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Ausbildung mit Kind: Was steht mir als alleinerziehende Mutter zu?

African American Women Accounting With Graduation Cap
© iStock/AndreyPopov

Heutzutage ist eine Ausbildung mit Kind durchaus realisierbar, sofern junge Eltern sich frühzeitig und umfassend informieren und ihren Alltag gut organisieren. Was ist bei einer Ausbildung mit Kind zu beachten? Welchen Bedingungen unterliegt eigentlich eine Teilzeit-Ausbildung mit Kind? Und: Welche finanziellen Leistungen stehen Auszubildenden mit Kind zu?

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Ausbildung mit Kind: Erfolg durch Organisation und Unterstützung

Eine Ausbildung mit Kind stellt junge Eltern – insbesondere alleinerziehende Mütter – vor eine große organisatorische Herausforderung: Nicht nur die Betreuung ihres Kindes während der Schul- und Arbeitszeiten muss gewährleistet werden, auch die finanzielle Situation muss geregelt sein. Zum Glück gibt es heutzutage viele Formen der Unterstützung, die eine Ausbildung mit Kind ermöglichen und erleichtern.

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Teilzeit-Ausbildung mit Kind

Eine spezielle Ausbildungsregelung für Mütter und Väter ermöglicht den Eltern eine Ausbildung in Teilzeit: Auszubildende, die jünger als 18 Jahre sind, können ihre Arbeitszeit laut dieser Regelung auf bis zu 25 Stunden verkürzen, ohne dass sich die Ausbildungszeit dadurch insgesamt verlängert. Für volljährige Eltern besteht sogar die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf weniger als 25 Stunden zu reduzieren – ihre Ausbildungszeit verlängert sich dann maximal um ein Jahr.

Natürlich klingt diese Regelung für die Ausbildung mit Kind zunächst optimal. Allerdings gestaltet sich die Suche nach einem Arbeitgeber*innen, der jungen Eltern eine Teilzeit-Ausbildung ermöglicht, oft schwierig. Dabei bietet die Teilzeit-Ausbildung auch für das Unternehmen einige Vorteile: Die reduzierte Arbeitszeit der Azubis ermöglicht es, sie viel flexibler und somit passend zur Betriebsstruktur einzusetzen und die Ausbildungsvergütung reduziert sich im Falle einer Teilzeit-Ausbildung um 25 Prozent. Oft zeichnen sich außerdem gerade Bewerber*innen, die eine Ausbildung mit Kind in Angriff nehmen wollen, durch Zielstrebigkeit und Verantwortungsbewusstsein aus. Oft wird daher die Agentur für Arbeit vermittelnd tätig: Die Sachbearbeitenden können jungen Eltern dabei helfen, einen Ausbildungsbetrieb zu finden, der sie bei ihrer Ausbildung mit Kind bestmöglich unterstützt.

Ausbildung mit Kind: Ohne Betreuung geht es nicht

Doch auch, wenn die Ausbildung in Teilzeit absolviert werden kann, ist eine zuverlässige und kompetente Kinderbetreuung die Grundvoraussetzung für eine Ausbildung mit Kind. Besonders bei Babys und Kleinkindern ist es nicht immer einfach, eine passende Betreuung zu finden. Im Idealfall unterstützen Freunde oder Verwandte die Ausbildung mit Kind: Selbst wenn sie keine Ganztagsbetreuung gewährleisten können, können sie die jungen Eltern damit in Lernphasen unterstützen oder die Randzeitenbetreuung übernehmen – also die Zeiten abdecken, in denen Kita oder Kinderkrippe noch bzw. schon geschlossen sind.

Für die reguläre tägliche Betreuung haben Eltern, die eine Ausbildung mit Kind machen, zwei Optionen: Zum einen gibt es Kinderkrippen und Kitas, die reguläre Arbeitszeiten abdecken. Hier richten sich die Kosten nach der Höhe des Einkommens. Zum anderen sind Tageseltern eine gute und flexible Möglichkeit der Kinderbetreuung während der Arbeitszeiten. Da diese Form der Betreuung allerdings sehr kostspielig sein kann, sollten sich junge Azubis beim Jugendamt darüber informieren, ob ihnen eine Förderung zusteht.

