Es gibt eine Vielzahl von möglichen Untersuchungen in der Schwangerschaft. Einige von ihnen gehören zu den routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen, so wie die Erstuntersuchung, bei der auch die Schwangerschaft bestätigt und die Schwangerschaftswoche bestimmt wird. Andere Untersuchungen in der Schwangerschaft sind dagegen freiwillig und in den meisten Fällen nicht zwingend erforderlich. Häufig werden die Kosten für diese Zusatzuntersuchungen von der Krankenkasse nicht übernommen. Trotzdem kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, die Kosten für eine freiwillige Zusatzuntersuchung auf sich zu nehmen.
Untersuchungen in der Schwangerschaft dienen nicht nur dazu, die Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Kindes sicherzustellen, sie stellen auch wichtige Informationen für die werdenden Eltern bereit. Eine Ultraschalluntersuchung misst beispielsweise nicht nur die Herztöne des Babys, sondern vermittelt den Eltern auch ein erstes Bild ihres Kindes. Auch der Mutterpass als wichtiges Dokument wird im Rahmen der Untersuchungen in der Schwangerschaft erstellt und regelmäßig aktualisiert. Bei den vorgeschriebenen Untersuchungen in der Schwangerschaft stehen die Gesundheit der werdenden Mutter und die Entwicklung des ungeborenen Babys im Mittelpunkt. Freiwillige Zusatzuntersuchungen können den werdenden Eltern weitere Sicherheit geben und mögliche Risiken für das ungeborene Baby ausschließen.
Welche Untersuchungen in der Schwangerschaft sind vorgeschrieben?
Die Mutterschaftsrichtlinien regeln den Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen sowie die Beratungs- und Informationspflicht der Ärzte gegenüber den werdenden Eltern. Ist eine Schwangere berufstätig, so muss ihr Arbeitgeber sie für jede gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft von der Arbeit freistellen. Alle regulären Untersuchungen in der Schwangerschaft werden im Mutterpass festgehalten, nachdem dieser der werdenden Mutter bei der Erstuntersuchung ausgehändigt wurde. Damit wird der Mutterpass zu einem wichtigen Dokument, das die ordnungsgemäße Einhaltung der Mutterschaftsrichtlinien belegen kann.
Eine werdende Mutter hat im Laufe ihrer Schwangerschaft Anspruch auf zehn reguläre Vorsorgeuntersuchungen, die sie auch in jedem Fall wahrnehmen sollte. Die Untersuchungen in der Schwangerschaft finden einmal im Monat statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche sogar alle 14 Tage. Sie werden entweder von einem Frauenarzt oder einer Hebamme durchgeführt. Die Wahl bleibt der Schwangeren selbst überlassen beziehungsweise kann in Absprache mit dem Frauenarzt und der Hebamme erfolgen. Die drei Vorsorgeuntersuchungen, die jeweils einen Ultraschall beinhalten, dürfen allerdings nur von einem Frauenarzt durchgeführt werden. Für die Untersuchungen in der Schwangerschaft ist es besonders wichtig, dass die werdende Mutter ihrem Frauenarzt voll und ganz vertraut und sich bei jeder Behandlung bei ihm wohlfühlt. Nur so kann sie sich während der Untersuchung entspannen und alle notwendigen Fragen des Frauenarztes offen und ehrlich beantworten. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich zu Beginn der Schwangerschaft ein Arztwechsel, der der Schwangeren selbstverständlich auch später jederzeit freisteht. Jede gynäkologische Praxis ist verpflichtet, eine schwangere Frau als Patientin aufzunehmen, während dies bei nicht schwangeren Frauen, die in eine neue Praxis wechseln möchten, nicht zwingend der Fall ist.
Wozu dienen die vorgeschriebenen Untersuchungen in der Schwangerschaft?
Die vorgeschriebenen Untersuchungen in der Schwangerschaft beobachten die Entwicklung des ungeborenen Babys und den Gesundheitszustand der werdenden Mutter. So ist es möglich, Komplikationen und Risikoschwangerschaften rechtzeitig einzuschätzen und die Schwangerschaft und das ungeborene Baby gefährdende Infektionen wie Röteln, HIV, Hepatitis B und Toxoplasmose frühzeitig zu diagnostizieren. Gegebenenfalls kann der behandelnde Arzt bei der Untersuchung auch notwendige Medikamente verschreiben. Um die Entwicklung des ungeborenen Babys bestmöglich beobachten zu können, misst der Arzt oder die Hebamme die Herztöne des Kindes am CTG. Der Höhenstand der Gebärmutter und die Lage des Kindes werden mithilfe des Ultraschalls untersucht und geben Aufschluss über das Wachstum und die körperliche Entwicklung des ungeborenen Babys. Im späteren Verlauf der Schwangerschaft, wenn das Baby größer geworden ist, können diese Gegebenheiten auch durch eine Tastuntersuchung ermittelt werden. Im Idealfall sollte es bei den Untersuchungen in der Schwangerschaft aber nicht nur um die körperliche Gesundheit der werdenden Mutter und des ungeborenen Babys gehen. Der Arzt oder die Hebamme sollte sich auch Zeit für ein ruhiges Gespräch nehmen, in dem alle Fragen und Sorgen der Schwangeren erörtert werden können. So können Ängste abgebaut und Unsicherheiten genommen werden. Außerdem können der Arzt oder die Hebamme im Rahmen eines Beratungsgespräches auf weitere Vorsorgemöglichkeiten hinweisen und gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen empfehlen.
