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Krankschreibung in der Schwangerschaft: Das solltest du vorher wissen

Krankschreibung in der Schwangerschaft
© iStock/AsiaVision

Du leidest unter starken Schwangerschaftsbeschwerden und spielst mit dem Gedanken, dich noch vor Beginn des Mutterschutzes krankschreiben zu lassen? Diesen Schritt solltest du gründlich überdenken, denn aus einer Krankschreibung können sich durchaus Nachteile für dich ergeben. Welche das sind und welche Möglichkeit dir fernab einer Krankschreibung in der Schwangerschaft sonst noch bleibt, erfährst du hier!

Sobald du schwanger bist, gilt für dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG). So schnell wie möglich solltest du deshalb auch deinen Arbeitgeber darüber informieren. Dieser ist verpflichtet, deine Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt mitzuteilen und die Schutzvorschriften des MuSchG einzuhalten. Hierunter fallen die Mutterschutzfristen bzw. Beschäftigungsverbote, umgangssprachlich auch kurz als Mutterschutz bekannt.

Dieser besagt, dass „werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung gar nicht beschäftigt werden“ dürfen. Doch was, wenn du unter starken Schwangerschaftsbeschwerden leidest und/oder dich einfach nicht mehr imstande fühlst, deinem Beruf bis zum Beginn deines regulären Mutterschutzes nachzugehen? Hilft hier eine Krankschreibung in der Schwangerschaft?

Krankschreibung Schwangerschaft
Ist eine Krankschreibung in der Schwangerschaft sinnvoll? (© iStock/GeorgeRudy)

Insbesondere bei der ersten Schwangerschaft sind sich viele Frauen unsicher, ob ihre Beschwerden normal sind. Man redet ja nicht unbedingt über alles. Im Video haben wir dir sieben Dinge zusammengestellt, bei denen du dir nicht unbedingt Sorgen machen musst. Im Zweifel solltest du natürlich trotzdem zum Arzt/zu deiner Ärztin:

Unangenehme Dinge die dir niemand über die Schwangerschaft sagt_DESIRED.mp4 Abonniere uns
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Krankschreibung in der Schwangerschaft

Wenn Du unter starken Schwangerschaftsbeschwerden leidest, dann greift das individuelle Beschäftigungsverbot. Dieses berücksichtigt eine Risikoschwangerschaft, die Gefahr einer Frühgeburt, eine Mehrlingsschwangerschaft, eine Muttermundschwäche, besondere Rückenschmerzen oder weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf die Schwangerschaft zurückgehen. Trifft einer dieser Umstände auf dich zu, kannst du deine Ärztin oder deinen Arzt direkt darum bitten, dir ein Beschäftigungsverbot auszustellen und vorzeitig in den Mutterschutz gehen. Eine Krankschreibung in der Schwangerschaft ist in diesem Fall hinfällig.

Schwangerschaft Arztbesuch
Informiere dich bei deinem Arzt bzw. deiner Ärztin über deine Möglichkeiten. (© iStock/byryo)

Solltest du die Voraussetzungen für ein individuelles Beschäftigungsverbot nicht erfüllen, kann dir eine Krankschreibung in der Schwangerschaft nur unter einer Bedingung helfen, um vorzeitig in den Mutterschutz zu gehen und dabei keine finanziellen Abstriche machen zu müssen: Deine Krankschreibung in der Schwangerschaft darf nicht länger als sechs Wochen dauern. Denn solltest du nach sechs Wochen immer noch nicht wieder einsatzfähig sein bzw. der reguläre Mutterschutz für dich noch nicht begonnen haben, erhältst du dein Gehalt in Form von Krankengeld von deiner Krankenkasse. Dieses beträgt dabei nur 70 Prozent deines aktuell ausgezahlten Gehalts! Nicht nur die Krankschreibung in der Schwangerschaft an sich, sondern auch ihr Timing solltest du bedenken.

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Ob du vorzeitig in den Mutterschutz gehen möchtest oder nicht: Wir empfehlen dir, in jedem Fall, mit deinem behandelnden Gyn über deine Schwangerschaftsbeschwerden oder jegliche andere Beeinträchtigung zu sprechen. Denn die Grenzen zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Beschwerden sind oft fließend. Aus diesem Grund liegt die Entscheidung, ob es sich um eine Krankheit oder um Symptome handelt, die durch die Schwangerschaft hervorgerufen werden, stets beim Fachpersonal.

Hinweis: Du bist arbeitslos und schwanger? Dann lass dich lieber krankschreiben! Denn ein Beschäftigungsverbot nimmt die Arbeitsagentur zum Anlass, sofort die Zahlung deines Arbeitslosengeldes zu stoppen. Auf dieses hast du lediglich Anspruch, wenn du grundsätzlich als Arbeitssuchende zu vermitteln bist.

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Eine Krankschreibung in der Schwangerschaft soll wohlüberlegt sein! Denn ob sie für dich von Vorteil oder Nachteil ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr ist deine individuelle Situation zur Beantwortung dieser Frage ausschlaggebend. Hier erhältst du weitere Tipps zu Mutterschutz und Elterngeld.

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