Man hat das Gefühl, bei der Bahn jagt eine Hiobsbotschaft die nächste. Erst gab es Streikansagen in regelmäßigen Abständen, dann wurden mal wieder Preise erhöht und jetzt das: Es gibt neue Richtlinien, was die preisliche Rückerstattung seitens der Deutschen Bahn angeht. Was genau sich ändert und wann NICHT mehr gezahlt werden muss, erfährst du hier.
Hier muss die Bahn nicht mehr zahlen!
Die Reisenden mit der Deutschen Bahn müssen einiges aushalten – anders lässt es sich schon fast nicht mehr sagen. In regelmäßigen Abständen kommt es zu Verspätungen oder Zugausfällen. Wagenteile fehlen und Züge sind überfüllt oder, oder, oder. Die Problemliste der DB ist lang. Jetzt tritt eine weitere Neuerung in Kraft, die wohl wieder für Frust sorgen dürfte. Es geht um die Richtlinien, wann das Unternehmen den Kund*innen eine Entschädigung zahlen muss und wann nicht. Bisher stand es Reisenden zu, bei einer Verspätung ab einer Stunde 25 Prozent und ab zwei Stunden 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Mit der neuen Verordnung, die ab sofort gilt, werden nun aber Szenarien aufgezählt, bei denen der Entschädigungsanspruch entfällt.
In Zukunft muss die Bahn nun keine! Entschädigung mehr zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für eine Verspätung oder einen Ausfall sind. Dazu gehört zum Beispiel Extremwetter, das „Verschulden eines Fahrgasts“, Kabeldiebstähle, Notfälle im Zug oder Personen im Gleis. „Gewöhnliche Unwetter sind explizit ausgenommen“, erklärt DB-Marketing-Vorständin Stefanie Berk.
Neue Antragsregeln gelten!
Wer es dennoch schafft, in Zukunft einen Rückerstattungsantrag stellen zu können, muss dabei eine Sache beachten. Dies muss in Zukunft innerhalb der nächsten drei Monate geschehen. Bisher hatten Reisende ein ganzes Jahr Zeit.
Viele sind aktuell wohl nicht mehr unbedingt gut auf die Deutsche Bahn zu sprechen, bei all den Problemen aus der jüngsten Vergangenheit. Aber: Vielleicht schaffen wir es, dir mit diesen lustigen Tweets für ein paar Minuten gute Laune zu bereiten auf deiner nächsten Zugfahrt.
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