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Was ist verboten?

Embryonenschutzgesetz: Diese Rechte gelten schon für Embryos!

Embryonenschutzgesetz

Wenn sich auch nach mehr als zwölf Monaten nicht die gewünschte Schwangerschaft einstellt, denken viele Paare über medizinische Alternativen wie die künstliche Befruchtung nach. In Deutschland gibt es strenge Regelungen, die die Embryonen bei diesen Methoden schützen sollen und im sogenannten Embryonenschutzgesetz (ESchG) festgehalten wurden. Doch welche Rechte hat ein Embryo eigentlich genau? Und welche medizinischen Methoden werden durch das Embryonenschutzgesetz verboten?

Was regelt das Embryonenschutzgesetz?

Das Embryonenschutzgesetz, das am 1. Januar 1990 in Kraft trat, wägt die Menschenwürde und das Leben von Embryonen gegenüber den Interessen von Forschung und Wissenschaft ab. Diese Regelungen sind sehr wichtig und spielen vor allem in der Reproduktionsmedizin eine große Rolle, da diese sich neben der natürlichen auch mit der assistierten Fortpflanzung beschäftigt. Solltest Du Dich für medizinische Möglichkeiten wie die künstliche Befruchtung interessieren, ist es also sinnvoll, Dich im Vorfeld über das Embryonenschutzgesetz zu informieren.

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Der Paragraph 3 des ESchG verbietet beispielsweise die Geschlechtswahl des Embryos: Werdende Eltern dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht entscheiden, ob männliche oder weibliche Embryonen in die Gebärmutter der werdenden Mutter eingesetzt werden. Theoretisch ist es jedoch möglich, die Samenzellen nach den in ihnen enthaltenen Geschlechtschromosomen zu sortieren. Dies ist laut Embryonenschutzgesetz allerdings nur dann erlaubt, wenn die Geschlechtsbestimmung dazu dient, das Kind vor der Erkrankung an einer Muskeldystrophie vom Typ Duchenne oder einer vergleichbar schweren geschlechtsgebundenen Erbkrankheit zu bewahren.

Embryonenschutzgesetz und künstliche Befruchtung

Viele Bestimmungen, die im Embryonenschutzgesetz festgehalten sind, beziehen sich auf die künstliche Befruchtung. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, mehr als drei Embryonen innerhalb eines Zyklus auf eine Frau zu übertragen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass höchstens Drillinge geboren werden, und Vierlingsschwangerschaften oder noch riskantere Mehrlingsschwangerschaften werden zum Schutz der Mutter und der Kinder vermieden. Zusätzlich dürfen Ärzte pro Zyklus niemals mehr Eizellen künstlich befruchten, als später an die Wunschmutter übertragen werden sollen.

Die oberste Richtlinie ist aber in jedem Fall, dass die Befruchtung nur vorgenommen werden darf, um eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. Eine Leihmutterschaft ist damit ausgeschlossen. Hierbei sind übrigens auch Deine Einwilligung und die Zustimmung Deines Partners von großer Bedeutung: Nur wenn beide Seiten der künstlichen Befruchtung zustimmen, ist es Ärzten erlaubt, diese vorzunehmen. Damit Euer Embryo während des gesamten Prozesses bestmöglich geschützt ist, verbietet das Embryonenschutzgesetz zudem den Verkauf von Embryonen. Auch die Weitergabe eines Embryos oder dessen Verwendung zu einem Zweck, der nicht seiner Erhaltung dient, wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet.

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Präimplantationsdiagnostik im Embryonenschutzgesetz

Im Prinzip verbietet das Embryonenschutzgesetz die genetische Untersuchung der Zellen eines durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryos, bevor dieser in die Gebärmutter übertragen wird. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen, die von Bedeutung sind, wenn es in Deiner Familie oder der Familie Deines Partners schwere Erbkrankheiten vorkommen oder es wiederholt zu Fehlgeburten gekommen ist. In beiden Fällen ist Deine Bestätigung erforderlich, damit der Embryo auf die Gefahr der entsprechenden Erbkrankheit oder schwere Schädigungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen würden, untersucht werden darf.

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Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Präimplantationsdiagnostik ist laut Embryonenschutzgesetz, dass Du vor Deiner Einwilligung genau über die medizinischen, sozialen und psychischen Folgen der genetischen Untersuchung aufgeklärt wirst. Erst wenn Du trotz ausführlicher Informationen und gründlichem Abwägen zu dem Schluss kommst, dass Du Dir eine Präimplantationsdiagnostik wünschst, überprüft eine Ethikkommission, ob die Präimplantationsdiagnostik in Deinem Fall berechtigt ist. Fällt das Urteil der Kommission positiv aus, werden die Wunscheltern an eines der spezialisierten Zentren überwiesen, die eine solche Untersuchung durchführen dürfen und über die technischen sowie medizinischen Möglichkeiten dazu verfügen.

Was sagt das Embryonenschutzgesetz zur Leihmutterschaft?

Wenn die Eizellen der Wunschmami in Ordnung sind, der Schwangerschaft jedoch andere körperliche Ursachen im Wege stehen, liegt es nahe, über eine Leihmutter nachzudenken, die den Embryo nach der künstlichen Befruchtung für die leiblichen Eltern austrägt. Während die Leihmutterschaft in der Ukraine und den USA erlaubt ist, verbietet in Deutschland das Embryonenschutzgesetz dieses Vorgehen. Zwar können weder die Leihmutter noch das auftraggebende Paar bestraft werden, doch dem Mediziner, der die Befruchtung der Leihmutter vornimmt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

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Bildquelle: Getty Images/Moussa81

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