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AGB-Änderung

WhatsApp ist bald erst ab 16 Jahren erlaubt

whatsapp mind

Der Messenger-Dienst WhatsApp hat sein Mindestalter für Nutzer heraufgesetzt. Diese müssen zukünftig mindestens 16 Jahre alt sein. Die Änderung der AGB soll schon bald in Kraft treten. Doch bedeutet das wirklich, dass jüngere Jugendliche ab jetzt WhatsApp-Verbot haben?

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Bislang lag das Mindestalter für WhatsApp-Nutzer bei 13 Jahren. Laut einer Meldung des WhatsApp-Watch-Blogs „WABetaInfo“ wird der Messenger-Dienst diese Bestimmung jedoch schon bald ändern. Bereits ab dem 25. Mai soll die Altersgrenze auf 16 Jahre heraufgesetzt werden.

Hintergrund der AGB-Änderung soll die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sein, die vorschreibt, dass Unternehmen nur Daten von Nutzern ab 16 Jahren aufnehmen und verarbeiten dürfen.

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So können junge Nutzer WhatsApp weiterhin verwenden

Allerdings dürfen junge Jugendliche, die die App weiterhin nutzen möchten, aufatmen. Die Änderung des Mindestalters bedeutet nicht, dass sie den Messenger ab sofort gar nicht mehr nutzen dürfen. Ihre Eltern müssen dazu nur ihr Einverständnis geben. „Wenn du nicht alt genug bist, um in deinem Land berechtigt zu sein, unseren Bedingungen zuzustimmen, muss dein Elternteil oder Erziehungsberechtigter in deinem Namen unseren Bedingungen zustimmen“, heißt es auch jetzt schon in den WhatsApp-AGB. Daran wird sich wohl auch in Zukunft nichts ändern.

Findest du es gut, dass WhatsApp es jüngeren Teenagern nur noch mit Zustimmung der Eltern gestattet, die App zu nutzen? Oder siehst du es weniger kristisch, wenn jüngere Nutzer ihre Daten an den Messenger weitergeben und findest die ABG-Änderung daher übertrieben? Verrate uns deine Meinung in den Kommentaren.

Bildquelle: iStock/dolgachov, SoberP

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