Hierzulande ist es nur in Ausnahmefällen möglich, seine Kinder zu Hause zu unterrichten. Wenn Dein Kind in Deutschland Privatunterricht erhalten soll, brauchst Du hierfür also triftige Gründe. In anderen europäischen Ländern stellt der Privatunterricht jedoch eine gängige Alternative zum Schulunterricht dar.
Privatunterricht, auch Hausunterricht oder Homeschooling genannt, bezeichnet den Unterricht, der nicht in der Schule, sondern zu Hause stattfindet. Dabei können sowohl Privatlehrer als auch Eltern den Part des Lehrenden übernehmen. Privatunterricht kann ganz unterschiedlich ablaufen: er kann sowohl sehr strukturiert sein und sich am Aufbau des klassischen Schulunterrichts orientieren, als auch sehr offen verlaufen, wie es etwa beim sogenannten „Unschooling“ der Fall ist. Während beim strukturierten Hausunterricht in der Regel die gleichen Fächer wie in der Schule unterrichtet werden und die Wissensvermittlung somit einem strikten Lehrplan folgt, ist das „Unschooling“ eine Form des informellen Lernens, bei dem kein geregelter Unterricht stattfindet, sondern Themen erst dann behandelt werden, wenn das Kind danach verlangt. Aufgrund der in Deutschland geltenden Schulpflicht ist „Unschooling“ verfassungswidrig. Doch auch Privatunterricht ist hierzulande nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Kindern, deren Eltern im Ausland arbeiten oder wenn eine Erkrankung oder eine Behinderung die Kinder vom Schulbesuch abhält. Während in anderen Ländern auch Eltern ihre Kinder unterrichten dürfen, dürfen in Deutschland nur ausgebildete Lehrer Privatunterricht erteilen. Zudem muss hierzulande stets der staatliche Lehrplan die Grundlage für den Hausunterricht sein.
Welche Gründe gibt es für Privatunterricht?
Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern ihre Kinder zu Hause unterrichten wollen. Einige sind der Auffassung, dass der Unterricht in der Schule zu lebensfern und weltfremd sei. Sie glauben, dass sie mit dem Homeschooling einen größeren Lebensbezug herstellen und ihre Kinder durch diese Art des Unterrichts besser auf das Berufsleben vorbereiten können. Zudem wollen einige Eltern, die Hausunterricht praktizieren, ihre Kinder nicht dem Leistungsdruck aussetzen, der oftmals an Schulen herrscht. Häufig sind jedoch auch religiöse Anschauungen der Grund, warum sich Eltern für Privatunterricht entscheiden. Einige Familien sind etwa der Meinung, dass Schulen bestimmte religiöse Werte nur unzureichend oder gar nicht vermitteln. Oftmals lehnen diese Eltern aber auch das gesamte Schulsystem ab. Andere Eltern fürchten, dass ihre Kinder in der Schule in Kontakt mit Drogen kommen oder Opfer von Gewalt und Mobbing werden könnten. Um ihr Kind vor diesen Gefahren zu schützen, ziehen sie den Hausunterricht dem Unterricht an einer staatlichen Schule vor. In einigen Fällen erhalten Kinder aber auch Privatunterricht, weil sie aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung transportunfähig sind und somit körperlich nicht in der Lage sind, eine Schule zu besuchen.
Was spricht gegen Privatunterricht?
Kritiker des Hausunterrichts führen an, dass Kinder, die keine Schule besuchen, sondern Privatunterricht erhalten, zu einseitig erzogen würden. Gerade Kinder, die von ihren Eltern unterrichtet werden, liefen Gefahr, nur die Weltanschauung der Eltern vermittelt zu bekommen. Die Gegner des Homeschoolings sind daher der Auffassung, dass Kinder von beispielsweise sehr religiösen Eltern, die andere Weltbilder ablehnen, trotzdem Kenntnisse über verschiedene Weltanschauungen sowie über die Evolutionstheorie und Sexualität erhalten sollten. Eine Integration in die Gesellschaft könnte den Kindern andernfalls schwer fallen. Außerdem bemängeln Kritiker, dass es den Eltern oft an pädagogischer und fachlicher Kompetenz mangele. Zudem fehle den Kindern, die zu Hause unterrichtet würden, der Kontakt zu Gleichaltrigen, worunter ihre Sozialkompetenz leide. Denn nur in einer Schule könnten Kinder lernen, Kompromisse zu schließen, sich in einer Gruppe durchzusetzen und Konflikte konstruktiv zu lösen.
Ist Privatunterricht mit der allgemeinen Schulpflicht vereinbar?
Hierzulande kann Dein Kind in der Regel keinen Hausunterricht erhalten, denn in Deutschland ist der Privatunterricht nur in den erwähnten Ausnahmefällen genehmigt. Andernfalls lässt er sich nicht mit der allgemeinen Schulpflicht vereinbaren. Im Gegensatz zur Bildungspflicht, die in vielen anderen Ländern Europas besteht, ist die Schulpflicht an den Schulbesuch gebunden. Bleibt ein Kind hierzulande ohne genehmigten Grund dem Unterricht in der Schule fern, drohen den Eltern Geldstrafen oder sogar ein Sorgerechtsentzug. Wenn die Ausnahmeregelungen nicht auf Dein Kind zutreffen, solltest Du es daher unbedingt zur Schule schicken.
Privatunterricht in anderen Ländern
In den meisten Ländern Europas besteht die sogenannte Bildungspflicht. Hierbei werden die Lehrinhalte vorgeschrieben, nicht aber die Form des Unterrichts. Das heißt, dass zwar regelmäßige Leistungsnachweise in Form von Prüfungen erbracht werden müssen, aber ein Schulbesuch für die Wissensvermittlung – anders als bei der Schulpflicht – nicht zwingend erforderlich ist. Aus diesen Gründen ist es Eltern in Ländern wie Österreich, Großbritannien oder Frankreich möglich, ihren Kindern Privatunterricht zu erteilen. Die Überprüfung des Wissensstandes findet dabei in der Regel durch staatliche Stellen statt. Wenn beispielsweise ein Schüler in Österreich bei diesen Kontrollen durchfällt, muss er eine staatliche Schule besuchen. In Ländern wie Spanien, Italien und Irland hat die Bildungsfreiheit – und somit auch die Möglichkeit zum Privatunterricht – jedoch Verfassungsrang.
In Deutschland herrscht allgemeine Schulpflicht, weshalb Privatunterricht nur in Ausnahmefällen gestattet ist. Wenn Du und der Vater Deines Kindes etwa im Ausland arbeitet, ist es unter Umständen möglich, dass Euer Kind vom Schulbesuch freigestellt wird und stattdessen Hausunterricht bekommt. Der Privatunterricht darf jedoch nur von einem examinierten Lehrer erteilt werden und muss auf der Grundlage des staatlichen Lehrplans erfolgen. Normalerweise sind die Kinder hierzulande – anders als in vielen anderen Ländern Europas, in denen keine Schul-, sondern Bildungspflicht besteht – an den Schulbesuch gebunden. Eltern, die ihr Kind trotzdem von der Schule fernhalten, droht ein Bußgeld und ein Sorgerechtsentzug.