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Strenge Regeln!

Der Bachelor: Knebelverträge der Kandidatinnen enthüllt

Andrej ist der neue Bachelor

Verwendung der Bilder für Online-Medien ausschließlich mit folgender Verlinkung: "Alle Infos zu "Der Bachelor" im Special bei RTL.de: https://www.rtl.de/cms/sendungen/show/der-bachelor.html

In der Liebe und im Krieg ist alles erlaubt, soll der französische Kaiser Napoléon einst festgestellt haben. Das müsste doch eigentlich auch perfekt auf „Der Bachelor“ zutreffen, wo 20 Single-Damen gegeneinander antreten, um die Liebe ihres Lebens zu finden (oder halt Influencerin zu werden). Doch genau das Gegenteil ist der Fall! Denn für die Kandidatinnen der Dating-Show gelten tatsächlich sehr strenge Regeln!

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Die „Bild“-Zeitung möchte nun erfahren haben, was für Knebelverträge die 20 Mädchen vor Drehbeginn angeblich unterzeichnen mussten. Das sind die 5 spannendsten, skurrilsten Regeln:

#1 Keine Zickereien!

Wie bitte? Kein Rumgezicke? Aber das ist doch der halbe Spaß am „Bachelor“-Gucken! Laut „Bild“ soll jedoch vertraglich festgelegt sein, dass sich die Kandidatinnen weder beleidigen, noch anschreien, noch anstarren dürfen. Ob es für die Kandidatinnen nach dem Handtuch-Gate in der zweiten Folge also Ärger von RTL für die Streiterei gab?

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#2 Keine Handys!

Handys, Tablets, Telefonate und sämtliche Social-Media-Aktivitäten sollen für die Kandidatinnen während der gesamten Zeit im Haus verboten bleiben. Macht ja auch Sinn, schließlich will keiner versehentlich von den Damen gespoilert werden und noch vor Show-Ende erfahren, wer gehen musste und welche Kandidatin Andrejs glückliche Auserwählte wurde.

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#3 Die Sex-Klausel

Wie wir als aufmerksame „Bachelor“- und „Bachelorette“-Zuschauer wissen, wird sexy Zweisamkeit bei den beiden Dating-Formaten gerne gesehen. Nicht umsonst sind Übernachtungs-Dates mehr als erwünscht. Und wenn wir uns mal an die letzte Staffel mit Daniel Völz erinnern – da ging es ziemlich rund (also ... angeblich!).

Sollte es dabei jedoch zu mehr als einem unschuldigen Gute-Nacht-Kuss kommen, so müssen die Kandidaten die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Laut „Bild“ heißt es im Vertrag, wer „Intimkontakte während der Produktion zwischen ihm und anderen Personen und den damit zusammenhängenden Gesundheitsrisiken“ aufnimmt, tue dies auf eigene Gefahr. Im echten Leben läuft es schließlich auch nicht anders.

#4 Die Gagen

Während man während der letzten Staffel noch munkelte, die Kandidatinnen würden je nach ihrem Marktwert für die „Bachelor“-Teilnahme bezahlt, so will die „Bild“ nun etwas anderes erfahren haben. Und zwar soll es statt eines Honorars nur eine Aufwandsentschädigung für alle Teilnehmerinnen geben. Diese richte sich nach den laufenden Kosten, die jede Kandidatin akribisch nachweisen müsse: Die Höhe der Miete, Versicherungsbeiträge und sonstige laufende Posten.

Reich wird man davon also nicht, aber die Kandidatinnen sind ja auch nicht auf der Suche nach der großen Kohle, sondern nach der großen Liebe. Und Fame.

#5 Das passiert bei Vertragsbruch

Hält sich eine Kandidatin nicht an diese Vereinbarungen, behält sich RTL angeblich vor, sie als Strafe von der Show auszuschließen oder ihr sogar eine Art Bußgeld von bis zu 5000 Euro aufzuerlegen.

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Übrigens: Das machen die Ex-Rosenkavaliere der 1. bis 8. Staffel heute ...

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Wow, das wären ja wirklich harte Verträge! Wir möchten jetzt nicht in der Haut derjenigen stecken, die den Vertrag an die „Bild“-Zeitung weitergegeben hat – bei einem solchen Vertragsbruch drohen mit Sicherheit noch mal viel größere Strafen. Und nun verrate uns: Was hältst du von den angeblichen Knebelverträgen, die die Kandidatinnen unterschreiben müssen? Findest du die Regeln sinnvoll oder viel zu streng?

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Bildquelle: MG RTL D / Arya Shirazi

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