Das ganze Jahr über gibt es immer wieder neue Gesetze, Preisänderungen und sonstige Reformen. Zu Beginn eines Jahres häufen diese sich allerdings. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Verbraucher im Januar 2024 zusammengefasst. Es gibt unter anderem mehr Mindestlohn, einen höheren Steuerfreibetrag, aber auch einige neue Pflichten und einen höheren Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie.
Steuererleichterungen: Freibeträge steigen
Beginnen wir mit einigen der erfreulichsten Änderungen im Januar 2024. Gleich mehrere Steuererleichterungen führen dazu, dass die meisten von uns am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto übrig haben:
- Der Grundfreibetrag steigt von bisher 10.908 Euro auf 11.604 Euro im Jahr. Erst ab dieser Grenze wird Einkommen versteuert.
- Der Steuersatz steigt langsamer, um sich an die kalte Progression anzupassen. Der Spitzensteuersatz muss künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro gezahlt werden.
- Der Kinderfreibetrag steigt pro Elternteil von 3.012 Euro auf 3.192 Euro pro Jahr.
- Analog zum Grundfreibetrag können ab Januar 2024 jährliche Unterhaltskosten bis 11.604 Euro von der Steuer abgesetzt werden.
- Der Höchstbetrag für Arbeitsmittel, die als Werbungskosten abgesetzt werden können, steigt von 800 Euro netto auf 1.000 Euro netto.
Höhere Beitragsbemessungsgrenze für Sozialabgaben
Auf Gutverdiener*innen kommen ab Januar mitunter Mehrabgaben vom Gehalt zu. Das liegt nicht an den Steuern, sondern an den Sozialabgaben. Für diese erhöht sich die monatliche Beitragsbemessungsgrenze. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie auf 7.550 Euro pro Monat im Westen und auf 7.450 Euro im Osten. Bei der gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie bundeseinheitlich auf 5.175 Euro pro Monat. Die Sozialversicherungsabgaben werden bis zu dieser Grenze prozentual vom Gehalt berechnet. Ab dieser Grenze muss ein Pauschalbetrag gezahlt werden, der sich mit steigendem Gehalt nicht erhöht.
Höhere Soli-Freigrenze
Den Solidaritätszuschlag müssen in Deutschland mittlerweile nur noch Spitzenverdiener zahlen. Die Bemessungsgrenze steigt dieses Jahr noch weiter nach oben, weshalb noch mehr Menschen von der Zahlung befreit sind. Erst ab einem Gehalt von 68.413 Euro im Jahr wird der Soli fällig. Bei zusammenveranlagten Paaren liegt die Grenze ab Januar 2024 bei 136.824 Euro.
Höheres Bürgergeld
Auch Bürgergeld-Empfänger*innen dürfen sich ab Januar über mehr Geld freuen. Die erste Zahlung landet sogar schon Ende Dezember auf dem Konto. Alleinstehende erhalten dann beispielsweise 563 Euro im Monat statt bisher 502 Euro.
Höherer Mindestlohn
Über eine kleine Gehaltserhöhung dürfen sich alle freuen, die bisher den Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde erhalten. Dieser steigt im Januar zwar nur geringfügig, aber immerhin müssen Arbeitgeber ab dem neuen Jahr mindestens 12,41 Euro pro Stunde zahlen. Wer ein festes monatliches Gehalt erhält, das nahe der Mindestlohngrenze liegt, sollte unbedingt prüfen, ob ihm nun mehr zusteht.
Neues Heizungsgesetz
Das neue Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck war zwar lange Zeit umstritten, wurde aber letztendlich verabschiedet. Erste Änderungen treten bereits im Januar 2024 in Kraft. Dann dürfen in Neubaugebieten nur noch Heizungen verbaut werden, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.
Mehr Pflegegeld
Wer einen Pflegegrad hat, aber zu Hause lebt, kann Pflegegeld beantragen, um davon zum Beispiel betreuende Personen zu bezahlen. Das Pflegegeld lag bisher je nach Pflegegrad zwischen 316 Euro und 901 Euro im Monat. Ab Januar 2024 erhöht es sich um jeweils 5 Prozent.
Außerdem wird auch der Zuschuss zum Eigenanteil für die Kosten von Pflegeheimen erhöht. Dieser richtet sich danach, wie lange jemand schon im Pflegeheim betreut wird. Im ersten Jahr gibt es zukünftig 15 Prozent statt 5 Prozent Zuschuss, im zweiten Jahr 30 statt 25 Prozent, im dritten Jahr 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 statt 70 Prozent.
Das E-Rezept kommt
Rezepte wurden in Deutschland bisher standardmäßig in Papierform ausgegeben. Das ändert sich ab Januar 2024. Arztpraxen sind dann verpflichtet, auch das E-Rezept auszustellen. Patient*innen können es entweder per App, als Papierausdruck oder als Vermerk auf der Krankenkassenkarte erhalten.
Höhere Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Essen gehen könnte zukünftig teurer werden. Denn durch die Corona-Pandemie wurde die Mehrwertsteuer in der Gastronomie vorübergehend gesenkt. Beim Essen gehen musste nur der verminderte Steuersatz von 7 Prozent gezahlt werden. Ab dem 1. Januar steigt er wieder auf die üblichen 19 Prozent. Geben Restaurants die Steuererhöhung an ihre Gäste weiter, würde dann beispielsweise ein Gericht, das bisher 10 Euro gekostet hat, zukünftig 11,12 Euro kosten.
Pfand auf Milch in Plastikflaschen
Milch und Milchmischgetränke waren bisher vom Pfandsystem ausgenommen. Das ändert sich allerdings ab dem 1. Januar 2024. Zukünftig gilt auch auf Plastikflaschen, die Milch oder Milchmischgetränke enthalten Pfand. Milch im Tetrapack bleibt weiterhin pfandfrei.
Elektronischer Reisepass für Kinder
Wer mit Kindern unter 12 Jahren in den Urlaub fliegen wollte, brauchte dafür bisher einen Kinderreisepass, der 13 Euro kostete. Ab dem 1. Januar wird dieses Dokument durch einen elektronischen Reisepass ersetzt. Der ist länger gültig, aber auch teurer. Er kostet nun 37,50 Euro.
Höhere Verpflegungspauschalen
Ab Januar steigt die Verpflegungspauschale auf Dienstreisen. Zukünftig gibt es pro Acht-Stunden-Arbeitstag 16 Euro statt 14 Euro für die Verpflegung. Bei einer Dienstreise, die länger als 24 Stunden dauert, gibt es 32 Euro pro Tag sowie zusätzlich 16 Euro für den An- und Abreisetag.
Höhere Steuerfreigrenze bei Privatverkäufen
Privatverkäufe waren bisher nur bis zu einer Grenze von 600 Euro im Jahr steuerfrei. Ab Januar erhöht sich die Grenze auf 1.000 Euro. Wer im letzten Jahr online Privatverkäufe von mehr als 600 Euro auf eBay, Vinted oder anderen Verkaufsplattformen getätigt hat, könnte bald außerdem Post vom Finanzamt bekommen. Denn die Plattformen sind seit 2023 durch das Steuertransparenzgesetz verpflichtet, Verkäufe beim Finanzamt zu melden.