Doch was passiert, wenn das Kind krank wird und nicht zur Tagesmutter oder in die Kinderkrippe gebracht werden kann? Wer eine Ausbildung mit Kind absolviert, darf im Krankheitsfall des Kindes zu Hause bleiben – vorausgesetzt, das Kind ist jünger als zwölf Jahre und es gibt kein anderes Haushaltsmitglied, das die Krankenpflege übernehmen kann. Pro Kind gilt diese Regelung meist für zehn Arbeitstage pro Jahr und Elternteil. Ist ein Kind mehr als 20 Tage im Jahr krank, steht den Eltern kein Kinderkrankengeld mehr zu. Sie müssen dann entweder eine andere Betreuungsmöglichkeit finden oder sich Urlaub nehmen.

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Ausbildung mit Kind: Was steht mir als alleinerziehende Mutter zu?

In der Regel reicht ein Ausbildungsgehalt nicht aus, um eine kleine Familie zu ernähren. Wenn du dich für eine Ausbildung mit Kind entscheidest, stehen verschiedene finanzielle Leistungen für dich bereit. Das Elterngeld, das seit 2007 allen Müttern und Vätern zusteht, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und es hauptsächlich alleine betreuen, wird zwölf Monate lang ausgezahlt und in der Regel auch dann gewährt, wenn die Ausbildung nach der Geburt des Kindes nicht unterbrochen wird.

Hinzu kommt das Kindergeld, das unabhängig vom Einkommen ab der Geburt eines Kindes gezahlt wird und bei der Kindergeldstelle des Arbeitsamtes beantragt werden kann. Wenn die Azubine oder der Azubi selbst noch Anspruch auf Kindergeld hat, wird die zulässige Einkommensgrenze bei einer Ausbildung mit Kind außerdem im Regelfall um 2.400 Euro pro Jahr erhöht.

Eltern, die in der Ausbildung mit Kind genug für ihren eigenen Lebensunterhalt – jedoch nicht für den der Kinder – verdienen, erhalten pro minderjährigem Kind zudem einen sogenannten Kinderzuschlag, der bis zu 292 Euro im Monat betragen kann. Je nach Familiensituation und Finanzlage gibt es darüber hinaus weitere staatliche Leistungen, die eine Ausbildung mit Kind ermöglichen. Da jeder Einzelfall unterschiedlich ist, empfiehlt es sich daher, sich frühzeitig bei den zuständigen Ämtern über jede infrage kommende Unterstützung zu informieren.

Nach der Ausbildung kommt der erste richtige Job. Gerade als alleinerziehende Mutter oder als alleinerziehender Vater hilft es, wenn du auch von zu Hause aus arbeiten kannst. Bei diesen Berufen ist es möglich:

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Ausbildung mit Kind: Chancen auf Übernahme?

Besonders Auszubildende mit Kind sorgen sich häufig um ihre finanzielle Zukunft – schließlich müssen sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder sorgen. Je nach Tarifvertrag haben Azubis auch nach einer Ausbildung mit Kind in einigen Branchen einen Anspruch auf eine Übernahme. Die jeweilige Interessenvertretung – beispielsweise der Betriebs- oder Personalrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung des Betriebes – können Auszubildende diesbezüglich zuverlässig beraten.

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Fest steht: Sollte die Übernahme einmal vertraglich vereinbart sein, kann eine Schwangerschaft nicht zur Auflösung dieser Abmachung führen. Das Mutterschutzgesetz garantiert hier einen besonderen Kündigungsschutz. Zudem ist die Ausbildung mit Kind eine hervorragende Chance, dem Arbeitgeber zu zeigen, dass man auch als junge Mutter zuverlässig und effektiv arbeiten kann, um so die Chance auf eine Übernahme zu erhöhen.

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Eine Ausbildung mit Kind ist sicherlich eine organisatorische Herausforderung, jedoch kein Ding der Unmöglichkeit. Damit die Ausbildung mit Kind von Erfolg gekrönt ist, sollten junge Eltern sich frühzeitig um einen Betreuungsplatz für ihr Kind bemühen und sich über alle finanziellen Unterstützungen, die ihnen zustehen, informieren.

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