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Elterngeld aufstocken

Geschwisterbonus: So bekommst du mehr Geld!

geschwisterbonus

Ein Kind ist ein wunderbares Geschenk – aber oft auch eine finanzielle Herausforderung. Deshalb unterstützt der Staat alle Mamas und Papas mit dem Elterngeld, das jeder kleinen Familie zusteht. Aber nicht nur das: Mit dem Geschwisterbonus kannst du dein Elterngeld sogar aufstocken, wenn sich ein weiteres kleines Wunder ankündigt!

Was ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus ist eine staatliche Leistung, die Eltern ab dem zweiten Kind in Anspruch nehmen können. Um ihn erhalten zu können, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, erklären wir dir jetzt.

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Wer bekommt den Geschwisterbonus?

Du erhält den Bonus, wenn einer der folgenden Dinge auf dich, beziehungsweise deine Kinder, zutreffen:

  1. Du hast mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren.
  2. Oder du hast mindestens zwei weitere Kinder unter sechs Jahren.
  3. Oder du hast mindestens ein Kind unter 14 Jahren, das eine Behinderung hat.

Trifft Punkt 1 oder Punkt 2 auf dich zu, erhält du das zusätzliche Geld bis zu dem Monat, in dem dein Kind das dritte bzw. eines der zwei Geschwisterkinder das sechste Lebensjahr erreicht.

Gut zu wissen: Wenn du und dein Partner nicht verheiratet seid, löst das leibliche Kind deines Partners keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Geschwisterbonus aus, auch wenn es bei euch wohnt. Außerdem werden Zwillinge als ein Kind anerkannt, wenn es um die Berechnung des Geschwisterbonus geht.

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Bekomme ich den Geschwisterbonus zusätzlich zum Elterngeld?

Der Bonus für Geschwister stockt sozusagen das Elterngeld auf und wird nicht statt diesem, sondern zusätzlich dazu gezahlt. In der Regel wird dein Antrag auf den Geschwisterbonus freigeben, wenn du die entsprechenden Unterlagen wie Geburtsurkunden, Haushaltsbescheinigung für eure anderen Kinder und ältere Elterngeldbescheide mit abgibst.

Wie berechnet man den Bonus für Geschwister?

Die Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent deines Elterngeldes. Bekommst du beispielsweise 1.400 Euro Elterngeld, kommen noch mal 140 Euro dazu. Der Höchstsatz für den Geschwisterbonus liegt übrigens bei 180 Euro pro Monat.

Wie lange wird der Geschwisterbonus gezahlt?

Der Geschwisterbonus wird solange gezahlt, bis eines deiner beiden Kinder das dritte bzw. ein Geschwisterkind das sechste Lebensjahr vollendet.

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Beispiel: Euer kleiner Sohn Bennett wurde am 19. Mai 2015 geboren, eure ältere Tochter Lotte am 30. November 2012. Lotte wird also sechs Monate und 10 Tage nach Bennetts Geburt drei Jahre alt. Ihr habt daher für sieben Monate Anspruch auf den Bonus für euren Sohn Bennett.

Bennetts Papa wird innerhalb der ersten sieben Lebensmonate für zwei Monate in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen. Auch ihm steht dann der Geschwisterbonus zu. Würde Bennetts Papa jedoch erst nach dem siebten Lebensmonat von Bennett in Elternzeit gehen, entfällt der Anspruch auf den Geschwisterbonus.

Kann ich den Geschwisterbonus auch nachträglich beantragen?

Wie schon erwähnt, ist der Geschwisterbonus direkt an das Elterngeld gekoppelt. Mit der Geburtsurkunde und der Geburtsbescheinigung hast du alles, was du für den Antrag auf Elterngeld benötigst. Der Antrag auf Elterngeld wird von der Elterngeldstelle nämlich erst dann bearbeitet, wenn dein Baby auf der Welt ist. Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, wird das Elterngeld – und damit auch das zusätzliche Geld – rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate gewährt. Wir empfehlen dir, den Antrag auf Elterngeld so schnell wie möglich zu stellen – auf jeden Fall aber innerhalb der ersten drei Lebensmonate.

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Bildquelle: GettyImages/GeorgeRudy

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