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Geheimnis beim Arzt

Grün, blau & Co.: Rezeptfarben und ihre Bedeutung – das steckt dahinter!

Das steckt hinter den verschiedenen Rezeptfarben

Nach der Verordnung eines Rezepts folgt der Gang zur Apotheke. Das ist klar! Doch was nicht ganz so klar ist, sind die Bedeutungen der verschiedenen Rezeptfarben. Warum gibt es überhaupt so viele verschiedene und was steckt am Ende dahinter? Genau das wollen wir dir erklären.

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Verschiedene Rezeptfarben: Das bedeuten sie!

Auf jedem Rezept vom Arzt steht das verordnete Medikament und im besten Falle die Dosierung. Das haben alle Rezepte gemeinsam. Doch es gibt einige große Unterschiede, wenn es um die Farbe geht. Denn jede Farbe hat eine andere Bedeutung.

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#1 Grünes Rezept

Auf einem grünen Rezept werden Arzneimittel vermerkt, die nicht verschreibungspflichtig und somit rezeptfrei sind. Das heißt, du würdest sie theoretisch auch ohne Rezept bekommen, doch das Rezept soll dabei als Medikamentenempfehlung und Kommunikationshilfe zwischen Arzt, Patient und Apotheke stehen. Seit 2004 werden aus Kostengründen rezeptfreie Medikamente im Regelfall nicht mehr von den Krankenkassen erstattet, sodass du die Medikamente selbst zahlen musst. Grüne Rezepte gelten unbegrenzt und du kannst sie oft nach dem Einkauf wieder mitnehmen und später ein zweites Mal einlösen.

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#2 Rosa Rezept

Die Mehrheit der Rezepte ist allerdings rot (bzw. rosa). Verschreibungen auf einem solchen Rezept lassen sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung (mindestens fünf, maximal zehn Euro), die von den meisten Versicherten beim Einlösen geleistet werden muss, kommt hinzu. Dabei gibt es allerdings einige Ausnahmen. So sind zum Beispiel Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr von der Eigenleistung ausgeschlossen. Das rosafarbene Rezept ist bis zu vier Wochen nach dem Ausstellungsdatum gültig. Danach kann es noch für zwei Monate wie ein privates Rezept gehandhabt werden. Das heißt, die Kosten für das Medikament übernimmst du dann selbst. Nach dem Einlösen verbleiben die rosafarbenen Rezepte zur Abrechnung in der Apotheke.

#3 Blaues und weißes Rezept

Die blaue Rezeptfarbe hat sich für Privatpatienten durchgesetzt. Sie zahlen in der Apotheke den gesamten Geldbetrag und reichen das quittierte Rezept anschließend bei ihrer Krankenkasse zur Abrechnung ein. Aber auch ein Versicherter aus einer gesetzlichen Krankenkasse kann ein Privatrezept erhalten, wenn die Krankenkasse für bestimmte Arzneimittel nicht aufkommt und der Patient die Kosten selbst trägt. Blaue Rezepte gelten drei Monate lang.

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#4 Gelbes Rezept

Gelbe Rezepte werden sowohl für gesetzliche als auch privat Versicherte ausgestellt. Mit diesem Rezept werden Medikamente verordnet, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das können starke Schmerzmittel und bestimmte Mittel gegen ADHS sein. Ein gelbes Rezept ist nur sieben Tage lang gültig und besteht aus drei Teilen, dem Original und zwei Durchschlägen. Davon bekommt einen der Arzt und einen die Apotheke. Dieses Verfahren soll vor Medikamentenmissbrauch schützen.

Was muss auf einem Rezept alles draufstehen?

Zunächst gehört natürlich das verordnete Medikament auf das Rezept. Wie viele Arzneimittel verschrieben werden dürfen, ist dabei genau geregelt. Auf einem roten, blauen oder gelben Rezept dürfen maximal drei Arzneimittel verordnet werden. Auf dem grünen Rezept können beliebig viele vermerkt werden. Außerdem gehören auf ein Rezept folgende Angaben:

  • Krankenkassenname
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum der Person, für die das Rezept ausgestellt wurde;
    Nummer der Kasse, des Versicherten und des Vertragsarztes; Kennzahl für den Status des Versicherten (z. B. Angestellter)
  • Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum
  • Name, Fachgebiet(e) und Adresse des Vertragsarztes, Unterschrift
  • der eventuelle Hinweis auf Befreiung von Rezeptgebühren
  • Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform bzw. Name des Medikaments, wenn der Arzt das Kästchen „Aut idem“ angekreuzt hat

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Bildquelle: IMAGO / Panthermedia

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