Die Geburt steht kurz bevor – und du gehst endlich in deinen wohlverdienten Mutterschutz und anschließende Elternzeit. Aber Moment: Was ist eigentlich mit dem werdenden Papa? Viele Väter nehmen sich Urlaub, um die ersten Wochen mit ihrem kleinen Wunder gemeinsam verbringen zu können. Geht dein Partner sogar in Elternzeit? Dann solltet ihr über Partnermonate nachdenken. Wir haben alles Wichtige rund um diese Möglichkeit für euch zusammengefasst.
Was sind Partnermonate?
Ihr möchtet als frischgebackene Eltern gerne mehr Zeit für euer Baby haben? Die sogenannten Partnermonate belohnen euch dafür. Denn damit könnt ihr jeweils zwei Monate mehr Basiselterngeld bekommen – und müsst dafür auch nicht voll zurück in den Job.
Partnermonate: Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Wie beim Kindergeld auch müssen für die Partnermonate formal einige Dinge stimmen. Dazu gehören:
- Mindestens ein Elternteil von euch arbeitet zugunsten eures Kindes weniger als vor der Geburt. Nämlich höchstens 32 Stunden pro Woche.
- Das heißt auch, dass mindestens einer von euch vor der Geburt eures Kindes erwerbstätig gewesen sein muss. War das nicht der Fall, habt ihr keinen Anspruch auf die Partnermonate.
- Die Partnermonate müssen direkt aufeinanderfolgen, also zum Beispiel Januar und Februar oder Oktober und November.
- Ihr als Eltern müsst beide mit dem Kind in einem Haushalt leben.
Übrigens: Ihr könnt die Partnermonate auch beantragen, wenn ihr nicht verheiratet seid.
Wann kann man Partnermonate nehmen?
Die Partnermonate könnt ihr vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten nutzen. Das heißt: Im Bestfall verlängert sich einfach der Zeitraum, indem ihr Basiselterngeld bekommt, um zwei weitere Monate. Tipp: Ihr habt mehrere Kinder? Dann steht euch vielleicht auch der Geschwisterbonus zu und ihr bekommt noch mehr Geld.
Wie hoch ist das Elterngeld in den Partnermonaten?
Die Höhe des Elterngeldes in den Partnermonaten berechnet sich nach dem Einkommen des Elternteils, der die Partnermonate beantragt: Also deinem Gehalt oder dem des werdenden Papas. Auch hier gilt: Das Basiselterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens, das 12 Monate vor der Geburt eures Kindes erzielt wurde. Konkret heißt das: Geht der Vater im Rahmen der zwei Partnermonate in „Elternzeit“, bekommt er das Basiselterngeld für diese acht Wochen – und zwar unabhängig von deinem Elterngeld und deiner Elternzeit.
Kann ich Partnermonate auch noch später beantragen?
Den Zeitraum der Partnermonate könnt ihr frei wählen. Allerdings können sie nach der Vollendung des 14. Lebensmonats eures Babys nicht mehr beantragt werden. Macht euch also am besten schon während der Schwangerschaft Gedanken darüber, wie ihr die Babypause nutzen und die Elternzeit aufteilen wollt. Zwischen der achten und siebten Woche vor der Geburt müsst ihr eure Pläne rund um Elternzeit in der Regel bei eurem Arbeitgeber melden, um vollen Anspruch zu haben.
Übrigens: Die Partnermonate zählen zur Elternzeit. Das heißt, während dieser Zeit genießt ihr ebenfalls Kündigungsschutz.
Ganz gleich, ob ihr ein oder zwar Jahre in Elternzeit geht oder dem Job vielleicht ganz den Rücken zukehrt: Verschafft euch schon während der Schwangerschaft einen guten Überblick über eure Finanzen. Es lohnt sich, alle Möglichkeiten einmal durchzuspielen und dann für euch selbst zu entscheiden, was am besten zu eurer Situation und euren Vorstellungen passt. Mit den zwei zusätzlichen Partnermonaten stockt ihr zum Beispiel nicht nur die Familienkasse auf, sondern gewinnt vor allem wertvolle Zeit mit eurem Kleinen, die unbezahlbar ist.
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