Er spaltet die Nation wie kein anderer: der Rundfunkbeitrag. Jetzt urteilte das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit einer Preissteigerung. Viele Bürger und Bürgerinnen dürften sich über den Ausgang jedoch nicht freuen: Der Rundfunkbeitrag wird erhöht!
86 Cent mehr pro Monat sollten ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen. Doch das Land Sachsen-Anhalt stellte sich quer und klagte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Erhöhung jetzt jedoch vorläufig in Kraft gesetzt. Die Begründung: Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, indem es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt hat.
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Wie viel kostet der Rundfunkbeitrag?
Für viele Bürger*innen bedeutet das: Bis es eine neue Regelung gibt, gilt nach Beschluss des Verfassungsgericht Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend seit 20. Juli. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. Zuletzt hatte er 17,50 Euro pro Monat betragen. Es handelt sich dabei um die erste Erhöhung seit dem Jahr 2009. Die Erhöhung wird nun nötig, da so zwischen 2021 und 2024 eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro ausgeglichen werden kann.
Ist der Rundfunkbeitrag verpflichtend?
Für die meisten Personen, ja. Denn für die öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Während er vor 2013 noch pro Gerät berechnet wurde, gilt seit nun acht Jahren die Abrechnung pro Wohnung. Nur wenige Personengruppen können einen Antrag auf Befreiung stellen:
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV)
- Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld (Behinderung > Ausbildungsgeld), die nicht bei den Eltern wohnen.
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