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Alles über das Umgangsrecht

Wissenswertes zum Besuchsrecht

Wissenswertes zum Besuchsrecht

Nach einer Trennung oder Scheidung muss geklärt werden, wo die Kinder wohnen, wer das Sorgerecht hat und wie das Besuchsrecht geregelt ist. Rechtliche Rahmenbedingungen hierzu liefert das Umgangsrecht, das zwar keine konkreten Regeln für die Dauer oder die Häufigkeit von Besuchen vorgibt, aber sicherstellen soll, dass Dein Kind eine Bindung zu beiden Elternteilen aufbauen kann.

Der rechtliche Rahmen beim Besuchsrecht

Trennungen sind hart. Sie bedeuten einen großen Schritt ins Unbekannte, nicht nur für das ehemalige Paar, sondern auch für die Kinder. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Organisation des gemeinsamen Alltags liefert das Besuchsrecht, auch Umgangsrecht genannt. Das Besuchsrecht ist nicht nur das Recht des Elternteils, der die minderjährigen Kinder nicht betreut, auf Umgang mit den gemeinsamen Kindern, sondern insbesondere auch das Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern. Durch das Recht soll sichergestellt werden, dass die Beziehung und Bindung des Kindes zu dem anderen Elternteil fortgesetzt und vertieft werden kann. Das Gesetz besagt also, dass das Kind das Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen hat und die Eltern die Pflicht auf den Umgang mit dem Kind haben. So soll das Gesetz gewährleisten, dass Dein Kind beispielsweise auch dann eine Bindung zu seinem Vater aufbauen kann, wenn Du von diesem getrennt lebst. Im Gesetz ist nicht konkret verankert, wie dieser Besuch beziehungsweise Umgang zu gestalten ist. An oberster Stelle steht jedoch immer das Wohl des Kindes. Daher sind bei kleineren Kindern häufigere, kürzere Kontakte sinnvoll, während sich bei älteren Kindern längere Kontakte empfehlen.

Besuchsrecht: Vater mit Kind auf dem Arm
Das Besuchsrecht regelt bei einer Trennung den Umgang mit dem Kind.

Besuchsrecht und Sorgerecht: Wo ist der Unterschied?

Grundsätzlich bezeichnet das Sorgerecht die Verantwortung und die Fürsorge im formellen und im rechtlichen Sinne für das Kind. Das Recht ermöglicht es den Eltern überdies, Entscheidungen für ihr Kind zu treffen. Das Sorgerecht kann beiden Eltern oder aber einem Elternteil alleinig zugesprochen werden. Das Besuchsrecht beziehungsweise Umgangsrecht besteht hingegen auch ohne Sorgerecht. Das bedeutet, dass auch der Elternteil ohne Sorgerecht ein Besuchsrecht und damit ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat.

Ist eine konkrete Besuchsregelung notwendig?

Gerade wenn Paare im Streit auseinander gehen und dementsprechend ein neutraler Umgang nicht möglich ist, sollten feste Regelungen getroffen werden. So werden Missverständnisse und Unstimmigkeiten von vorneherein ausgeschlossen. Wenn Ihr Euch auch nach der Trennung noch gut versteht, ist es völlig ausreichend, eine lockere Regelung der Besuchszeiten zu vereinbaren, die an die Interessen Eures Kindes angepasst werden kann. Bei älteren Kindern ist eine Regelung in vielen Fällen gar nicht mehr nötig. Wie Ihr das Besuchsrecht handhabt, hängt natürlich auch von Eurer jeweiligen Arbeitssituation ab. Wenn zum Beispiel Du oder der Vater Eures Kindes im Schichtdienst arbeitet, sollte dies bei der Regelung des Berufsrechts berücksichtigt werden, damit Ihr das Umgangsrecht darauf abstimmen könnt. Auch Euer Wohnort spielt eine entscheidende Rolle. Wenn der Vater Deines Kindes etwa weit von Euch entfernt wohnt, könnt Ihr das Besuchsrecht beispielsweise so handhaben, dass Euer Kind seinen Vater zwar nicht so häufig, aber dafür umso länger, zum Beispiel für eine ganze Woche, sieht, sofern das mit der Schule vereinbar ist. Der Umfang des Besuchsrechts ist nämlich nicht befristet. So kann der Umgang nur einmal im Monat stattfinden, aber auch so eingeteilt sein, dass Euer Kind zur Hälfte bei Dir und zur Hälfte bei seinem Vater ist. Hierfür eignen sich wöchentliche oder tageweise Zeitblöcke. Wenn Ihr Euch das Besuchsrecht teilt, hat das Einfluss auf den Unterhalt, da die Betreuung des Kindes zu gleichen Teilen gegeben ist.

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Kann das Besuchsrecht ganz eingeschränkt werden?

Dass das Besuchsrecht vollends aufgehoben wird, ist nur unter strikten Voraussetzungen durchsetzbar. Hierbei muss eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vorliegen. Dazu zählen beispielsweise belastende Stresssituationen, in die das Kind bei der Übergabe durch die Eltern gerät, oder Gefährdungen des Kindes durch den Umgang mit einem Elternteil – etwa, wenn ein Elternteil ein Suchtproblem hat, aufgrund dessen es das Kind vernachlässigt. Bevor das Besuchsrecht einem Elternteil entzogen wird, wird jedoch genauestens geprüft, ob nicht ein milderes Mittel, etwa ein beschützter Umgang, in Betracht kommt. Der beschützte Umgang ist eine Maßnahme, die zum Schutze des Kindes getroffen wird. Besuche dürfen dann nur noch im Haus und unter Aufsicht einer Drittperson stattfinden.

Besuchsrecht: Diese Ansprechpartner helfen Dir

Wenn es zwischen Dir und dem Vater Deines Kindes bezüglich des Besuchsrechts zu Streitigkeiten kommt, könnt Ihr Euch an das Jugendamt wenden. Es hat den gesetzlichen Auftrag, in solchen Fragen und Konflikten zu vermitteln und kann Euch sicherlich weiterhelfen. Falls die Einschaltung des Jugendamtes allerdings doch nicht die gewünschten Erfolge erzielen sollte, kannst Du auch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Dieser kann das Besuchsrecht im Zweifelsfall gerichtlich durchsetzen oder aber in extremen Fällen für dessen Einschränkung sorgen.

Das Besuchsrecht nach der Trennung, auch Umgangsrecht genannt, regelt den Anspruch auf den Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern sowie jedes Elternteils mit dem Kind. Es soll sicherstellen, dass das Kind auch bei einer Trennung der Eltern sowohl zu seiner Mutter als auch zu seinem Vater eine Bindung aufbauen kann. Die zeitliche Handhabung des Besuchsrechts ist gesetzlich nicht festgelegt, sodass Ihr selbst entscheiden könnt, wer wann für die Betreuung des Kindes zuständig ist. An erster Stelle sollte jedoch immer das Wohl des Kindes stehen.

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