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Schwangerschaftsabbruch

Abtreibung & Kosten: Übernimmt die Krankenkasse?

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Du hast viel darüber nachgedacht – und dann deine Entscheidung getroffen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine leichte Sache und du musst dich dafür nicht nur mit medizinischen und rechtlichen Dingen auseinandersetzten, sondern auch mit finanziellen. Wir haben zusammengefasst, wann die Krankenkasse den Schwangerschaftsabbruch übernimmt und was eine Abtreibung an Kosten verursacht.

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Bis wann kann man abtreiben?

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich Frauen für eine Abtreibung entscheiden. Ganz gleich, welcher es ist: Das deutsche Gesetzt erlaubt den Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Woche. Dabei kannst du selbst entscheiden, ob du den Eingriff unter lokaler Betäubung oder unter Vollnarkose durchführen lassen möchtest.

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Gut zu wissen: In der Regel kannst du schon kurz nach der Abtreibung wieder schwanger werden.

Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch?

Die Kosten für eine Abtreibung liegen zwischen 200 und 600 Euro. Es macht finanziell einen Unterschied, welche Art des Schwangerschaftsabbruchs du vornehmen lässt:

  • Eine Ausschabung unter Vollnarkose ist in der Regel am teuersten, denn hier muss ein Anästhesist hinzugezogen werden.
  • Eine Absaugung unter lokaler Betäubung ist etwas günstiger, da diese der Arzt oder die Ärztin alleine durchführen kann
  • Die Abtreibungspille ist die kostengünstigste Version, da hier kein direkter ärztlicher Eingriff nötig ist.
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Schwangerschaftsabbruch mit der Abtreibungspille: Was kostet das?

Entscheidest du dich dafür, mit der Abtreibungspille Mifegyne abzutreiben, musst du mit Kosten zwischen 200 und 300 Euro rechnen.

Hinweis: Lass dich zu den verschiedenen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs unbedingt ausführlich beraten! Alle haben Vor- und Nachteile, die du gut abwägen solltest!

Wird die Abtreibung von der Krankenkasse bezahlt?

In der Regel werden die Kosten für eine Abtreibung nicht von den Krankenkassen übernommen. Das heißt, du musst den Eingriff selbst bezahlen. Jedoch gibt es einige Ausnahmen, in denen die Krankenkasse einspringt:

  1. Es liegt eine medizinische Indikation vor: Das heißt, es ist davon auszugehen, dass das Baby deine Gesundheit gefährdet.
  2. Die Schwangerschaft kam durch eine Vergewaltigung zustande: In diesem Fall zahlt jede gesetzliche Krankenkasse die Abtreibung.
  3. Du kannst dir den Schwangerschaftsabbruch nicht leisten: Solltest du unter der Einkommensgrenze von 1.179 € netto im Monat liegen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Unser Tipp: Die Kostenübernahme für die Abtreibung erfolgt nicht automatisch. Du musst dafür im Vorfeld einen Antrag bei deiner Krankenkasse einreichen.

Kann ich auch abtreiben, wenn ich noch nicht 18 bin?

Ja, eine Abtreibung ist ohne Einwilligung der Eltern möglich, wenn du mindestens 14 Jahre alt bist und deine Ärztin oder dein Arzt dich für einwilligungsfähig hält. Du muss also die Tragweite deiner Entscheidung überblicken können.

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Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Abtreibung bei Minderjährigen?

Eine Abtreibung kostet, was sie kostet – und dabei macht es keinen Unterschied, wie alt die Schwangere ist. In der Regel werden die Kosten für eine Abtreibung unter 18 Jahren also nicht übernommen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Sprich ganz offen mit deiner Ärztin oder dem Gynäkologen, falls du aus finanziellen Gründen auf eine Abtreibung verzichten musst. Es wird sicherlich eine Lösung geben.

Auf der Website www.geburt-vertraulich.de kannst du übrigens Schwangerschaftsberatungsstellen in deinem Umkreis suchen und dich beraten lassen.

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Ein Schwangerschaftsabbruch ist niemals eine leichte Entscheidung und die Umstände immer sehr individuell. Bevor du dich für eine Abtreibung entscheidest, solltest du dir absolut sicher sein. Außerdem ist es in Deutschland verpflichtend, zuvor eine Schwangerschaftskonfliktberatung zu besuchen sowie ein Aufklärungsgespräch mit deiner Ärztin oder deinem Arzt zu führen.

Bildquelle: GettyImages/franckreporter

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