Am vergangenen Donnerstag war es endlich wieder so weit und die neue Staffel von „The Voice of Germany“ ging an den Start. In der Jury sitzen erneut Mark Forster und Nico Santos, aber es gibt auch zwei neue Gesichter. Mega-Star Sarah Connor und Johannes Oerding haben ebenfalls Verträge für die 11. Staffel unterschrieben.
Und genau das tun auch die Kandidaten und Kandidatinnen, bevor sie auf die Bühne gehen und die Jury von sich überzeugen wollen. Dabei müssen sie sich allerdings an eine ganze Menge von Regeln halten, wie nun bekannt wurde. Wir verraten euch, was genau in den bisher geheimen Verträgen der Teilnehmenden steht.
Das sind die strengen Verträge der „The Voice“-Kandidaten!
Die Verträge werden zwischen den Talents und der TV-Produktionsfirma Talpa Germany sowie der Plattenfirma Universal geschlossen. Laut Bild-Informationen soll es darin einige Klauseln geben, die den Kandidat*innen ganz schön viele Regeln auferlegen. Dazu gehört beispielsweise die Auswahl des Outfits oder der Social-Media-Auftritt. Was genau die angehenden Sängerinnen und Sänger unterschreiben müssen, erfährst du jetzt:
#1 Das Outfit
In den Verträgen ist ganz genau geregelt, was getragen werden darf und was nicht. Ein absolutes No-Go sind dabei Klamotten, auf denen ein großes Markenlogo zu sehen ist. Jeder Kandidat und jede Kandidatin wird vor seinem oder ihrem großen Auftritt von einem*r Produktionsmitarbeiter*in abgecheckt. Das bedeutet: Am Ende muss die TV-Produktionsfirma Talpa die Outfits der Teilnehmenden freigeben.
#2 Die Vergütung
Wird die Teilnahme an der Show eigentlich vergütet und wenn ja, mit wie viel? Diese Frage ist nun geklärt. Ja, die Talente werden für die „The Voice“-Teilnahme belohnt. Für eine Live-Show gibt es pauschal 300 Euro. Bei weiteren Auswertungen wie Downloads oder DVD-Veröffentlichungen erhalten sie allerdings keinen Cent! Außerdem: Der oder die Gewinner*in erhält für die Gewinner-Single 7500 Euro. Wird danach sogar ein Album produziert, werden noch einmal 25.000 Euro ausgezahlt. Erst bei einer möglichen zweiten Single und einem zweiten Album wird der oder die Gewinner*in an den tatsächlichen Verkäufen beteiligt.
#3 Nach der Sendung
Dieser Fakt dürfte bestimmt einige überraschen! Denn: Eine Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden und den Coaches ist nach der Sendung nicht (!) erwünscht. Oft bekommt man als Zuschauer*in allerdings während der Show ein anderes Bild vermittelt. Dennoch heißt es in den Verträgen: „Der/Die Kandidat/in verpflichtet sich, (...) keine Vertrags- und/oder Geschäftsbeziehung mit einem Coach (...) in Bezug auf ein künstlerisches Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und Coach einzugehen.“
#4 Social Media
Du denkst, die Kandidat*innen dürfen alles auf Social Media posten? Pustekuchen. Alles muss von ProSiebenSat.1 abgesegnet werden und darf ausschließlich positiv sein. Das heißt: Das Format darf in keiner Weise kritisiert werden. „Sollte der/die Kandidat/in den vorgenannten Verpflichtungen zuwiderhandeln, ist er/sie zur Zahlung einer durch Talpa festzusetzenden (...) Vertragsstrafe (...) verpflichtet“, heißt es sogar in den Verträgen.
Abgesehen von „The Voice“ gibt es natürlich noch viele weitere Casting-Formate, die schon einige Sieger*innen hervorgebracht haben. Wir zeigen dir, was aus ihnen geworden ist.
Bildquelle: ProSiebenSAT.1 / André Kowalski