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Rechtzeitige Info

Wann muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?

Wann dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft erzählen
© Getty Images/Inside Creative House

Es ist die aufregendste und schönste Zeit im Leben, wenn sich der Nachwuchs ankündigt und die Familie sich vergrößert. Und ein Erlebnis, das sich natürlich auf die verschiedensten Bereiche im Leben auswirkt – so auch auf den Job. Denn natürlich muss man auch seinem Chef oder seiner Chefin diese freudige Nachricht mitteilen. Aber wann sollte man dem Arbeitgeber sagen, dass man schwanger ist? Wir erklären es dir.

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Wann muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich schwanger bin?

Tatsächlich gibt es eine genaue Richtlinie, wann du deinem Arbeitgeber von deiner Schwangerschaft berichten musst: Laut dem Paragraf 15 im Mutterschutzgesetz sollst du auf der Arbeit deine Schwangerschaft mitteilen, sobald du selbst darüber Bescheid weißt. Die Realität sieht jedoch oft (und auch verständlicherweise) anders aus. Denn meist erfährt erst einmal das nahe Umfeld diese bewegenden Neuigkeiten, ehe es der Arbeitgeber tut. Auch die Tatsache, dass eine Schwangerschaft in den ersten Wochen und Monaten noch sehr unsicher ist, sorgt oft dafür, dass Arbeitgeber erst etwas später von einer Schwangerschaft erfahren.

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Wichtig: Dieser Paragraf im Gesetz ist eine „SOLL“- und keine „MUSS“-Vorschrift. Demnach ist es wünschenswert, direkt Bescheid zu geben, aber es ist kein Muss.

Eine Schwangerschaft geht mit besonderen Anzeichen einher: Welche das sind, erfährst du im Video.

7 Überraschende Anzeichen, dass du schwanger bist_DESIRED.mp4 Abonniere uns
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Was regelt das Mutterschutzgesetz noch für die Arbeit?

Arbeitszeiten

Als Schwangere unterliegst du speziellen Schutzmaßnahmen, um dich und dein Ungeborenes zu schützen und deinen Körper nicht zu überarbeiten. Dazu zählen beispielsweise folgende Regelungen:

  • Keine Überstunden
  • Nicht länger als 8,5 Stunden Arbeit pro Tag
  • Nicht mehr als 90 Arbeitsstunden in 2 Wochen
  • Ab dem 5. Monat nicht länger als 4 Stunden stehen
  • Verbot von Nachtschichten
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Beschäftigungsverbot

Es gibt Berufe oder Arbeitsbereiche, in denen dürfen Schwangere nicht mehr arbeiten, sobald der Arbeitgeber darüber informiert wurde, dass eine Schwangerschaft vorliegt. Diese Regelungen beziehen sich auf das Beschäftigungsverbot und enthalten folgende Arbeiten:

  • Beschäftigungsverbot bei körperlich starker Arbeit
  • Beschäftigungsverbot bei Arbeit mit giftigen Stoffen
  • Beschäftigungsverbot bei Arbeit mit Hitze oder starkem Lärm
  • Beschäftigungsverbot bei Arbeit in sozialen Berufen, wo es zu körperlichen Übergriffen kommen könnte

Übrigens: Auch, wenn diese Punkte auf deine Arbeit nicht zutreffen, gilt für jede Schwangere ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin der Mutterschutz.

Kündigungsschutz

Für Schwangere gelten zudem auch besondere Regelungen, was die Kündigung anbelangt. Sobald dein Arbeitgeber weiß, dass du Nachwuchs erwartest, darf er dich nicht entlassen. Hier greift allerdings die Regelung, über die wir oben bereits geschrieben haben: Weiß dein Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft, kannst du auch nicht von all den Schutzmaßnahmen profitieren und somit auch entlassen werden. Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt zudem bis vier Monate nach der Geburt. Das betrifft jedoch keine Kündigungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben.

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Übrigens: Erfährt dein Arbeitgeber durch jemand anderen von deiner Schwangerschaft, ohne, dass du es mitgeteilt hast, kannst du auch entlassen werden.

Bist du also schwanger oder hast gerade erst davon erfahren, dann gib dir einen Moment, um all das zu begreifen und zu verarbeiten. Auf dich wartet ein großes Abenteuer. Lasse jedoch deinen Arbeitgeber nicht länger als notwendig im Unklaren, denn schlussendlich erfährst du durch das Mutterschutzgesetz besondere Arbeitsumstände, die dir in der Schwangerschaft helfen sollen.

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