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Hohe Summe

Verstoß gegen „Bachelor“-Veträge: Kandidatinnen könnte Strafe drohen!

Der Bachelor

Obwohl bei „Der Bachelor“ primär alles ganz natürlich ablaufen soll, müssen bei 22 Kandidatinnen auf einem Haufen natürlich Vorkehrungen getroffen werden, die den Ruf der Sendung nicht schädigen und die für die eigene Sicherheit der Teilnehmer*innen sorgen. Doch einige Frauen scheinen bereits in der ersten Folge eine der Regeln gebrochen zu haben. Eine heftige Strafe könnte deswegen jetzt drohen!

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„Der Bachelor“ 2021: Diese strengen Regeln gelten für Teilnehmer*innen

Wie bild.de berichtet, haben sie wie jedes Jahr von einer geheimen Quelle Informationen zu den vertraglichen Regelungen der neuen „Der Bachelor“-Staffel sammeln können. Und die vermeintlichen Klauseln des geheimen Vertrages haben es definitiv in sich.

#1 Intimität auf eigene Gefahr

Fummeln? Ja, bitte für die Quote, allerdings nur auf eigene Gefahr. Vor der Show müssen zwar alle Teilnehmer*innen versichern, keine ansteckenden Krankheiten wie etwa HIV zu haben, was dann geschieht, liegt allerdings in ihren eigenen Händen. Die Kandidatinnen mussten im Vertrag angeblich zustimmen, „Intimkontakte“ zum Bachelor, anderen Teilnehmer*innen oder dem Produktionsteam nur auf eigene Verantwortung passieren. Ob wohl Ex-Kandidatinnen und Kandidaten die Produktion für Fehltritte verantwortlich machen wollten?

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#2 Mobbing-Klausel

Wenn Trash Shows in den letzten Jahren eins gezeigt haben, dann dass Mobbing ganz schnell an der Tagesordnung stehen kann. Nachdem RTL nach der letzten „Sommerhaus der Stars“-Staffel heftige Kritik einstecken musste, scheinen sie sich nun bei neuen Shows absichern und ihren Ruf retten zu wollen. Mobbing ist deswegen in den neuen „Bachelor“-Verträgen streng verboten und kann sogar mit einer Strafe geahndet werden!

10 Staffeln „Der Bachelor“ liegen hinter uns. 10 Männer auf der Suche nach der großen Liebe. Doch was wurde eigentlich nach dem Abenteuer aus ihnen und ihren Träumen?

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#3 Lästerei-Verbot

In einer weiteren Klausel des Vertrags ist festgelegt, dass die Kandidatinnen nicht lästern dürfen. Eine besonders spannende Regel. Die Kandidatinnen mussten vertraglich versichern, sich nicht schlecht und abwertend über „Bachelor“- und „Bachelorette“-Kandidatinnen zu äußern. Weder über aktuelle, noch über vergangene und künftige! Ein weiterer Versuch, den Ruf der Show nicht in den Abgrund ziehen zu lassen.

#4 Strafen

Ja und was passiert eigentlich, wenn die Damen die strengen Regeln brechen? Tja, dann droht eine saftige Strafe. Mindestens ein Bußgeld in Höhe von 5001 Euro könnte bei Verstößen auf die Kandidatinnen zukommen.

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Wer gegen Corona-Auflagen verstößt, muss ebenfalls mit einer Strafe rechnen. Die fällt jedoch etwas geringer aus. Mindestens 100 Euro würde auf den oder die betroffenen Person zukommen.

Warum könnte manchen Kandidatinnen nun eine Strafe drohen?

Einigen Kandidatinnen scheinen die Regeln des Formats bereits in der ersten Folge entfallen zu sein. Es wurde nachgeäfft, abfällige Bemerkungen wurden in den Raum geworfen und selbst die Vorschau zu künftigen Folgen zeigt deutlich: Die Frauen können oder wollen vielleicht sogar einfach kein Blatt vor den Mund nehmen. Das könnte sie nun teuer zu stehen kommen, da sie dadurch maßgeblich gegen mindestens die Läster-Regel verstoßen (werden)! Wir sind gespannt, wie sich die Lage entwickelt und ob die Produktion wirklich durchgreifen muss. Bisher sind zwar keine Bußgeld-Maßnahmen an die Öffentlichkeit gelangt, allerdings erwarten uns ja auch noch einige Folgen, in denen eine Menge passieren kann.

Auch uns erwarten 2021 einige neue Regeln, die wir alle unbedingt kennen sollten. In unserer Galerie informieren wir dich über alle wichtigen Gesetzesänderungen für das neue Jahr:

Ab 2021: Alle Gesetzesänderungen auf einen Blick

Ab 2021: Alle Gesetzesänderungen auf einen Blick
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Bildquelle: TV NOW/René Lohse

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