Das Elterngeld spielt eine wichtige Rolle in der Familienplanung und vor allem im Alltag mit Kindern. Ein Entwurf aus dem Bundesfamilienministerium möchte jetzt Änderungen daran vornehmen. Einige Eltern würden von den neuen Regelungen profitieren, andere leer ausgehen.
Damit Mütter und Väter die Möglichkeit haben, nach der Geburt eines Kindes weniger oder gar nicht arbeiten zu müssen, bietet der Staat bereits sein 2007 eine finanzielle Unterstützung in Form von Elterngeld an. Berechnet an dem Netto-Verdienst vor der Geburt des Kindes erhalten Eltern dann zwischen 300 und maximal 1.800 Euro Elterngeld im Monat. Sind beide Elternteile an der Betreuung des Kindes beteiligt, dürfen sie 14 Monate mit der monatlichen Zahlung rechnen. Möglich ist aber auch, den Zeitraum auf 28 Monate zu strecken und dann eine entsprechend geringere Monatszahlung zu erhalten. Laut Familienministerin Franziska Giffey (SPD) kosten den Staat die Elterngeld-Zahlungen jährlichen 7 Milliarden Euro.
Frühgeburten sollen stärker berücksichtigt werden
Wenn ein Baby mindestens 6 Wochen vor dem eigentlichen Entbindungstermin zur Welt kommt, sollen Eltern künftig laut des Gesetzentwurfes auch einen Monat länger Anspruch auf Elterngeld haben. Eltern von Frühchen sollen dadurch „mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes“ besser auffangen können.
Neues Zugeständnis für arbeitende Eltern in Teilzeit
Bisher galt, dass Mütter und Väter maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, solange sie das Elterngeld beziehen. Hier möchte Familienministerin Giffey den in Teilzeit arbeitenden Eltern ein Zugeständnis machen und die erlaubte Stundenzahl pro Woche auf 32 erhöhen. So ermögliche man Eltern beispielsweise eine 4-Tage-Woche im Job, ohne dass sie den Anspruch auf die staatliche Unterstützung dabei verlieren.
Topverdiener sollen leer ausgehen
Franziska Giffey möchte außerdem durchsetzen, dass künftig Topverdiener nicht mehr vom Elterngeld profitieren sollen. Bisher hatten Paare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 500.000 Euro keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung, in Zukunft soll die Grenze bei 300.000 Euro liegen. „Bei einem derart hohen Einkommen ist davon auszugehen, dass Elterngeld für die Entscheidung, in welchem Umfang zugunsten der Betreuung des Kindes auf Erwerbstätigkeit verzichtet werden soll, unerheblich ist“, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
Gelockerte Regeln für den Partnerschaftsbonus
Um es weiter zu fördern, dass die Betreuung von Kindern zwischen den Eltern aufgeteilt wird, sollen außerdem die Regeln für den Partnerschaftsbonus gelockert werden. Arbeiten beide Elternteile in Teilzeit, haben sie demnach Anspruch auf den Bonus, also zusätzliches Elterngeld. Laut der Begründung des Gesetzesentwurfes solle so eine Beteiligung von Vätern in der Kinderbetreuung gestärkt werden.
Ab 2021 sollen die Änderungen gelten
Geplant sei, dass die Elterngeldreform Anfang 2021 in Kraft tritt. Das setzt aber natürlich voraus, dass die Reform vom Kabinett beschlossen wird und Bundestag und Bundesrat die neuen Gesetzesregelungen anschließend verabschieden.
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