Die Vorfreude wird immer größer – und bald schon tauschst du Schreibtisch gegen Wickelkommode. Denn rund um die Geburt und die ersten Wochen danach kannst du dich über Mutterschaftsleistungen freuen, die du statt deines üblichen Gehalts bekommst. Wir erklären dir, was es mit den finanziellen Leistungen in der Babypause auf sich hat.
Was sind Mutterschaftsleistungen?
Unter dem Begriff werden die Leistungen zusammengefasst, die einer werdenden Mama im Sinne des Mutterschutzgesetztes zustehen. Dazu zählen im Einzelnen:
- Mutterschaftsgeld: Neben dem Betrag, den die Krankenkasse dir auszahlt, kannst du dich über einen Zuschuss deines Arbeitgebers freuen.
- Mutterschutzfrist: Während der Mutterschutzfrist darfst du nicht arbeiten. Sie beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt. Damit umfasst die Mutterschutzfrist in der Regel einen Zeitraum von 14 Wochen.
Was muss ich machen, damit ich Mutterschaftsgeld bekomme?
Wie so oft in Deutschland, musst du auch für das Mutterschaftsgeld einen Antrag stellen bei deiner Krankenkasse stellen. Dafür benötigst du die „Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin“, die dir deine Frauenärztin bzw. dein Frauenarzt ausstellen kann.
Wie lange bekomme ich Mutterschaftsleistungen?
Du gehst bald in den Mutterschutz und fragst dich, wie es jetzt um deine Finanzen steht? In aller Regel ersetzen das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss dein wegfallendes Einkommen in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Außerdem steht dir ab dem Zeitpunkt der Geburt zusätzlich noch Elterngeld zu. Übersteigt das Mutterschaftsgeld allerdings den Betrag des zustehenden Elterngeldes für den entsprechenden Monat, wird kein Elterngeld ausgezahlt. Ist die Summe der Mutterschaftsleistungen allerdings geringer als das Elterngeld, wird der Differenzbetrag an Elterngeld ausgezahlt.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsleistungen?
Jede Frau, die vor der Geburt ihres Babys in einem festen Arbeitsverhältnis ist hat Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Aber auch Selbstständige können sich über Mutterschaftsgeld freuen, insofern sie in der Künstlersozialkasse versichert sind. Am besten informierst du dich über diese Möglichkeit noch vor einer Schwangerschaft.
Wusstest du’s? Freiwillig auf Mutterschaftsleistungen zu verzichten ist nicht möglich. In Ausnahmefällen können werdende Mütter allerdings etwas später in den Mutterschutz gehen als 6 Wochen vor der Geburt.
Ist Mutterschaftsgeld weniger als Gehalt?
Die Höhe deines Mutterschaftsgeldes richtet sich nach deinem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Von den Krankenkassen übernommen werden jedoch maximal 13 Euro pro Tag. Deshalb ist dein Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zwischen deinem Mutterschaftsgeld und deinem Gehalt zu übernehmen, sodass du in der Regel auf dein übliches Einkommen kommst.
Schwangerschaft und Geburt sind etwas Wunderschönes – aber auch eine finanzielle Herausforderung. Gut, dass du jetzt weißt, welches Geld dir zusteht und kannst dementsprechend planen.
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