Auch bei einer Frühgeburt steht dir der Mutterschutz zu und du musst ab Geburt nicht mehr arbeiten gehen. Hier erfährst du, wie du das Mutterschutzgeld beantragen kannst und was du noch wissen solltest.
Von einer Frühgeburt spricht man, wenn das Kind bei der Geburt weniger als 2500 Gramm wiegt oder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren wird. Da in Deutschland ca. 8 von 100 Geburten zu früh auf die Welt kommen, ist es ratsam, sich darauf vorzubereiten, welche finanzielle Absicherung man im Falle einer Frühgeburt erwarten kann.
#1 Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Frühgeburten
Nach dem Mutterschutzgesetz musst du als Schwangere sechs Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Der Staat schützt dich als schwangere Berufstätige in Voll- oder Teilzeit, indem er dich ab dieser Zeit von deiner beruflichen Tätigkeit freistellt und dir ein Mutterschaftsgeld in Höhe deines Lohnes ermöglicht. Einen Teil dieses Geldes übernimmt dein Arbeitgeber. Dies gilt allerdings nur für gesetzlich Versicherte. Wer nicht gesetzlich versichert ist, kann Mutterschaftsgeldleistungen beim Bundesversicherungsamt beantragen.
Im Normallfall gilt die Mutterschutzfrist ab sechs Wochen vor dem Geburtstermin. Da manche Babys aber ab der 24. Lebenswoche bereits geboren werden, ist auch für diese Fälle vorgesorgt. Du und dein Baby sind geschützt und du musst durch das Beschäftigungsverbot ab dem Tag der Geburt nicht mehr arbeiten, auch wenn du den Mutterschutz noch gar nicht beantragen konntest. Frühchen-Mütter können also aufatmen und sich ganz auf die Genesung und Pflege ihres Neugeborenen konzentrieren, das meist noch einige Zeit im Krankenhaus verbringen muss.
#2 So wird die Mutterschutzfrist bei Frühchen verlängert
Normalerweise besteht 6 Wochen vor der Geburt eine Mutterschutzfrist, die sich bis nach der Geburt weitere 8 Wochen fortsetzt. Bei einem Baby, das in dieser Zeit bereits geboren wird, ohne dass man den gesetzlichen Mutterschutz vorher einhalten konnte, verlängert sich der Mutterschaftsurlaub auf zwölf Wochen nach der Geburt. Die Mutterschaftszeit, die du nicht in Anspruch genommen hast, verfällt nicht! Du kannst sie auf die Zeit nach der Geburt anrechnen.
Wenn dein Baby zum Beispiel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Licht der Welt erblickt, stehen dir insgesamt 18 Wochen Mutterschaftsurlaub zu. In dieser Zeit darfst du nicht arbeiten. Das heißt auch für deinen Arbeitgeber, dass er das Beschäftigungsverbot einhalten muss.
#3 So musst du das Mutterschaftsgeld beantragen
Das Mutterschaftsgeld wird über die Krankenkasse ausgezahlt. Damit du es erhältst, musst du es bei deiner Krankenkasse beantragen. Bei einer Frühgeburt erhältst du vom Arzt im Krankenhaus eine Bescheinigung über die Geburt. Diese musst du zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse einreichen.
Der Arbeitgeber muss ebenfalls über die Geburt in Kenntnis gesetzt werden, damit er weiß, dass du dich ab dem Zeitraum im Beschäftigungsverbot befindest. Die Krankenkasse setzt sich nach dem Erhalten deiner Formulare dann mit deinem Arbeitgeber in Verbindung und nach Austausch der Unterlagen bekommst du dein Mutterschaftsgeld.
#4 Ein Teil des Elterngeldes geht bei Frühgeburten verloren
Bei normalen Geburten wird das Elterngeld vollständig auf den Mutterschutz angerechnet. Man bekommt in dieser Zeit kein Elterngeld, kann aber danach die volle Elternzeit nehmen. Frühgeburten haben leider eine negative Auswirkung auf das Elterngeld oder Elterngeld Plus. Da das Elterngeld immer nach dem tatsächlichen Geburtstermin berechnet wird und es in der Zeit des Mutterschutzes kein Elterngeld gibt, geht dir als Frühchen-Mutter leider ein gewisser Teil des Elterngeldes verloren.
Der Staat schützt dich und dein Baby zwar durch den verlängerten Mutterschutz, doch leider gibt es hier noch keine verbesserte Regelung für die Elternzeit. Theoretisch könntest du auch als Frühchen-Mutter nach deinen 18 Wochen Schutzzeit deine Tätigkeit wiederaufnehmen. Viele Ärzte raten Müttern von zu früh geborenen Kindern jedoch davon ab, da ein Frühchen eine besondere Herausforderung darstellt. Das musst du natürlich ganz für dich entscheiden.
#5 Bei einer Frühgeburt kann der Arzt die Hebammenbetreuung verlängern
Auch wenn dein Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, hast du einen Anspruch auf die Betreuung durch eine Hebamme. Vor allem da sich der Körper nach den Strapazen einer Geburt erholen muss, ist es hilfreich, bei der Versorgung des Neugeborenen von einer Hebamme unterstützt zu werden und sich in die neue Rolle als Mutter einzufinden.
Als Mutter eines zu früh geborenen Kindes vergisst du über die Sorge um die Gesundheit deines Babys oft die Erholung deines Körpers und hast kaum Zeit, zu Kräften zu kommen. Die vielen Nächte im Krankenhaus stellen für dich und deinen Partner meist eine große psychische Belastung dar. Der Kinderarzt kann dir zu den von der Krankenkasse verordneten 8 Wochen zusätzliche Unterstützung durch eine Hebamme verschreiben.
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Auch wenn dein Baby früher geboren wurde als geplant, musst du nicht mehr zur Arbeit gehen und bekommst dein Mutterschaftsgeld. Es entstehen für dich dadurch kaum Nachteile, wenn du dein Geld bei deiner Krankenkasse beantragst. Wichtig ist jetzt vor allem, dass du dich ohne Finanzsorgen ganz deinem Kind widmest und es die Zeit bekommt, die es noch braucht.
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