Untersuchungen in der Schwangerschaft: Die IGeL-Untersuchungen
Neben den Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft gibt es die so genannten individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt. Darunter fallen in der Regel diejenigen Untersuchungen in der Schwangerschaft, die von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen werden, wenn ihr Nutzen vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) bestätigt wird. Das ist zum Beispiel bei Risikoschwangerschaften der Fall, bei denen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen das gesundheitliche Risiko für die werdende Mutter und ihr Baby verringern können. Untersuchungen in der Schwangerschaft können allerdings auch ein gesundheitliches Risiko bergen. Die Untersuchungen, die unter die IGeL-Regularien fallen, sind teilweise dahingehend noch nicht vollständig erforscht. Deshalb ist es empfehlenswert, sich vom behandelnden Arzt oder der Hebamme zuvor umfassend über die Vor- und Nachteile einer individuellen Gesundheitsleistung beraten zu lassen.
Diese Untersuchungen in der Schwangerschaft zählen zu den IGeL-Leistungen
Zu den Untersuchungen in der Schwangerschaft, die nicht zu den regulären Leistungen gehören, zählen alle Untersuchungen der Pränataldiagnostik, beispielsweise der Triple Test und das Ersttrimesterscreening. Ist eine werdende Mutter 35 Jahre oder älter, werden diese zusätzlichen Untersuchungen in der Schwangerschaft von der Krankenkasse bezahlt. Beim Triple-Test untersucht der Arzt das Blut der Schwangeren auf drei verschiedene Hormone, um Rückschlüsse auf eventuelle Krankheiten beim ungeborenen Kind zu ziehen. Das Ersttrimesterscreening soll eine Erkrankung des Kindes an Trisomie 21 ausschließen. Dazu misst der Arzt bei der Nackenfaltenmessung im Rahmen des Ersttrimesterscreenings per Ultraschall, ob unter der Nackenhaut des Fötus ein verdicktes Wasserpolster vorhanden ist. Auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen und der Toxoplasmose-Suchtest sind zusätzliche ärztliche Leistungen. Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die durch den Kontakt mit Katzen oder den Verzehr von rohem Fleisch auf den Menschen übertragen werden kann. Beim Toxoplasmose-Suchtest überprüft der Arzt, ob die werdende Mutter bereits vor der Schwangerschaft einmal an Toxoplasmose erkrankt war. Ist dies der Fall, besteht für das ungeborene Kind keinerlei Gefahr, selbst an Toxoplasmose zu erkranken.
Wenn sich bei einer regulären Vorsorgeuntersuchung auffällige Befunde ergeben, die eine Folgeuntersuchung notwendig machen, die normalerweise in den IGeL-Leistungen enthalten wäre, werden dann die Kosten hierfür von der Krankenkasse übernommen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Schwangerschaftsdiabetes diagnostiziert oder bei der Schwangeren eine Zytomegalie festgestellt wird. Bei dem Test auf Schwangerschaftsdiabetes wird ein oraler Glukosetoleranztest durchgeführt, bei dem der Blutglukosewert ermittelt wird. Eine Zytomegalie-Erkrankung kann durch eine Ultraschalluntersuchung sowie durch einen PCR-Nachweis (PCR steht in diesem Fall für Polymerase-Kettenreaktion) festgestellt werden. Bei einem begründeten Verdacht auf Toxoplasmose übernimmt die Krankenkasse auch eine zusätzliche Blutuntersuchung, um diesen Befund zu bestätigen. Um ganz sicherzugehen, ob eine zusätzliche Untersuchung in der Schwangerschaft von der Krankenkasse übernommen wird, kann sich die Schwangere an ihre Krankenkasse oder direkt an die Ärztekammer wenden.
Untersuchungen in der Schwangerschaft: Wann sind IGeL-Leistungen sinnvoll?
Leider gibt es zahlreiche Untersuchungen in der Schwangerschaft, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Vielen werdenden Müttern stellt sich in diesem Fall die Frage, ob und, wenn ja, welche IGeL-Leistungen sie in Anspruch nehmen sollten und können. Ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder der Hebamme kann die Vor- und Nachteile einer zusätzlichen Untersuchung beleuchten und damit eine Entscheidungshilfe sein. Auch können der Arzt oder die Hebamme Empfehlungen aussprechen, die sich ganz individuell am bisherigen Verlauf der Schwangerschaft orientieren. Darüber hinaus sollte eine werdende Mutter im Hinblick auf zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen immer auf ihr Bauchgefühl hören. Verspürt sie Angst oder Unsicherheit im Hinblick auf ihre Schwangerschaft und hat das Bedürfnis, mehr Gewissheit über ihre eigene Gesundheit und die ihres ungeborenen Kindes zu bekommen, kann es durchaus sinnvoll sein, einige IGeL-Leistungen in Anspruch zu nehmen, auch wenn diese unter Umständen nicht medizinisch indiziert sind. Trotzdem sollte sich eine Schwangere nicht gegen ihren Willen zu einer zusätzlichen Untersuchung drängen lassen, wenn keine medizinische Notwendigkeit besteht. Die vorgegebenen Untersuchungen in der Schwangerschaft gewährleisten die grundlegende medizinische Versorgung der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes vollumfänglich, sofern die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft.
Die medizinischen Untersuchungen in der Schwangerschaft sind wichtig, um die Entwicklung des ungeborenen Babys zu überwachen und Mutter und Kind von Anfang an umfassend zu begleiten. Die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen in der Schwangerschaft sollten daher unbedingt in Anspruch genommen werden. Der behandelnde Arzt oder die Hebamme können darüber hinaus umfassend über alle möglichen Zusatzuntersuchungen informieren und eine Empfehlung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit aussprechen.