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Aufgedeckt

Strafen & Verbote hinter den „Die Höhle der Löwen“-Kulissen

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In der Vox-Show „Die Höhle der Löwen“ stellen sich Gründer*innen seit acht Staffeln den kritischen Meinungen potenzieller Investoren. So rosig, wie es bei einem Deal vor der Kamera läuft, ist es hinter den Kulissen aber scheinbar nicht. Empfindliche Strafen und strikte Verbote sollen die Verträge bestimmen. 

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Es ist der größte Traum der Kandidaten, die sich für „Die Höhle der Löwen“ bewerben: einen oder mehrere Investoren für ihr Produkt zu überzeugen und die Sendung mit einem Deal abzuschließen. Während viele Ideen leider leer ausgehen und manche Gründer*innen sich nicht mit den Löwen einigen können, konnten in den vergangenen Jahren aber auch viele Produkte überzeugen. Wie Bild jetzt wissen will, gingen diese Deals aber mit Knebelverträgen einher.

Der Blick hinter die Kulissen von Die Höhle der Löwen

1. Kontaktverbot

Die Kandidat*innen dürfen angeblich keinen Kontakt zu den Investoren aufnehmen, bevor sie ihre Idee bei der Aufzeichnung der Sendung vorgestellt haben.

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2. Sprechverbot

Die Gründer*innen müssen über ihr Mitwirken in der Sendung Stillschweigen bewahren bis die jeweilige Sendung ausgestrahlt wurde, so Bild. Ausnahmen gebe es nur, wenn der Sender einwilligt.

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3. Verhandlungsverbot mit anderen

Die Gründer*innen unterschreiben, dass sie den Investoren ihre Idee exklusiv unterbreiten und diese verhandeln. Das heißt, sie verhandeln in dieser Zeit mit keiner anderen Partei. Scheitere ein Deal können beide Parteien diesem innerhalb von fünf Tagen widersprechen.

Diese Ideen haben nicht für einen Deal gereicht:

Die Höhle der Löwen: Geplatzte Deals Abonniere uns
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4. Konkurrenzverbot

Gründer*innen, die bei „Die Höhle der Löwen“ mitmachen, sollen nach der Ausstrahlung ihrer Folge bis zu zwei Jahre nicht bei  ähnlichen Formaten konkurrierender Sender auftreten dürfen.

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5. Plagiatsklausel

Vor dem Auftritt in der Show müssen die Grunder*innen versichern, dass sie ausschließlich ihre eigenen Ideen präsentieren und diese bei niemandem geklaut haben. Stellt sich heraus, dass dies gelogen war, übernimmt der Sender keine Haftung.

6. Vertragsstrafe

Verstoßen die Gründer*innen gegen eine der Klauseln, droht ihnen eine Vertragsstrafe, die vom Sender festgesetzt wird.

Bekannt aus „Die Höhle der Löwen“ – Waschies:

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7. Schutz von Konkurrenten

Die Gründer*innen dürfen ihren Auftritt in der Show nicht nutzen, um Konkurrenten zu degradieren.

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8. Hintergrund-Check

Um bei „Die Höhle der Löwen“ mitzuwirken, müssen die Gründer*innen offenlegen, ob gegen sie ein strafrechtliches Verfahren läuft bzw. ob Straftaten aus der Vergangenheit vorliegen. Außerdem sollen sie den Löwen Einblick in alle relevanten Geschäftsunterlagen gewähren.

Auch bei anderen Formaten geht es hinter den Kulissen hoch her:

Hinter den Kulissen von GNTM und Shopping Queen: So läuft es wirklich ab!

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Bildquelle: VOX

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