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Jugendhilfe

Aufgaben des Jugendamtes: Wofür ist es zuständig?

Jugendamt

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Jugendamt für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Neben diversen Förderangeboten für Kinder und Jugendliche verfügt es auch über ein umfangreiches Beratungsangebot. So erhältst Du beim Jugendamt Informationen und Hilfe rund um die Themen Erziehung, Betreuung und Bildung.

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Das Jugendamt ist eine kommunale Behörde, die für die Kinder- und Jugendhilfe einer Stadt oder eines Kreises zuständig ist. Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch VIII) sowie das Landesjugendhilfegesetz (LJHG) des jeweiligen Bundeslandes. Die Hauptaufgabe des Jugendamtes ist in § 2 SGB VIII aufgeführt. Demnach soll es „Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien“ erbringen. Als Träger der sogenannten öffentlichen Jugendhilfe fördert das Jugendamt junge Menschen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung und versucht, soziale Benachteiligungen zu verhindern beziehungsweise abzubauen. Dafür berät und unterstützt es die Erziehungsberechtigten der Kinder und Jugendlichen. Zudem obliegt dem Amt der Schutz der Minderjährigen. Es ist also dazu angehalten, ihr Wohlergehen sicherzustellen. Des Weiteren gehört es zu den Aufgaben des Jugendamtes, die Kommune, für die es zuständig ist, möglichst familien- und kinderfreundlich zu gestalten.

Für welche Leistungen ist das Jugendamt zuständig?

Zu den im § 2 SGB VIII aufgeführten Leistungen des Jugendamtes gehören all die Angebote, die freiwillig von Eltern und Kindern in Anspruch genommen werden können. In diesem Fall liegt also kein Eingriff in die Erziehungsverantwortung der Eltern vor. Die Leistungen umfassen spezielle Förder- und Entwicklungsangebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien, die Förderung der Jugendarbeit sowie umfangreiche Beratungsangebote rund um die Themen Erziehung, Betreuung und Bildung. Gerade, wenn Du Dich in einer besonderen Lebenssituation befindest – etwa nach einer Trennung oder bei einem Familienkonflikt – und Du Probleme bei der Erziehung Deines Kindes hast, findest Du beim Jugendamt Hilfe. Zu den Leistungen des Jugendamtes gehört es zudem, sicherzustellen, dass jedes Kind in der Gemeinde einen Betreuungsplatz erhält. Auch die Gewährleistung der Qualität der ortsansässigen Kitas und Kindergärten fällt in den Aufgabenbereich des Jugendamtes. Es sorgt außerdem dafür, dass vor Ort genug Freizeit- und Kulturangebote für Jugendliche vorhanden sind. Des Weiteren ist das Jugendamt für die Sicherstellung von ausreichenden Präventionsangeboten im Bereich des Jugendschutzes und für die Unterstützungsangebote für den Übergang von der Schule in den Beruf zuständig. Generell gilt, dass Du und Dein Kind Euch immer an das Jugendamt wenden könnt, wenn Ihr in Notsituationen seid.

Welche anderen Aufgaben hat das Jugendamt?

Unter den sogenannten anderen Aufgaben, die in § 2 SGB VIII aufgeführt sind, sind die Leistungen des Jugendamtes zu verstehen, die nicht in jedem Fall freiwillig von Familien in Anspruch genommen werden, aber zum Schutz und für das Wohlergehen des Kindes unerlässlich sind. Das Jugendamt übernimmt in solchen Situationen – zumindest zeitweise – die Erziehungsverantwortung der Eltern. Zu den „anderen Aufgaben“ gehört zum Beispiel die Inobhutnahme von Kindern. Dabei werden Minderjährige aus ihren Familien genommen, wenn das Jugendamt eine Gefahr für ihr Wohlergehen sieht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Kind in seiner Familie extrem vernachlässigt, gequält oder misshandelt wird. Des Weiteren zählt zu den sogenannten anderen Aufgaben des Jugendamtes die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren. Hierbei unterstützt das Jugendamt das Familiengericht bei allen Maßnahmen, die das Umgangs- und Sorgerecht betreffen. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen es um Kindeswohlgefährdung geht.

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Welche Beratungsangebote bietet das Jugendamt?

Das Jugendamt bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an. Ganz egal, ob Du Probleme bei der Erziehung Deines Kindes hast, es Schwierigkeiten in der Schule oder Suchtprobleme hat oder es unter einer Trennung leidet – das Jugendamt steht Euch mit Rat und Hilfe zur Seite. Häufige Schulprobleme, mit denen Eltern und Kinder sich an das Jugendamt wenden, sind beispielsweise Mobbing durch Mitschüler, Probleme mit Alkohol und anderen Drogen, Versagensängste, Leistungs- und Konzentrationsschwächen sowie Versetzungsprobleme. Familienprobleme, mit denen das Jugendamt in seinen Beratungsstellen häufig konfrontiert wird, sind unter anderem eine gestörte Eltern-Kind-Beziehung, Trennungen der Eltern, Probleme unter den Geschwistern, die Vergabe des Taschengeldes sowie allgemeine Familienkonflikte.

Auch wenn Kinder sich problematisch verhalten und sich nicht Regeln halten wollen, muss mitunter das Jugendamt eingreifen. Die meisten Regeln kannst du deinen Kindern aber auch selbst beibringen:

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Welche finanziellen Leistungen bietet das Jugendamt?

Das Jugendamt erbringt auch diverse finanzielle Leistungen. So übernimmt es bei einkommensschwachen Familien beispielsweise die Kosten für Betreuungsangebote – wie Kindergärten, Kitas und Tagesmütter –, sowie für Klassenfahrten und andere Jugendfreizeiten. Zudem bezuschusst es bei solchen Familien die Familienerholung. Wenn Du alleinerziehend bist oder das alleinige Sorgerecht hast, berät und unterstützt Dich das Jugendamt bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Deines Kindes. Solltest Du nicht mit seinem Vater verheiratet sein, hast Du zudem Anspruch auf eine Beratung und Unterstützung Deiner eigenen Unterhaltsansprüche. Bei Bedarf zahlt das Jugendamt Dir auf Antrag auch Unterhaltsvorschussleistungen für bis zu sechs Jahre, sofern Dein Kind bei Dir lebt und entweder gar nicht oder nur unregelmäßig Unterhalt von seinem Vater bekommt.

Das Jugendamt ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Als Träger der sogenannten öffentlichen Jugendhilfe ist es für den Schutz und das Wohlergehen der Kinder vor Ort verantwortlich. Es fördert unter anderem die Jugendarbeit, bietet Kindern, Jugendlichen und deren Familien ein umfangreiches Beratungsangebot und wirkt bei gerichtlichen Verfahren mit, bei denen es um das Umgangs- und Sorgerecht geht.

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Bildquelle: istock/fizkes

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