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Umweltschutz

Mikroplastik-Verbot: Diese Kosmetik-Produkte wird es bald nicht mehr geben

Mikroplastik-Verbot Kosmetik

Dass Mikroplastik extrem umweltschädlich ist und damit ein großes Problem darstellt, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Doch Produkte, die es enthalten und bei Verwendung freisetzen, gibt es immer noch. Um dagegen vorzugehen, hat die EU-Kommission ein neues Verbot beschlossen, das schrittweise umgesetzt werden soll und den Verkauf untersagt. Hier erfährst du, ab wann das Gesetz gilt und welche Produkte davon betroffen sind.

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EU verbietet Mikroplastik – was bedeutet das?

Wie die Lebensmittelzeitung berichtet, geht das neue Verbot aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervor und schreibt vor, dass der Verkauf von Mikroplastik und Produkten, die Mikroplastik enthalten und es bei der Verwendung freisetzen, nicht weiter erlaubt sein soll. Als Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere bezeichnet, die kleiner als fünf Millimeter sind. Durch ihre Größe gelangen die Partikel unbemerkt in die Umwelt und werden von Lebewesen aufgenommen, was erstens den Tieren schadet und zweitens auch für Menschen gefährlich werden kann. Denn über die Tiere kann das Mikroplastik in Lebensmittel gelangen, gesundheitliche Schäden anrichten und sogar Krebs begünstigen.

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Durch das neue Verbot will die EU die Freisetzung von ungefähr einer halben Million Tonnen Mikroplastik verhindern. Ein wichtiger Schritt für Mensch und Umwelt – doch das bedeutet natürlich auch, dass wir in Zukunft auf bestimmte Produkte verzichten müssen.

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Welche Produkte sind in Zukunft verboten?

Das Mikroplastik-Verbot soll ab sofort schrittweise umgesetzt werden. Während beispielsweise die Nutzung von Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportplätzen – übrigens die größte Quelle für die Freisetzung von Mikroplastik – erst in acht Jahren gelten soll, um den Betroffenen genug Zeit für alternative Lösungen zu geben, gelten einige Regeln schon früher. Das Verbot von Kosmetikprodukten, die loses Glitzer oder Mikroperlen beinhalten, soll schon am 15. Oktober 2023 in Kraft treten. Das betrifft unter anderem Peelings für Körper und Gesicht, Shampoos mit Silikonen und Glitzer-Nagellacke, die ab dann nicht mehr verkauft werden dürfen. Wie du deine Peelings stattdessen ganz einfach selbst machen kannst, zeigen wir dir hier – natürlich ohne Mikroplastik.

Die Verbote von anderen Produkten mit Mikroplastik, wie Spielzeug und Pflanzenschutzmittel, sollen in den kommenden Jahren folgen. Für Arzneien gelten gesonderte Regelungen, genauso wie für Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen. Hier muss es in Zukunft allerdings entsprechende Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung für die Verbraucher*innen geben. Wie nachhaltig du deinen Alltag bereits gestaltest, kannst du in unserem Quiz herausfinden:

Wie nachhaltig ist dein Lebensstil?

Bildquelle: IMAGO / Geisser

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