Viele Frauen entscheiden sich bei der Wahl des Geburtsortes für den Aufenthalt in einer Klinik. Eine Alternative zum Krankhaus ist das Geburtshaus.
Was bietet ein Geburtshaus?
Ein Geburtshaus ist eine autonome Einrichtung, in der Geburtshilfe von Hebammen auf der Grundlage des Hebammengesetzes geleistet wird. Diese Einrichtungen verfolgen das Ziel Schwangere und ihre Partner während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Zeit mit dem Säugling umfassend persönlich zu begleiten. Geburtshäuser zeichnen sich aus durch ein vielfältiges Anbot an Informationsveranstaltungen, Geburtsvorbereitungskursen, Kursen in offenen oder geschlossenen Gruppen und Geburtsnachbereitungskursen, die auf das Leben mit dem Kind vorbereiten.
Wenn schwangere Frauen einen Ort suchen, an dem sie selbstbestimmt, ganzheitlich und umfassend nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen betreut werden, dann sollten sie also über einen Aufenthalt in einem Geburtshaus nachdenken und sich diesbezüglich beraten lasssen.
Im Geburtshaus gilt das Eins-zu-Eins-Prinzip
Abhängig von den räumlichen und personellen Gegebenheiten eines Geburtshauses, variiert die Anzahl an Frauen, die gleichzeitig betreut werden können. Generell verwirklicht ein Geburtshaus aber das Eins-zu-Eins-Prinzip der Hebammenbetreuung. Entscheidet sich eine Schwangere für die Entbindung in einem Geburtshaus, wird nur sie von ihrer Hebamme betreut. Zu dieser Hebamme hat sie bereits im Vorfeld Kontakt und kann eine Vertrauensbasis aufbauen. Ein Arzt ist während der Geburt nicht anwesend, kann aber auf Wunsch der werdenden Eltern hinzugezogen werden. Auch nach der Entbindung steht die Hebamme der frischgebackenen Mutter zur weiteren Unterstützung zur Verfügung.
Was eine Betreuung im Geburtshaus kostet
Die Kosten einer Entbindung und Betreuung durch ein Geburtshaus sind individuell und müssen beim Geburtshaus direkt erfragt werden. Denn der Preis variiert je nach Betreuungsumfang. Wenn Hebammen einen Kassenvertrag aufweisen, übernehmen die Krankenkassen die vollen Kosten für die Geburt. Ohne Kassenvertrag einer Hebamme werden die Kosten für die Geburt, die Schwangerschaftsbetreuung, Rufbetreuung und Wochenbettversorgung nur teilweise rückerstattet.