Wenn das eigene Kind krank ist, kann es nicht wie gewohnt in die Schule, zur Kita oder zur Tagesmutter. Nicht nur sollen andere nicht angesteckt werden, dein erkranktes Kind benötigt jetzt auch deine Zuwendung. Doch wie geht das, wenn man berufstätig ist? Habe ich im Home Office überhaupt Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld? Wir zeigen dir, welche Regeln du aktuell beachten musst und welche Bescheinigungen du brauchst, wenn dein Kind krank ist.
Was tun, wenn mein Kind krank ist und ich arbeiten muss?
Gerade in den ersten Jahren in der Kita stecken sich Kinder häufig an. Als verantwortungsbewusster Elternteil solltest du bei Symptomen, die einen harmlosen Schnupfen übersteigen, dein Kind offiziell krank melden. Dabei solltest du in der Regel so vorgehen, wenn du keine anderweitigen Vorgaben von deiner Kita, der Schule oder deinem Arbeitgeber hast:
- Sag zuerst der Schule, Kita oder Tagesmutter bescheid, wenn dein Kind vor deiner Arbeitszeit in die Betreuung gegeben wird. Eine formlose telefonische Info (in manchen Fällen auch per WhatsApp), dass dein Kind nicht erscheinen wird, genügt vorerst.
- Wenn du nicht alleinerziehend bist: Besprich mit deinem Partner oder deiner Partnerin, wer sich um das kranke Kind kümmern wird.
- Melde deinem Arbeitgeber, dass du aufgrund der Erkrankung deines Kindes nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Dies geschieht je nach Regelung entweder telefonisch oder per Mail. Oft wendest du dich hier an die gleiche Person wie im Falle einer eigenen Erkrankung. Gib auch deinem bzw. deiner direkten Vorgesetzten und Kolleg*innen bescheid, die dich gegebenenfalls vertreten müssen.
- Geh mit deinem Kind zum Kinderarzt/zur Kinderärztin und lass dir ein Attest ausstellen – sofern möglich noch am selben Tag!
- Reiche den Durchschlag des Attests bei deinem Arbeitgeber ein.
- Reiche das Original des Attests bei deiner Krankenkasse ein.
- Gib gegebenenfalls nochmal der Schule/Kita/der Tagesmutter bescheid, für wie lange dein Kind krankgeschrieben wurde.
Aber Achtung: Du hast nur Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn dein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. Kinder über 12 Jahre, sollten sich zwar im Krankheitsfall auch auskurieren, müssen dies aber ohne die Rundumbetreuung ihrer Eltern tun, sofern keine Behinderung vorliegt.
Um nicht gleich in Panik zu verfallen, hilft es, die Symptome der sieben häufigsten Kinderkrankheiten gut zu kennen:
Kind krank: Wie viele Tage stehen mir im Jahr zu?
Wenn dein Kind viele Tage im Jahr krank ist, benötigt es zwar immer die Zuwendung seiner Eltern, gesetzlich gibt es aber Obergrenzen für die Beantragung von Kinderkranktagen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit stehen gesetzlich krankenversicherten Eltern mit gesetzlich krankenversicherten Kindern folgende Kinderkrankentage zu:
- 2023 bei zwei Elternteilen: 30 Arbeitstage pro Elternteil im Jahr (bei mehreren Kindern insgesamt nicht mehr als 65 Arbeitstage)
- 2023 für Alleinerziehende: 60 Arbeitstage (bei mehreren Kindern insgesamt nicht mehr als 130 Arbeitstage)
- 2024-2025 bei zwei Elternteilen: 15 Arbeitstage pro Elternteil
- 2024-2025 für Alleinerziehende: 30 Arbeitstage
Für diese Anzahl an Tagen kannst du dich von deiner Arbeit freistellen lassen, bekommst aber keine Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber – sofern dies nicht anderweitig in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist. Erkundige dich als Elternteil am besten schon vorher mit einem Blick in deinen Arbeitsvertrag oder bei deiner HR-Abteilung darüber, was dir zusteht. Für die freigestellten Tage bekommst du stattdessen Kinderkrankengeld über deine gesetzliche Krankenkasse in Höhe von etwa 70 Prozent deines Bruttolohns. Auch Arbeitnehmer*innen im Home Office stehen Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld zu, da diese während der Betreuung ihres kranken Kindes nicht wie gewohnt ihrer Arbeit nachgehen können. Die Regelungen bei privat versicherten Eltern, bei unterschiedlichen Versicherungsverhältnissen oder im Falle von Beamten sehen nochmal anders aus. Alle Infos für diese Sonderfälle bekommst du beim Bundesgesundheitsministerium.
Wer bekommt keine Kinderkrankentage?
Bei Kindern über 12 Jahren ohne Behinderung entfällt der Anspruch auf Kinderkrankentage. Aber auch in anderen Fällen gibt es keine Freistellung vom Arbeitgeber. Bist du zum Beispiel berufstätig und dein Partner oder deine Partnerin in Elternzeit, ist er oder sie im Krankheitsfall des Kindes verantwortlich. Du kannst in diesem Fall dein krankes Kind also nicht dafür nutzen, um ein paar Tage freizubekommen und es gemeinsam zu pflegen. Auch wenn die Betreuungsperson des Kindes in eurem Haushalt lebt, wie etwa die Großmutter, entfällt der Anspruch.
Kind krank: Welche Bescheinigung braucht mein Arbeitgeber?
Für die ordnungsgemäße Krankmeldung deines Kindes benötigt dein Arbeitgeber ein Attest, das von der zuständigen Kinderärztin/dem Kinderarzt, bzw. der Hausärztin/dem Hausarzt ausgestellt wurde. Der korrekte Titel dieser Bescheinigung lautet „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“, wird aber umgangssprachlich meist Kinderkrankenschein genannt. Beachte, dass du deinem Arbeitgeber immer den Durchschlag einreichst (in vielen Fällen heutzutage als Scan per Mail) und deiner Krankenkasse das Original (je nach Krankenkasse auch per App möglich).
Kind krank ohne Arztbesuch: Geht das?
Wenn du dein Kind krank melden musst, kommst du nicht um einen Arztbesuch herum – solange du Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse beantragen willst. Ähnlich wie bei eigenen Krankheitstagen gibt es aber je nach Job oft betriebliche Vereinbarungen, die Arbeitnehmer*innen auch eine begrenzte Anzahl an Freistellungstagen für ihr erkranktes Kind einräumen, ohne dass ein ärztliches Attest ab dem ersten Tag notwendig ist. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Regel, sondern einen netten Bonus deines Arbeitgebers. Erkundige dich bei deiner Personalabteilung, ob es in deinem Job Sonderreglungen gibt.
Wenn kleine Kinder krank sind, können sie oft nicht stundenlang nur im Bett liegen. Nutze die Zeit für ruhige Aktivitäten, die eure Bindung stärken und die Selbstheilungskräfte deines Kindes aktivieren: