Seit dem Beginn der Coronapandemie sind nicht nur die Käufe von Desinfektionsmitteln in die Höhe geschossen, auch der Kauf von Masken gehört inzwischen beinahe zum Alltag. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben dadurch einen ungeahnten finanziellen Mehraufwand. Kein Wunder also, dass viele sich nun die Frage stellen, ob eine Absetzung von der Steuer möglich ist. Wir klären auf.
Maske von der Steuer absetzen: Geht das überhaupt?
Wie viel Geld sie im letzten Jahr für unser neues tägliches Accessoire ausgegeben haben, wissen viele schon gar nicht mehr. Fakt ist jedoch: Wir alle haben, um uns an die Maskenpflicht, die uns nun schon bald ein Jahr begleitet, zu halten, eine Menge Geld für unseren Mund-Nasen-Schutz ausgegeben. Die nächste Steuererklärung steht nun vor der Tür und viele wollen deswegen wissen: Können sie ihre Masken von der Steuer absetzen? Eine schwierige Frage, die nicht einfach mit ja oder nein zu beantworten ist. Doch zum Glück haben sich viele Steuerexperten bereits mit der Materie auseinandergesetzt und können somit ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
Masken im privaten Bereich
Mund-Nasen-Schutz, FFP2-Maske und Co.: Egal für welche Maske wir uns entschieden haben, sie waren und bleiben Pflicht. Kannst du sie deswegen als Krankheitskosten bei deiner Steuererklärung ausweisen? Leider nicht – zumindest nicht jeder. Leider müssen Käufe, die als Krankheitskosten ausgewiesen werden, in den meisten Fällen durch ein Attest bescheinigt werden, das bereits vor dem Kauf ausgestellt wurde. Wer allerdings an einer Vorerkrankung leidet und sich 2020 deswegen ein nachträgliches Attest besorgt hat, kann versuchen, dies bei der Steuer anzugeben, meinen zumindest die Experten von Steuertipps.de.
Wie lange wir noch mit der besonderen Lage durch das Coronavirus zu tun haben werden, weiß derzeit niemand. Alle Hoffnung steckt nun in den Impfungen. Doch wann gibt es eigentlich Termine?
Masken für die Arbeit
Du trägst deine Maske vor allem auch im beruflichen Bereich? Dann könntest du deinen Kauf als Werbungskosten bei deiner Steuererklärung angeben. Allerdings musst du dafür ein paar Bedingungen erfüllen: Zum einen muss eine Notwendigkeit des Tragens bei der Arbeit gegeben sein, zum anderen darf dein Arbeitgeber dir keine eigenen Masken zur Verfügung stellen oder deine Maske bezahlen. Zusätzlich solltest du die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschreiten, da du sonst nicht von der Angabe profitierst.
Arbeitgeber, die Masken für ihre Mitarbeiter besorgt haben, können diese übrigens als zusätzliche Betriebskosten abziehen.
Wie hoch stehen deine Chancen auf eine Rückzahlung?
Inwieweit die Finanzverwaltung auf etwaige Angaben bei Steuererklärungen aus 2020 reagiert, weiß bis jetzt niemand. Schließlich sprechen wir von einer noch völlig neuen Situation, für die erst eine neue Regelung gefunden werden muss. SWR1 Wirtschaftsredakteur Michael Wegner meint jedoch trotzdem: „Ob es klappt, ist noch unklar. Eine zentrale Ansage an die Finanzämter gibt es bislang nicht. Sinnvoll ist aber auf jeden Fall, die Kassenbelege für Masken aufzubewahren.“ Man könne es schließlich versuchen, mehr als eine Ablehnung werde daraufhin wohl nicht zurückkommen.
Masken werden uns noch lange im Alltag begleiten, wir sind also gespannt, wie die Finanzverwaltung auf die neue Situation reagiert. Fernab von neuen Regeln durch die Corona-Pandemie kommen 2021 einige neue Gesetze auf uns zu, die du unbedingt kennen solltest:
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