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U-Untersuchung U7a

U7a: Eine weitere U-Untersuchung

U7a: Eine weitere U-Untersuchung

Als Elternteil bist Du vermutlich ständig um die Gesundheit Deines Kindes besorgt. Spricht es schon genug Worte? Ist sein Verhalten normal? Isst es zu viel oder vielleicht sogar zu wenig? Das Gespräch mit einem Kinderarzt kann über diese Fragen oft Aufschluss geben. Aus diesem Grund solltest Du die U7a Untersuchung in keinem Fall auslassen.

Die U7a – Vom Kleinkind zum Kindergartenkind

Die U7a ist eine der 15 Untersuchungen – von der APGAR Untersuchung kurz nach der Geburt bis zur J2 kurz vor der Volljährigkeit – die die geistige und körperliche Entwicklung Deines Kindes beurteilen soll. Falls irgendetwas nicht in Ordnung ist, dienen die Untersuchungen dazu, dies frühzeitig festzustellen und die Eltern entsprechend aufzuklären. Die U7a Untersuchung ist erst seit dem Juli 2008 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen eingeführt worden. Da zwischen der U7 (kurz vor dem zweiten Geburtstag) und der U8 (im Alter von vier Jahren) ein recht langer Zeitraum liegt, wurde die U7a als Zwischenuntersuchung eingeführt. Sie wird zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat vorgenommen.

U7a: Kind beim Arzt.
Die U7a ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung, die Du unbedingt wahrnehmen solltest.

Was wird bei der U7a überprüft?

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Bei der U7a wird, ähnlich wie bei den anderen Untersuchungen, überprüft, ob Dein Kind alle für sein Alter üblichen Entwicklungsschritte durchlaufen hat – sowohl in körperlicher als auch in geistiger Hinsicht. Der Kinderarzt nimmt dabei eine Rundum-Untersuchung vor, wobei er unter anderem das Seh- und Hörvermögen, das richtige Wachstum der Wirbelsäule, die Zahn- und Kieferstellung, die sprachliche Entwicklung und das Sozialverhalten überprüft. Anhand der Untersuchungen bei der U7a kann er auch eine Einschätzung vornehmen, ob das Kind schon reif für den Kindergarten ist. Falls Du Dich dafür entschieden hast, Dein Kind impfen zu lassen, sollte auch noch einmal überprüft werden, ob der Impfschutz vollständig gegeben ist oder ob noch Impfungen ausstehen. Vor allem soll die U7a Untersuchung jedoch dazu dienen, Krankheiten und Probleme zu erkennen, die in diesem Alter vermehrt auftreten wie etwa Allergien oder Übergewicht. Auch wird hier sichergestellt, dass das Kind zu Hause nicht vernachlässigt oder gar misshandelt wird.

Wann findet die U7a statt?

Die U7a findet im 34. bis 36. Monat statt, also kurz vor dem dritten Geburtstag Deines Kindes. Die U7a wurde in diesen Zeitraum gelegt, weil zwischen der U7, kurz vor dem zweiten Geburtstag, und der U8, kurz vor dem vierten Geburtstag, eine sehr große Zeitspanne liegt, die auch noch in einen eher ungünstigen Zeitraum fällt. Da die meisten Kinder mit rund drei Jahren in den Kindergarten kommen, ist es nur sinnvoll, dass der Kinderarzt im Rahmen der U7a Untersuchung noch einmal schaut, ob Dein Kind auch geistig, emotional und sozial reif ist für diesen wichtigen Schritt. Schließlich wird Dein Kind im Kindergarten das erste Mal längere Zeit am Stück ohne Dich auskommen müssen.

Die U7a ist eine wichtige Vorsorgeuntersuchung

Studien belegen, dass viele Eltern die Untersuchungen nach der U7 nicht mehr ganz so ernst nehmen und nach dem zweiten Lebensjahr deutlich seltener mit ihrem Kind zum Arzt gehen. Dabei wird empfohlen, Kinder auch nach dem zweiten Lebensjahr mindestens einmal jährlich gründlich untersuchen zu lassen. Denn je früher Auffälligkeiten, wie zum Beispiel Sprachstörungen, Schielen oder auch Übergewicht erkannt werden, desto schneller und erfolgversprechender können sie behandelt werden. Deshalb solltest Du auch die U7a unbedingt wahrnehmen. So kannst Du ganz sicher gehen, dass mit Deinem Kind alles in Ordnung ist und wenn dies einmal doch nicht der Fall sein sollte, ist die U7a Untersuchung eine gute Form der Früherkennung. So kann Deinem Kind in jedem Fall schnellstmöglich geholfen werden.

Ist die U7a verpflichtend?

Die U7a ist wie sämtliche andere Kindervorsorgeuntersuchungen nicht verpflichtend. Allerdings besteht in Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen eine sogenannte Einlade- und Meldepflicht. Das bedeutet, dass Du vor der U7a über die anstehende Untersuchung informiert werden wirst und Dein Kinderarzt verpflichtet ist zu melden, wenn Du bei der Untersuchung erschienen bist. Auf diese Weise können Rückschlüsse darüber gezogen werden, welche Kinder nicht bei der U7a Untersuchung anwesend waren. Solltest Du Dein Kind nicht untersuchen lassen, wird dies dann dem Gesundheitsamt und anschließend dem Jugendamt gemeldet werden, die dann entscheiden was weiter zu tun ist. Möglicherweise erhältst Du dann einen Besuch, bei dem kurz abgeklärt wird, wieso Du die Untersuchung nicht wahrgenommen hast und ob mit Deinem Kind alles in Ordnung ist. Solltest Du die U7a trotz Benachrichtigung also einfach vergessen haben, hast Du selbstverständlich nichts zu befürchten. Trotzdem solltest Du zum Wohl Deines Kindes möglichst an jede Vorsorgeuntersuchung denken.

Die U7a ist eine Vorsorgeuntersuchung, die nachträglich zwischen der U7 und der U8 eingeführt wurde und deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Auch wenn sich Dein Kind normal zu entwickeln scheint, solltest Du die U7a nicht auslassen, um mögliche Entwicklungsprobleme im körperlichen und geistigen Bereich früh genug erkennen und behandeln zu können. Da die U7a Untersuchung kurz vor dem dritten Geburtstag stattfindet, kann Dein Kinderarzt Dir auch noch einmal Auskunft darüber geben, ob Dein Kind emotional und sozial für den Kindergarten bereit ist oder noch nicht.

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