Viele junge Frauen, die wegen einer Schwangerschaft ihr Studium unterbrechen, möchten dieses nach einiger Zeit wieder aufnehmen. Bei der Rückkehr an die Uni sollten einige Dinge beachtet werden.
Studierende Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes in den Unialltag zurückkehren wollen, sollten bereits im Vorfeld einige Dinge beachten, damit der Übergang ins Studentenleben möglichst reibungslos verläuft. So gilt es beispielsweise, sich rechtzeitig über die Anmeldefristen und die Überweisung der Semestergebühren zu kümmern, damit sich aus einem Versäumnis der Fristen keine unnötige weitere Verzögerung ergibt.
Studium nicht ganz unterbrechen
Von Vorteil kann es ebenfalls sein, sich im Laufe der Urlaubssemester weiter mit der Thematik der gewählten Studienrichtung zu beschäftigen, um sich später besser wieder einfinden zu können. Hier gehören das Lesen von Fachliteratur und der Besuch von Vorträgen zu den Möglichkeiten, sich auch im Zeitraum der Beurlaubung nicht zu weit vom universitären Leben und Lernen zu entfernen. Außerdem sollten sich die Rückkehrerinnen schon frühzeitig nach der für sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung erkundigen, da es sein kann, dass sich während ihrer Abwesenheit Grundlegendes geändert hat. Hier kann das Prüfungsamt in der Regel Auskunft geben.
Kinderbetreuung während des Studium
Auch um die Betreuung des Nachwuchses sollten sich studierende Eltern schon im Vorfeld kümmern, da in den Kindergärten zu Zeiten des Semesterbeginns regelmäßig große Mengen an Bewerbungen eingehen. Insbesondere die Hochschulkindergärten, die es an einigen Universitäten gibt, erfreuen sich großer Beliebtheit. Hier gilt es, sich frühzeitig zu erkundigen und das Kind möglicherweise schon vor dem Stichtag anzumelden. Ebenfalls von Vorteil ist es, sich als junge Mutter nach Zuschüssen für das Semesterticket und Gutscheinen für die Mensa zu erkundigen. Bis zu einem Alter von zehn Jahren, kann der Nachwuchs kostenlos in der Unimensa mitessen. Auch ein Bafög-Antrag im Anschluss an das Mutterschaftsgeld ist empfehlenswert: Studierende Eltern erhalten hier einen Freibetrag in Höhe von 435 Euro.