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Corona-Krise

Kurzarbeit: Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Kurzarbeit

Die Corona-Krise hat nun auch die Arbeitswelt erreicht. Immer mehr Firmen schließen vorübergehend ihre Büros oder Geschäfte und Unternehmen stellen nach und nach die Produktion ein, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Nun droht vielen Angestellten Kurzarbeit. Aber was bedeutet das eigentlich für dich als Arbeitnehmer? 

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Aktuell sorgen sich die Menschen nicht mehr allein um ihre Gesundheit, sondern auch um ihre Arbeitsplätze. Was passiert, wenn im schlimmsten Fall eine Ausgangssperre in Deutschland verhängt wird? Eine Sache ist ganz klar: Je länger die Krise andauert, umso brisanter wird die Situation für viele Arbeitnehmer. Nicht jeder hat einen Job, in dem sich die täglichen Arbeitsaufgaben im Home-Office erledigen lassen. Was machen Menschen, die im Einzelhandel und der Gastronomie, in Kindergärten, Fitnessstudios oder vielen anderen Bereichen arbeiten? Sie gehen in Kurzarbeit.

Was genau bedeutet eigentlich Kurzarbeit?

Neben dem Schutz deiner Gesundheit macht es sich die Bundesregierung zu einer ihrer wichtigsten Aufgaben, deinen Arbeitsplatz zu sichern, so Bundesminister Hubertus Heil. Aus diesem Grund gibt es das Modell der Kurzarbeit. In Krisenzeiten stellt es eine Lösung dar, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Was das genau bedeutet? Angestellte arbeiten weniger Stunden als gewöhnlich. In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass die Stunden komplett auf 0 gesetzt werden. Durch das Coronavirus werden 2020 voraussichtlich 2,35 Millionen Menschen in Kurzarbeit geschickt – so viele wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Kurzarbeit

Kurzarbeit - Das solltest du darüber wissen

Hier sind die wichtigsten Informationen rund um das Thema Kurzarbeit: 

  • Höhe des Gehalts: Grundsätzlich bekommst du 60% von deinem bisherigen Nettoentgelt. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67%.
  • Bekommen auch Mütter in Elternzeit und Studenten Kurzarbeitergeld? Ja! Jeder Arbeitnehmer, der mindestens einen Tag im Monat im Betrieb arbeitet. Aus diesem Grund erhalten auch geringfügig Beschäftigte, erkrankte oder beurlaubte Mitarbeiter, sowie Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes Kurzarbeitergeld.
  • Wer zahlt die Sozialversicherungen? Hier kommt es zu keinen großen Veränderungen. Für dein Entgelt, das du während der Kurzarbeit erhältst, werden die Kosten weiterhin sowohl von Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber getragen.
  • Was passiert mit meinen Überstunden & Urlaubstagen? Hast du noch übertragbare Urlaubstage aus dem Vorjahr? Dann sind diese nun zu nehmen, um Kurzarbeit vorerst zu vermeiden. Auch Überstunden müssen jetzt abgebaut werden.
  • Bleibe ich also auch rentenversichert? Ja, also keine Sorge. Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld bist du weiterhin rentenversichert.
  • Kann ich trotz Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt werden? Grundsätzlich gilt hier, dass Kurzarbeit eine betriebsbedingte Kündigung unzulässig macht. Sollte deine Beschäftigungsmöglichkeit jedoch dauerhaft entfallen, kann deine Anstellung gekündigt werden.
  • Dauer der Kurzarbeit: Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld beträgt maximal 12 Monate. Im Zweifel kann diese jedoch durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf bis zu 24 Monate verlängert werden.
  • Wer stellt den Antrag auf Kurzarbeitergeld? Du brauchst dich in diesem Fall um nichts kümmern. Das Kurzarbeitergeld wird durch deinen Arbeitgeber beantragt.

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Stefan Uhr

Statista / Frauke Suhr

Stefan Uhr

Bildquelle: Imago Images / Ralph Peters

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