In der Vox-Show „Die Höhle der Löwen“ stellen sich Gründer*innen seit acht Staffeln den kritischen Meinungen potenzieller Investoren. So rosig, wie es bei einem Deal vor der Kamera läuft, ist es hinter den Kulissen aber scheinbar nicht. Empfindliche Strafen und strikte Verbote sollen die Verträge bestimmen.
Es ist der größte Traum der Kandidaten, die sich für „Die Höhle der Löwen“ bewerben: einen oder mehrere Investoren für ihr Produkt zu überzeugen und die Sendung mit einem Deal abzuschließen. Während viele Ideen leider leer ausgehen und manche Gründer*innen sich nicht mit den Löwen einigen können, konnten in den vergangenen Jahren aber auch viele Produkte überzeugen. Wie Bild jetzt wissen will, gingen diese Deals aber mit Knebelverträgen einher.
Der Blick hinter die Kulissen von Die Höhle der Löwen
1. Kontaktverbot
Die Kandidat*innen dürfen angeblich keinen Kontakt zu den Investoren aufnehmen, bevor sie ihre Idee bei der Aufzeichnung der Sendung vorgestellt haben.
2. Sprechverbot
Die Gründer*innen müssen über ihr Mitwirken in der Sendung Stillschweigen bewahren bis die jeweilige Sendung ausgestrahlt wurde, so Bild. Ausnahmen gebe es nur, wenn der Sender einwilligt.
Bekannt aus „Die Höhle der Löwen“ – die Happy Po Dusche:
3. Verhandlungsverbot mit anderen
Die Gründer*innen unterschreiben, dass sie den Investoren ihre Idee exklusiv unterbreiten und diese verhandeln. Das heißt, sie verhandeln in dieser Zeit mit keiner anderen Partei. Scheitere ein Deal können beide Parteien diesem innerhalb von fünf Tagen widersprechen.
Diese Ideen haben nicht für einen Deal gereicht:
4. Konkurrenzverbot
Gründer*innen, die bei „Die Höhle der Löwen“ mitmachen, sollen nach der Ausstrahlung ihrer Folge bis zu zwei Jahre nicht bei ähnlichen Formaten konkurrierender Sender auftreten dürfen.
5. Plagiatsklausel
Vor dem Auftritt in der Show müssen die Grunder*innen versichern, dass sie ausschließlich ihre eigenen Ideen präsentieren und diese bei niemandem geklaut haben. Stellt sich heraus, dass dies gelogen war, übernimmt der Sender keine Haftung.
6. Vertragsstrafe
Verstoßen die Gründer*innen gegen eine der Klauseln, droht ihnen eine Vertragsstrafe, die vom Sender festgesetzt wird.
Bekannt aus „Die Höhle der Löwen“ – Waschies:
7. Schutz von Konkurrenten
Die Gründer*innen dürfen ihren Auftritt in der Show nicht nutzen, um Konkurrenten zu degradieren.
8. Hintergrund-Check
Um bei „Die Höhle der Löwen“ mitzuwirken, müssen die Gründer*innen offenlegen, ob gegen sie ein strafrechtliches Verfahren läuft bzw. ob Straftaten aus der Vergangenheit vorliegen. Außerdem sollen sie den Löwen Einblick in alle relevanten Geschäftsunterlagen gewähren.
Auch bei anderen Formaten geht es hinter den Kulissen hoch her:
Bildquelle: VOX