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Corona-Chaos

Urteil in NRW gekippt: Ausschließlich Shoppen mit Termin möglich!

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Heute tagt die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Länder, um erneut die Corona-Beschlüsse für Deutschland festzulegen und anzupassen. Scheinbar ist eine Verlängerung des Lockdowns geplant. Doch währenddessen stellt sich NRW quer – das Oberverwaltungsgericht hat nämlich beschlossen, dass in Nordrhein-Westfalen ab sofort alle Geschäfte wieder ganz normal öffnen dürfen. Mittlerweile wurde das Urteil aber wieder umgangen. 

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Das Regel-Chaos ist perfekt: Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte zunächst zahlreiche Regeln und Beschränkungen für den Einzelhandel in NRW außer Kraft gesetzt. Media Markt Münster hatte gegen die Corona-Auflagen geklagt – mit Erfolg! Wie unter anderem der Spiegel berichtet, teilte ein Sprecher des Gerichts heute mit, dass ab sofort in ganz Nordrhein-Westfalen keine Begrenzung mehr gelte, wie viele Personen pro Quadratmeter in Geschäfte eingelassen werden dürfen. Kund*innen müssen zudem keine Termine mehr buchen. Ein Durchbruch für den Einzelhandel, der jedoch nur von kurzer Dauer war!

Update: Land reagiert blitzschnell – kein Shoppen ohne Termin!

Zu früh gefreut, heißt es leider, denn das Land NRW reagierte am heutigen Montag blitzschnell auf das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Münster. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erließ nur wenige Stunden nach dem Urteil eine angepasste Coronaschutzverordnung. Das Ergebnis: Alle Geschäfte dürfen zwar öffnen, aber nur noch mit Termin. Auch Buchhandlungen und Gartenmärkte, für die diese Regel vorher nicht gegolten hat, was Anlass für zahlreiche Klagen war. Außerdem gilt nun auch für alle Geschäfte flächendeckend, dass sich pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nur ein Kunde bzw. eine Kundin aufhalten darf.

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Corona-Regeln waren nicht für alle gleich

Doch wie kam das Gericht überhaupt zu dem Urteil? Erklärung: Die bisherigen Corona-Regelungen für den Einzelhandel verstießen nach Auffassung des Gerichts gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Denn einige Geschäfte (zum Beispiel Gartenmärkte, Buchhandlungen etc.) durften wie gewohnt öffnen, andere nur per Click & Meet. Auch die zugelassene Kundenanzahl pro Quadratmeter war nicht für alle gleich geregelt. Das Gericht entschied daher: Die Regierung überschreite hier ihren Spielraum. Ein einleuchtender Grund für die unterschiedlichen Auflagen fehle.

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Bildquelle: Imago-Images/Ralph Peters

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