Das Coronavirus hat die ganze Welt fest im Griff. Auch in Deutschland gibt es täglich tausende Neuinfizierte und viele Todesfälle. Damit diese traurigen Zahlen wegen des Osterfestes nicht noch weiter in die Höhe schnellen, haben Bund und Länder Regeln aufgestellt. Welche Verhaltensregeln müssen Bürger an Ostern beachten? Darf man zum Beispiel seine Familie besuchen, Ausflüge zu zweit machen oder in die Kirche gehen? Wir haben nachgeforscht.
Es ist gar nicht so einfach, einen klaren Überblick darüber zu erhalten, welche Verbote in welchem Bundesland gelten. Zwar hat die Bundesregierung am 22. März einen Leitfaden zur Beschränkung sozialer Kontakte veröffentlicht, der deutschlandweit Anwendung finden soll, trotzdem haben einige Bundesländer wie Bayern gesonderte, noch strengere Auflagen für ihre Bürger beschlossen.
„Eine Pandemie kennt keine Feiertage“
Generell gilt: Das Kontaktverbot wird über Ostern deutschlandweit weiter bestehen. Denn so soll verhindert werden, dass sich das Virus durch Reisen oder Ansammlungen größerer Gruppen weiter ausbreiten kann. Kanzlerin Merkel formulierte es in ihrem Video-Podcast vor einige Tagen ganz klar: „Ostern, das ist für Millionen von Christen der Kirchgang, das ist der Ostersonntag mit der ganzen Familie, vielleicht ein Spaziergang, Osterfeuer. Das ist für viele ein kurzer Urlaub an der See oder im Süden, wo es schon wärmer ist. Normalerweise. Aber nicht in diesem Jahr.“ Denn: Die Corona-Pandemie kenne keine Feiertage.
Ausflüge, Familienbesuche, Autofahren: Was ist erlaubt und was nicht?
- Ein Osterspaziergang mit einer Begleitperson unter Einhaltung der Abstandsregeln ist in den meisten Bundesländern erlaubt. In Bayern hingegen darf man sich nur alleine oder mit einer Person des eigenen Haushalts in der Öffentlichkeit bewegen.
- Die Eiersuche im Garten mit den eigenen Kindern ist erlaubt.
- Verwandtschaftsbesuche sind in Bayern, Berlin, Sachsen, Saarland, Sachen-Anhalt verboten – außer zu dringenden Anlässen wie der Versorgung von hilfebedürftigen Verwandten. Auch in allen anderen Bundesländern sollten Familienbesuche dringend vermieden werden, sind dort aber nicht ausdrücklich verboten.
- Auch Autofahrten sind aktuell in vielen Bundesländern nur zu dringenden Anlässen erlaubt. Dazu zählen Fahrten zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen und zur Versorgung von Alten und Kranken. In Sachsen, beispielsweise, ist eine Fahrt in ein anderes Bundsland anlässlich eines Familienbesuchs untersagt und kann sogar mit bis zu 400 Euro Bußgeld bestraft werden.
- Auch Ausflüge ins Grüne oder ans Meer mit dem Auto zählen nicht zu den dringenden Anlässen.
- Die Übernachtung in Hotels aus touristischen Gründen ist verboten.
- Kirchgänge und der Besuch von Ostermessen sind deutschlandweit verboten. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche bieten jedoch virtuelle Gottesdienste via Livestream an.
Klar, all diese Vorschriften sind sehr bedrückend. Schließlich sehnen wir uns nach den bisherigen Wochen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nach schönen Momenten mit unseren liebsten Menschen. Halte dir aber immer vor Augen, dass das alles nur vorübergehend ist, wenn wir uns jetzt alle gemeinsam an die Regeln halten.
Wir haben mit Diplom-Psycholgoin Sandra Jankowski aus Berlin gesprochen. Sie hat uns einige Tipps verraten, wie man die nächsten Wochen psychisch besser übersteht:
Falls du vorhast, einen Teil der Osterzeit mit einem Filmmarathon zu verbringen: Wir haben die perfekten Wohlfühl-Movies für dich gesammelt, die dir beim Gucken garantiert gute Laune bescheren:
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