Eine Schwangerschaft ist in der Regel ein freudiges Ereignis im Leben einer Frau, doch gibt es auch gute Gründe, weshalb sie zur Belastung werden kann. Ob aus medizinischer, kriminologischer oder sozialer Indikation – es gibt viele Fälle, in denen ein Schwangerschaftsabbruch sinnvoll erscheinen kann.
Wenn von einem Schwangerschaftsabbruch – auch Abtreibung – die Rede ist, denken die meisten vor allem an ungewollte Schwangerschaften und an eine Entscheidung der Schwangeren aus diversen sozialen Gründen. Obwohl das der Grund für weit über 90 Prozent aller Abtreibungen ist, ist dies nicht das einzige Szenario, welches einen Schwangerschaftsabbruch als beste Lösung erscheinen lässt. Während das Verfahren aus sozialen Gründen rechtswidrig, aber dennoch straffrei ist, gilt eine Abtreibung aus medizinischen und kriminologischen Gründen nicht als rechtswidrig. Dies ist in etwa der Fall, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist oder wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung ausgelöst wurde. In jedem Fall wird jedoch heftig ethisch und religiös gestritten, inwieweit das Selbstbestimmungsrecht der Frau das Lebensrecht des Embryos/Fötus einschränken darf und umgekehrt. Wenn Du also jemals in eine solche Situation kommst, solltest Du Dir mit der Entscheidung so lange Zeit nehmen, wie Du benötigst und Dich umfassend beraten lassen. Mit der Entscheidung wirst Du nämlich – ganz gleich, wie sie ausfällt – ein Leben lang leben müssen.
Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Indikation
Ein in den meisten Fällen dringend nötiger Schwangerschaftsabbruch erfolgt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Das ist dann gegeben, wenn das physische oder psychische Wohl der Schwangeren gefährdet ist. Dies ist auch der einzige Fall, in dem eine Abtreibung jenseits der 14. Schwangerschaftswoche möglich ist. Grundsätzlich kann der Schwangerschaftsabbruch mit medizinischer Notwendigkeit sogar bis zum Einsetzen der Wehen erfolgen. In der Regel wird er jedoch spätestens bis zur 24. Schwangerschaftswoche ausgeführt. Neben dem körperlichen Wohl der Frau, kann hierbei auch das seelische Wohl entscheidend sein. Hierzu zählen psychologische Erkrankungen, die bereits vor der Schwangerschaft bestanden und durch diese möglicherweise verstärkt werden, sowie Behinderungen und Fehlbildungen des Kindes, die schwere Auswirkungen auf das seelische Wohlergehen der Schwangeren haben können. Stellt Dein Frauenarzt eine entsprechende Indikation fest, wirst Du drei Tage Bedenkzeit haben, in denen Du Dich entscheiden kannst, ob ein Schwangerschaftsabbruch für Dich die richtige Wahl ist. Nach diesen drei Tagen kannst Du Dir bei Deinem Arzt eine Indikationsbescheinigung abholen. Wichtig: Den Eingriff selbst darf nicht der ausstellende Arzt vornehmen! Sollte Dein Leben durch die Schwangerschaft akut in Gefahr sein, ist die Einhaltung der Wartezeit natürlich nicht nötig.
Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation
Ein weiterer Grund für einen Schwangerschaftsabbruch ist eine kriminologische Indikation. Diese liegt dann vor, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Missbrauch entstanden ist. Wichtig ist, dass Du in diesem Fall keine Anzeige erstatten musst oder nach der eigentlichen Tat von einem Arzt medizinisch untersucht werden musst. Es ist nur von Bedeutung, dass der Arzt Dir glaubt und der festen Überzeugung ist, dass eine Straftat der Schwangerschaft zugrunde liegt. In diesem Fall ist die Wartezeit von drei Tagen einzuhalten. Eine Beratung ist allerdings nicht mehr erforderlich. Ein Schwangerschaftsabbruch mit kriminologischer Indikation ist allerdings nur in den ersten 12 Wochen nach der Empfängnis straffrei möglich.
Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch
Neben den beiden oben genannten Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es auch noch die Abtreibung auf ausdrücklichen Wunsch der Schwangeren. Hierbei gibt es jedoch einige Sonderregelungen. So gilt dieses Verfahren in Deutschland grundsätzlich als rechtswidrig wird jedoch nicht strafrechtlich verfolgt, sofern sämtliche Bedingungen erfüllt werden. Der Schwangerschaftsabbruch muss zum Beispiel innerhalb der ersten 12 Wochen nach Empfängnis erfolgen. Dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, da hier ab dem Tag der letzten Periode gezählt wird und nicht ab der Befruchtung. Darüber hinaus muss die Schwangere ein Beratungsgespräch wahrnehmen und anschließend eine dreitägige Bedenkzeit einhalten. Eine Begründung, wieso Du die Schwangerschaft abbrechen möchtest, musst Du bei der Beratung und bei Deinem Frauenarzt im Übrigen nicht angeben. Das Gespräch soll nicht der Rechtfertigung dienen, sondern nur sicherstellen, dass Du die Möglichkeit hast, sämtliche Fragen mit Experten durchzugehen.
Wie läuft ein Schwangerschaftsabbruch ab?
Solltest Du sämtliche rechtliche Bedingungen erfüllen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lässen, läuft dieser – unabhängig von den Gründen – immer gleich ab. Die häufigste Methode in Deutschland, die bei über 70 Prozent der Fälle heutzutage angewandt wird, ist die Absaugmethode. Diese kann von der 6. bis zur 14. Schwangerschaftswoche angewandt werden und dauert nur wenige Minuten, die die Schwangere jedoch meist unter Vollnarkose verbringt. Wie der Name bereits sagt, wird bei dieser Methode der Embryo mit Hilfe eines speziellen Geräts abgesaugt. Eine heutzutage weniger geläufige Methode der Abtreibung ist die medikamentöse. Diese ist in Deutschland bis zur neunten Schwangerschaftswoche zugelassen und ruft im Körper eine Art Menstruationsblutung hervor, durch die der Embryo abgestoßen wird. Da diese Methode in gut fünf Prozent aller Fälle jedoch nicht erfolgreich ist und einen anschließenden Eingriff erforderlich macht, raten Frauenärzte heutzutage bei einem Schwangerschaftsabbruch eher zu der Absaugmethode.
Ein Schwangerschaftsabbruch kann viele Gründe haben, die entweder medizinisch, kriminologisch oder sozial sein können. Egal, weshalb Du jedoch über eine Abtreibung nachdenkst, wichtig ist nur, dass Deine Entscheidung wohlüberlegt ist und Du auch voll und ganz hinter ihr stehst.