Wenn Dein Kind geboren wird, möchtest Du Dich wahrscheinlich gerne erst einmal eine Zeit lang ganz auf Deinen kleinen Schatz konzentrieren. Kein Problem! Bis zum dritten Geburtstag Deines Lieblings kannst Du Erziehungsurlaub nehmen. Der Erziehungsurlaub heißt seit 2001 Elternzeit und kann entweder von einem oder von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Wir verraten Dir alle wichtigen Antworten rund um das Thema Erziehungsurlaub, wenn Du gerade abwägst, ob Du ihn Dir nehmen solltest.
Nach neun Monaten Schwangerschaft ist Dein kleiner Schatz endlich auf der Welt und braucht Deine Nähe noch genauso, wie zuvor in Deinem Bauch. Direkt wieder arbeiten zu gehen, ist daher für viele Mamis keine Lösung. Wenn Du in der ersten Zeit, die Dein Baby auf dieser Welt verbringt, rund um die Uhr für Deinen Zwerg da sein möchtest, kannst Du Erziehungsurlaub nehmen.
Was bedeutet Erziehungsurlaub?
Bis Ende 2006 wurde die Freistellung von der Arbeit für Eltern unter dem Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. Unter diesem Gesetz hatte ein Elternteil Anspruch auf Erziehungsurlaub bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Es konnte entweder einer der beiden Erziehungsberechtigten Erziehungsurlaub nehmen, oder die Zeit wurde unter beiden Elternteilen aufgeteilt. Seit dem 1. Januar 2007 wird das Bundeserziehungsgeldgesetz durch das Bundeselterngeldgesetz und das Elternzeitgesetz ersetzt. Statt vom Erziehungsurlaub nehmen spricht man mittlerweile also davon, dass die Eltern in Elternzeit gehen. Dies soll verhindern, dass die Auszeit, in der Mami oder Papi sich um das Kind kümmern und es, wie der Name schon sagt, erziehen müssen, fälschlicherweise als Erholungsurlaub betrachtet wird. Dennoch finden einige, dass die Bezeichnung Erziehungsurlaub passender ist, da es sich ja um eine Freistellung von der Arbeit handelt, in die die Eltern nach der Auszeit wieder zurückkehren.
Erziehungsurlaub: Bis wann kann man mit dem Kind zu Hause bleiben?
Zur Erziehungsurlaub-Dauer: Nach Ablauf der Mutterschutzfrist (die ersten 8 bis 12 Wochen nach der Entbindung) und bis zum dritten Geburtstag Deines Kindes besteht der Anspruch auf die Elternzeit. Auf diese bis zu dreijährige Freistellung haben alle Arbeitnehmer ein Recht, auch Auszubildende oder Angestellte in Heimarbeit. Voraussetzung: Wenn Du Erziehungsurlaub nehmen willst, ist allerdings, dass Du mit Deinem Kind in einem Haushalt in Deutschland lebst und auch wirklich die Betreuungs- und Erziehungsaufgaben übernimmst. Du kannst entweder alleine in Elternzeit gehen oder gemeinsam mit Deinem Partner. Ihr könnt Euch selbstverständlich auch abwechseln beim Zuhausebleiben mit Eurem Sohn bzw. Eurer Tochter. Während des Erziehungsurlaubs dürfen Du und Dein Partner jeweils 30 Stunden in der Woche arbeiten.
Erziehungsurlaub beantragen: Darauf musst Du achten
Wenn Du Erziehungsurlaub nehmen möchtest, um erst einmal eine Weile mit Deinem neugeborenen Kind zu Hause zu bleiben, musst Du natürlich zunächst einen Antrag stellen. Zuständig für die Elternzeit sind die Elterngeldstellen, aber auch die Krankenkassen, das Sozialamt, Dein Arbeitgeber oder der Betriebsrat Deines Arbeitgebers können Dir Auskunft erteilen. Wichtig ist, dass Du die Auszeit mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber beantragst, wenn Du Erziehungsurlaub nehmen möchtest. Solltest Du diese Frist verpassen, kannst Du trotzdem noch in Elternzeit gehen, jedoch verschiebt sich der Beginn dann bis auf sieben Wochen nach der Antragsstellung. Am besten lässt Du Dir den Eingang des Antrags bestätigen, sodass Du im Zweifelsfall nachweisen kannst, dass Du die Frist eingehalten hast, um Erziehungsurlaub zu nehmen.
Außerdem musst Du bereits im Antrag verbindlich angeben, bis wann Du innerhalb der ersten zwei Lebensjahre Deines Kindes Elternzeit in Anspruch nimmst. Möchtest Du danach noch länger Erziehungsurlaub nehmen, musst Du Deinen Arbeitgeber wieder mit einer Frist von sieben Wochen davon in Kenntnis setzen.
Wer kann Erziehungsurlaub nehmen?
Mit Einführung des Bundeselterngeldgesetzes können auch beide Elternteile gleichzeitig die Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen und somit gleichzeitig Erziehungsurlaub nehmen. Vorher war dies nur für ein Elternteil oder beide Elternteile im Wechsel möglich. Die Elternzeit kann für den gesamten Zeitraum gemeinsam wahrgenommen werden. Wird die Zeit aufgeteilt, sind pro Elternteil zwei Abschnitte erlaubt. Wer von Euch beiden Erziehungsurlaub nehmen will, oder ob ihr vielleicht sogar beide bei Eurem Kind bleibt, könnt Ihr daher komplett selbst entscheiden. Mehr zum Thema Elterngeld und wie Du es richtig beantragst, erfährst Du hier. Weitere Infos zum Thema Elternzeit bzw. Erziehungsurlaub allgemein haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Was passiert im Krankheitsfall des Kindes, wenn Du keinen Erziehungsurlaub nehmen willst?
Der Erziehungsurlaub gibt Dir die Möglichkeit die ersten 36 Monate besonders intensiv mit Deinem Baby zu erleben. Neben der Möglichkeit, normalen Erziehungsurlaub zu nehmen, gibt es außerdem eine Sonderregelung im Krankheitsfall des Kindes. Mutter und Vater dürfen jeweils zehn Arbeitstage im Jahr zuhause bleiben, wenn das Kind krank ist. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 25 Arbeitstagen je Elternteil, für Alleinerziehende sind es höchstens 50 Tage. Voraussetzung hier ist, dass das Kind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und es das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Selbst wenn Du also entschließt, keinen Erziehungsurlaub zu nehmen, kannst Du im Krankheitsfall für Dein Kind da sein.
Wenn Du in der ersten Zeit nach der Geburt mit Deinem Nachwuchs zu Hause bleiben möchtest, kannst Du bis zu seinem dritten Geburtstag Erziehungsurlaub nehmen. In dieser Zeit kann Dir nicht gekündigt werden und Du kannst sogar bis zu 30 Stunden die Woche nebenbei arbeiten. Seit der Einführung der Elternzeit kannst Du auch mit Deinem Partner gleichzeitig Erziehungsurlaub nehmen. Eine Überlegung ist es also auf jeden Fall Wert, wenn Du Deinen Sprössling die ersten Monate bzw. Jahre intensiv betreuen willst.
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