Mittlerweile herrscht fast überall in Deutschland die 2G-Regel und das nicht mehr nur in Bars oder Restaurants, sondern auch im Einzelhandel. In Niedersachsen etwa dürfen Ungeimpfte nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen. Das stört nicht nur die Betroffenen, sondern auch einige Geschäfte. So etwa die Einzelhandelskette Woolworth, die gegen die Regel klagte – und nun vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Recht bekam.
Einzelhändler haben durch das Einführen der 2G-Regel teils mit Umsatzeinbußen zu kämpfen. Die Regel sorgt mitunter nicht nur dafür, dass Ungeimpfte den Geschäften fernbleiben. Auch Geimpfte und Genesene verzichten teils aus Angst vor langen Kontrollschlangen vor einem Einkaufsbummel. Klagen gegen die Regelung gibt es deshalb in vielen Bundesländern. Das OVG Lüneburg ist nun das erste, das einem Kläger Recht gibt.
Du weißt nicht genau, was 2G- und 3G-Regeln eigentlich besagen? Im Video erklären wir es dir:
So begründet das Gericht die Entscheidung
Laut dem Gerichtsentschluss sei die Maßnahme zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Der 13. Senat des Gerichts kritisierte außerdem, dass es der Regelung an Zielgenauigkeit fehle. So wurden Erkenntnisse zur Übertragung aus dem Sport- und Freizeitbereich auf den Einzelhandel übertragen, was laut Gericht nicht ohne weiteres möglich sei. „Zudem könnten die Kunden, wie in vielen anderen Alltagssituationen, auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen“, heißt es in einer schriftlichen Erklärung des Gerichts. Die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens kündigte an, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel nun schnellstmöglich in die Corona-Verordnung mit aufzunehmen.
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Werden andere Bundesländer bald nachziehen?
Auch in anderen Bundesländern wurden bereits Klagen gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht. Ein Urteil in NRW steht noch aus, in Schleswig-Holstein entschied das OVG jedoch anders als in Niedersachsen. Hier scheiterte die Woolworth mit einem Eilantrag. Das Gericht berief sich in diesem Fall auf die steigende Gefahr durch die Omikron-Variante. Durch das Urteil in Niedersachsen könnte jedoch auch in vielen weiteren Bundesländern geklagt werden. „Das Urteil in Niedersachsen macht deutlich, dass die 2G-Regelung für weite Teile des Einzelhandels kein juristischer Selbstläufer ist“, sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland der Deutschen Presse-Agentur. Zudem rief er die Regierungen in anderen Bundesländern dazu auf, die 2G-Regelung im Einzelhandel unabhängig von Gerichtsurteilen zu überdenken: „Dies sollten nun auch die anderen Landesregierungen berücksichtigen, ungerechtfertigte Belastungen des Einzelhandels vermeiden und nicht abwarten, bis ihre Verordnungen von den Gerichten wieder kassiert werden.“
Bildquelle: istock/Bihlmayer Fotografie