1. desired
  2. Eltern & Kind
  3. Baby
  4. Sorgerecht beantragen: Das sollten alle Eltern wissen

Gemeinsam oder alleinig

Sorgerecht beantragen: Das sollten alle Eltern wissen

Sorgerecht beantragen

Im Idealfall ist die Frage des Sorgerechts auch bei getrennten Eltern kein großes Thema. Doch oftmals sorgen Streitigkeiten oder größere Probleme dafür, dass die Sorgerechtsfrage neu geklärt werden muss. Was musst Du beachten, wenn Du das Sorgerecht beantragen willst?

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Wer hat im Normalfall das Sorgerecht?

Das Sorgerecht bezeichnet das Recht der Sorge um Person und Vermögen des Kindes, in der Regel des eigenen. Im Normalfall ist es nicht nötig, das Sorgerecht zu beantragen, denn sowohl Mutter als auch Vater erhalten dies automatisch bei der Geburt. Als Mutter zählt immer die Frau, die das Baby auch ausgetragen hat. Eine potenzielle Eizellenspenderin wird daher nicht berücksichtigt, zumal der Vorgang in Deutschland illegal ist. Als Vater hingegen zählt jedoch immer derjenige, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist. Da dies nicht immer der biologische Vater sein muss, kann es in diesem Fall zu einigen Konflikten kommen, die es nötig machen, das Sorgerecht zu beantragen. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, gilt der als Vater, der das Kind von sich aus anerkennt oder der gerichtlich als Vater festgelegt wurde.

Anzeige

Sorgerecht beantragen: Was bedeutet das?

Wie bereits erwähnt, lässt die gesetzliche Lage in Deutschland es zu, dass es nach wie vor einige Situationen gibt, in denen potenzielle Erziehungsberechtigte das Sorgerecht beantragen müssen. Wie etwa wenn die Eltern nicht verheiratet sind oder in einigen Fällen bei stiefelterlichen Beziehungen. Doch bevor Du das Sorgerecht beantragen kannst, solltest Du natürlich wissen, was dies überhaupt bedeutet. Zuerst einmal ist zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht zu unterscheiden. Auch wenn Du nicht das Sorgerecht für ein Kind hast, kann es unter Umständen möglich sein, dass Dir der regelmäßige Umgang gerichtlich gestattet wird. Wichtige Entscheidungen darfst Du in diesem Fall jedoch nicht treffen. Diese betreffen in etwa Operationen, die Schulwahl, die Ausbildung oder den Aufenthaltsort des Kindes. Solltest Du jedoch mit dem Elternteil eines Kindes zusammen wohnen oder gar verheiratet sein, kannst Du unbesorgt sein, denn um alltägliche Entscheidungen zu treffen, musst Du nicht erst das Sorgerecht beantragen. Für diese Fälle gibt es das sogenannte kleine Sorgerecht, das Dich automatisch dazu berechtigt über Alltägliches wie Kleidungswahl, Freizeitgestaltung, Arztbesuche oder Hausaufgaben des Kindes mitzuentscheiden.

Sorgerecht beantragen für außereheliche Väter

Bis zum Juli 2010 herrschte in Deutschland nach wie vor ein Gesetz, dass einem Vater, der nicht mit der Mutter seines Kindes verheiratet war, automatisch keine Rechte bezüglich des Kindes zusprach. Dieses Gesetz ging noch von der veralteten Annahme aus, dass Kinder und Ehe unmissverständlich zusammengehören und außereheliche Kinder im besten Fall das Produkt der Affäre eines verheirateten Mannes seien, für das dieser auch gar nicht das Sorgerecht beantragen wollen würde. Da jedoch mittlerweile beinahe die Hälfte aller Kinder außerehelich zur Welt kommen, bedurfte diese Regelung einer dringenden Überarbeitung. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht dieses veraltete Gesetz, sodass außerehelichen Vätern nun automatisch mehr Rechte zustehen. Während der Vater vorher nachweisen musste, dass es das Kindeswohl gefährdet, wenn er nicht das gemeinsame Sorgerecht hat, ist nun die Mutter in der Pflicht, nachzuweisen, dass es das Kindeswohl ausdrücklich gefährdet, wenn dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wird. Wenn es keine gravierenden Gründe gegen ein gemeinsames Sorgerecht gibt, wird dem Vater dieses automatisch zugesprochen, sodass er nicht das Sorgerecht beantragen muss. Eine Unterhaltspflicht besteht übrigens in jedem Fall, ganz gleich, ob der Vater ebenfalls das Sorgerecht hat oder nicht.

Wie beantrage ich das alleinige Sorgerecht?

Grundsätzlich wird heutzutage automatisch beiden Elternteilen das Sorgerecht zugesprochen. Möchte ein Elternteil an dieser Regelung etwas ändern, muss er oder sie das alleinige Sorgerecht beantragen. Um dies in die Wege zu leiten, kannst Du einen Anwalt engagieren oder selbst beim Familiengericht einen Antrag stellen. Sollte Dein Einkommen zu gering sein, kannst Du auch Prozesskostenhilfe beantragen, sodass für Dich keine Gerichts- oder Anwaltskosten anfallen. Bevor Du Dich daran machst, das alleinige Sorgerecht zu beantragen, solltest Du jedoch wissen, dass das Gericht ausschließlich aufgrund des Kindeswohls entscheidet. Du musst also eindeutig nachweisen können, dass der Umgang mit dem anderen Elternteil Deinem Kind schadet. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Dein Partner in der Vergangenheit gewalttätig wurde. Meinungsverschiedenheiten, so schwer sie auch sein mögen, reichen für das alleinige Sorgerecht in der Regel nicht aus. Der Gesetzgeber und die Gerichte verlangen in diesem Fall, dass die Eltern zwischen der Paar- und der Elternebene unterscheiden und trotz einer schwierigen Beziehung zueinander im Wohle ihres Kindes entscheiden können.

Für Stiefkinder das Sorgerecht beantragen

Als Stiefelternteil hast Du ebenfalls eine sehr geringe Möglichkeit das Sorgerecht zu beantragen. Dies ist in der Regel jedoch ausgeschlossen, sofern ein Elternteil noch lebt, welches das Sorgerecht hat. Ist dies nicht der Fall, stehen die Chancen durchaus nicht schlecht, sofern das Kind bei Dir besser aufgehoben erscheint als bei anderen Verwandten. Das Sorgerecht zu beantragen, wenn es sich nicht um Dein leibliches Kind handelt, ist jedoch generell eine schwierige Angelegenheit. Wesentlich besser stehen die Chancen, wenn es darum geht, dass das Kind zum Beispiel nach dem Tod eines Elternteils bei Dir bleiben darf, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Auch kannst Du zum Wohl des Kindes das Umgangsrecht beantragen, wenn dieses seinen Aufenthaltsort bei einem seiner Elternteile hat.

Als Elternteil hast Du selbstverständlich ein besonderes Interesse an dem Wohlergehen Deines Kindes, doch ist die Lage nicht immer so eindeutig, wie man sie gerne hätte. In bestimmten Fällen ist es daher möglich, dass du das (alleinige) Sorgerecht beantragen kannst.

Bildquelle: Getty Images/FG Trade

Hat dir dieser Artikel gefallen? Diskutiere mit uns über aktuelle Trends, deine Lieblingsprodukte und den neuesten Gossip im Netz – auf Instagram und TikTok. Folge uns auch gerne auf Flipboard und Google News.