In den letzten Jahren gab es bei Netflix so einige Preiserhöhungen. In einer Klausel in den Nutzungsbedingungen gibt der Streamingdienst an, dass er diese ohne vorherige Zustimmung der Nutzer*innen durchführen kann. Doch genau diese Klausel hat das Berliner Landgericht jetzt für ungültig erklärt. Wird das Urteil bestätigt, können Kund*innen das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Das können bis zu 226 Euro sein.
„Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln“, heißt es in den Netflix-Nutzungsbedingungen. Laut Landgericht Berlin ist diese Formulierung viel zu unklar und berücksichtig die Interessen der Kund*innen nicht klar. Alle Preiserhöhungen, die auf dieser Grundlage erfolgt sind, wären damit ungültig und Kund*innen könnten die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Aktuell ist das Urteil noch in der Berufung, Rechtsexpert*innen gehen jedoch davon aus, dass es dieser standhalten wird.
Wie viel Geld kann ich zurückverlangen?
Sollte das Urteil durchkommen, müssen Nutzer*innen ihr Geld selbst zurückfördern. Die Summe hängt davon ab, welches Abo gebucht wurde und wie lange es schon besteht. Wer etwa erst seit kurzem ein Abo hat und noch keine Preiserhöhung mitbekommen hat, hat auch keinen Anspruch auf Rückzahlungen. Auch wer ein Basis-Abo hat, bekommt kein Geld zurück. Hierfür wurden die Kosten nie erhöht. Die Stiftung Warentest hat ausgerechnet, dass Kund*innen, die bereits seit Ende 2016 ein Premium-Abo haben am meisten Geld zurückverlangen können: 226 Euro zuzüglich Zinsen stehen ihnen zu. Der Preis wurde hier von ursprünglich 11,99 Euro alle zwei Jahre auf aktuell 17,99 Euro erhöht.
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Darauf, dass Netflix das Geld von selbst zurückzahlt, solltest du lieber nicht warten. Stiftung Warentest hat einen Musterbrief angefertigt, mit dem du dein Geld von Netflix zurückfordern kannst, sollte das Urteil rechtskräftig sein. In das Schreiben musst du eintragen, seit wann du dein Abo nutzt, wie hoch der Preis zu damals war (hier gibt Stiftung Warentest Vorgaben) und in welchen Zeiträumen du wie viel zu viel gezahlt hast. Aufgrund dieser Grundlage kannst du berechnen, wie viel dir letztendlich zusteht. Den Brief musst du dann per Post an die europäische Netflix-Zentrale in Amsterdam schicken.
Alle wichtigen Infos zu Netflix-Kosten findest du auch im Video:
Was sagt Netflix zu den Vorwürfen?
Netflix hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Gleichzeitig behauptet der Streamingdienst jedoch, die Klausel gar nicht anzuwenden. Auf Anfrage von Stern.de erklärte Netflix: „Die Entscheidung des Landgerichts Berlin beschäftigt sich nicht mit der Wirksamkeit von Netflix-Preiserhöhungen, sondern nur mit der Wirksamkeit einer Klausel in unseren Nutzungsbedingungen. Bei Preiserhöhungen in Deutschland haben wir die Zustimmung unserer Mitglieder eingeholt. Preiserhöhungen erfolgten nicht auf Grundlage der Klausel in unseren Nutzungsbedingungen, die Gegenstand des laufenden Gerichtsverfahrens ist. Die Wirksamkeit unserer Preiserhöhungen steht daher nicht in Frage.“ Auf dieser Basis könnte Netflix die Rückforderungen abweisen, müsste dann jedoch nachweisen, dass es besagte Zustimmung tatsächlich gab. Unseren Recherchen nach informierte Netflix zumindest vor der letzten Preiserhöhung lediglich in zwei Mails über die Preiserhöhungen.
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