In den letzten sechs Wochen vor der Geburt deines Babys bist du durch das Mutterschutzgesetz abgesichert. Finanzielle Sorgen sollen dich in dieser Phase nicht von deiner Schwangerschaft ablenken. Hier erfährst du, wie du Mutterschutzgeld beantragen kannst und was du darüber wissen solltest.
Mutterschaftsgeld ist eine staatliche Leistung, die dir anstelle deines Lohns gezahlt wird. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass du während deiner Schwangerschaft auch in einem Arbeitsverhältnis stehst – egal, ob dieses Arbeitsverhältnis Voll-, Teilzeit oder ein Minijob ist. Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig? Dann kannst du bei deiner privaten Krankenversicherung eine Krankentagegeldversicherung abschließen und bekommst Krankentagegeld.
Leider sind schwangere Studentinnen und Praktikantinnen darin bisher nicht einbegriffen. Doch das Mutterschutzgesetz wird zum 1. Januar 2018 reformiert und sichert dich danach auch ab, wenn du als Schülerin, Studentin oder innerhalb eines Praktikums ein Kind erwartest.
Wie du Mutterschutzgeld beantragen kannst
Dein Mutterschaftsgeld erhältst du nicht automatisch, du musst es selbst beantragen. Keiner liebt diesen Papierkram, aber leider ist er notwendig. Daher ist es das Beste, wenn du dich schon frühzeitig darüber informierst und weißt, welche Fristen du einhalten musst und wie die Antragstellung abläuft.
Wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, läuft die Antragstellung so ab:
- Dein Arzt oder deine Hebamme stellt dir ab der 33. Schwangerschaftswoche eine Bescheinigung über deinen Geburtstermin aus.
- Du erhältst ein Attest für den Arbeitgeber und ein Attest für die Krankenkasse, das du jeweils mit deinen persönlichen Angaben zu Wohnort, Bankverbindung und Arbeitgeber ergänzen und unterzeichnen musst.
- Das Dokument reichst du entsprechend bei deiner Krankenkasse bzw. bei deinem Arbeitgeber ein.
- Die Krankenkasse wird sich mit deiner Firma in Verbindung setzen und eine Gehaltsbescheinigung anfordern. Dein Part ist nun geschafft!
- Wenn alle Unterlagen und Formulare ausgetauscht sind, erhältst du von der Krankenkasse eine Erklärung über die Zahlung des Geldes und den entsprechenden Vorschuss und alle weiteren Zahlungen direkt auf dein Konto.
- Nach der Geburt musst du diese Erklärung nochmal zusammen mit der Geburtsurkunde bei der Kasse einreichen.
So viel Geld bekommst du im Mutterschutz
Deinen Mutterschaftslohn bekommst du frühestens sechs Wochen vor deinem Geburtstermin und bis zu 12 Wochen nach der Geburt. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz ab dem Tag der Geburt. Vor dieser Mutterschutzfrist kann es vorkommen, dass dein Arzt dir ein Beschäftigungsverbot erteilt, wenn deine Arbeit für eine Schwangere nicht zumutbar ist oder du besonders große Beschwerden hast. In diesem Fall steht dir dein voller Lohn vom Arbeitgeber zu.
Wie viel Geld du erhältst, hängt davon ab, wie du krankenversichert bist:
- Du bist gesetzlich versichert? Als gesetzlich Versicherte hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro pro Tag. Den Differenzbetrag zu deinem Nettoeinkommen stockt dein Arbeitgeber auf.
- Du bist privat versichert? Dann erhältst du kein Mutterschaftsgeld, sondern eine einmalige Zahlung von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Vom Arbeitgeber erhältst du dein Nettogehalt abzüglich 13 Euro pro Arbeitstag.
- Du bist familienversichert? Wenn du nur über deinen Partner familienversichert bist, kannst du kein Mutterschaftsgeld erhalten. Wer allerdings über den Partner versichert ist und nebenbei geringfügig arbeitet, kann beim Bundesversicherungsamt einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Dann erhältst du ebenfalls die einmaligen 210 Euro. Den Arbeitgeberzuschuss gibt es allerdings nur, wenn du mindestens 390 Euro netto verdient hast.
- Du befindest dich bereits in Elternzeit? Alle, die innerhalb der Elternzeit erneut schwanger werden, können entweder zu Beginn der neuen Mutterschutzfrist die Elternzeit vorzeitig beenden oder unterbrechen und die restliche Zeit an die neue Elternzeit anhängen. In beiden Fällen bekommst du den Arbeitgeberzuschuss.
Die meisten Krankenkassen haben auf ihren Webseiten Mutterschutzgeld-Rechner, mit denen du ausrechnen kannst, wie hoch dein Arbeitgeberanteil ist. Wie du siehst, fallen die Zahlungen je nach Art der Krankenversicherung sehr unterschiedlich aus. Wenn du mit deinem Partner also über die Familienplanung nachdenkst, ist eure Krankenversicherung nicht unerheblich.
Vom Mutterschutz in die Elternzeit
Direkt nach dem Mutterschutz gehst du in die Elternzeit über, sofern du nicht nach 12 Wochen freiwillig wieder arbeiten willst. Während des Mutterschutzes bekommst du kein Elterngeld, es wird vollständig darauf angerechnet. Die Elterngeldstelle macht die Auszahlung des Elterngeldes nicht davon abhängig, ob der Antrag auf Mutterschaftsgeld schon entschieden wurde.
Die ganzen Mutterschutz- und Elternzeit-Anträge sind ein leidiges Thema, wenn man sich eigentlich nur um seine Schwangerschaft und den eigenen Körper kümmern möchte. Sie sind jedoch notwendig, damit du abgesichert bist und dir keine finanziellen Sorgen mehr machen musst, wenn der Entbindungstermin naht. Wenn du Fragen zum Ausfüllen der Formulare hast, wende dich am besten an deinen Gynäkologen. Wir wünschen dir eine möglichst angenehme und stressfreie Schwangerschaft!
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