Während der Schwangerschaft sind in den Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen und zwar in der Frühschwangerschaft, in der 20.-23. Schwangerschaftswoche und in der 30.-32. Schwangerschaftswoche.
Die Ultraschalluntersuchung der 30. Schwangerschaftswoche
Auf dem Monitor des Ultraschallgerätes kann Dein Frauenarzt sehen, wie die Lage Deines Babys in der Gebärmutter ist oder ob zum Beispiel eine Mehrlingsschwangerschaft besteht. Auch wird per Ultraschalluntersuchung die Lage der Plazenta und die Entwicklung von Gliedmaßen, Organen und Herzfunktion Deines Babys untersucht. Auffälligkeiten und Fehlentwicklungen können so bereits beim Ungeborenen festgestellt werden. Gibt es keine Komplikationen, so sind von dem Krankenkassen im Verlauf einer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
Dritte Ultraschalluntersuchung in der 30. Schwangerschaftswoche
Die dritte Ultraschalluntersuchung findet in der 29. bis 30., spätestens aber in der 32. Schwangerschaftswoche statt. Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob die Plazenta zu tief sitzt und dadurch bestimmte Geburtsprobleme verursachen könnte. Die Lage und die Größe Deines Babys werden überprüft. Falls es zu klein, die Proportionen nicht stimmen oder eine Veränderung der Fruchtwassermenge vorliegt, kann der Verdacht auf eine Unterversorgung bestehen. Solch ein Verdacht wird durch eine weitergehende Untersuchung, die so genannte Dopplersonographie abgeklärt. Die Dopplersonographie ist eine spezielle Untersuchung, bei der die Versorgung Deines Kindes durch das mütterliche Blut untersucht wird. Hierzu wird mittels einer speziellen Ultraschalluntersuchung die Blutflussgeschwindigkeit in den mütterlichen und kindlichen Gefäßen untersucht. Dadurch sind Rückschlüsse auf die Versorgungssituation des Kindes möglich.