1. desired
  2. Lifestyle
  3. Fitnessstudio & Co.: Diese Ausfallentschädigung steht dir zu

Coronavirus

Fitnessstudio & Co.: Diese Ausfallentschädigung steht dir zu

Fitnessstudio Corona

Seit Monaten betrifft es uns alle: Das Coronavirus hat sich auch deutschlandweit zu einer Pandemie entwickelt. Um die ungebremste Ausbreitung des Virus nun zu stoppen, musste die Bundesregierung erneut Maßnahmen ergreifen, zu denen unter anderem die Schließung verschiedener öffentlicher Einrichtungen zählen. Doch was passiert eigentlich mit dem Kunden bei einem solchen Totalausfall? 

Erfahre mehr zu unseren Affiliate-Links
Wenn du über diese Links einkaufst, erhalten wir eine Provision, die unsere redaktionelle Arbeit unterstützt. Der Preis für dich bleibt dabei unverändert. Diese Affiliate-Links sind durch ein Symbol gekennzeichnet.  Mehr erfahren.

Fitnessstudios, Kitas & Vereine müssen ihre Türen voraussichtlich bis Ende November erneut schließen und auch Museen oder Großveranstaltungen kann man nicht besuchen. Die Abbuchungen werden trotzdem fortgesetzt oder du sitzt auf deinem Ticket fest, dabei kannst du die versprochenen Leistungen überhaupt nicht mehr in Anspruch nehmen. Ein ziemliches Ärgernis, gerade in Zeiten in denen immer mehr Angestellte auf Kurzarbeit umsteigen müssen oder sogar um ihre Jobs bangen. Wir haben uns schlau gemacht und für dich versucht herauszufinden, wie die Rechtslage ist und welche Angebote zum Teil bereits gemacht werden.

Fitnessstudio: Zeitlich begrenzte Ausfälle sind kein Kündigungsgrund

Die schlechten Nachrichten für all diejenigen, die gehofft hatten, aus ihrem lästigen Vertrag frühzeitig rauszukommen, vorweg: Eine zeitlich begrenzte Schließung deines Vereins oder deines Fitnessstudios stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Solange klar ist, dass das Studio oder der Verein den Betrieb bei einer Wiedereröffnungserlaubnis unverzüglich wieder aufnehmen wird, ist das Recht auf der Seite des Betreibers.

Anzeige

Die guten Nachrichten: Obwohl eine außerordentliche Kündigung aus gegebenen Anlass dir nicht zusteht, kannst du einen Ausgleich einfordern. Schließlich zahlst du für Leistungen, die aktuell nicht erbracht werden können. Die meisten Betreiber lassen dich aber ohnehin nicht im Regen stehen und überlegen sich gerade Alternativen für ihre Kunden.

Große Ketten gehen mit gutem Beispiel voran

Wie Fitness-Riese Fitness-First auf seiner Homepage mitteilt, bietet die Kette seinen Kunden beispielweise zwei kostenfreie Ganzkörperanalysen, zwei 4-Wochen-Gutscheine für Freunde oder einen Gutschein für 4 kostenlose Trainingswochen im Anschluss an dein Vertragsende an. Außerdem können Kunden sich Trainingstipps auf den sozialen Kanälen der Marke holen. Zusätzlich kannst du an Online-Kursen teilnehmen und dich so mit professioneller an dein Home-Workout wagen.

Konkurrent McFit bietet seinen Kunden ebenfalls die Pausierung ihrer Mitgliedschaft an. Den entsprechenden Antrag dazu findest du hier. Außerdem bietet McFit seinen Mitgliedern das „Cyberobics“-Trainingsangebot für Zuhause für den entsprechenden Zeitraum kostenlos an. Auf der Homepage der Fitness-Kette findest du diese und weitere Informationen zu allen Ersatzleistungen.

Wie du siehst, sind die Studios durchaus daran interessiert, dass du keinen Nachteil durch den Ausfall erhältst. Frag also am Besten auch in deinem Studio oder Verein nach, sie werden dir mit Sicherheit entgegen kommen und freuen sich, wenn du nicht gleich kündigst. Das gleiche gilt auch für kleine Vereine. Sie brauchen die monatlichen Beiträge, um Miete, Mitarbeiter und Nebenkosten zu bezahlen und sollten gerade in dieser schweren Zeit unterstützt werden.

Kitas & Schulkosten werden individuell gehandhabt

Obwohl auch Schulen und Kindergärten aktuell teilweise aufgrund von akuten Fällen geschlossen bleiben müssen, werden z.B. Kindergarten-Beiträge weiter eingezogen. Auch hier gilt: Fragen ist gold wert. Einfach so aus laufenden Verträgen wirst du nicht rauskommen, trotzdem kannst du mit der jeweiligen Einrichtung sprechen und dich nach Ausgleichsmöglichkeiten erkundigen. Zahlreiche deutsche Bürgermeister haben bereits angekündigt, die angefallenen Kita-Beiträge rückwirkend an die Eltern zu erstatten.

Anzeige

Konzerte und andere Großveranstaltungen sind erstattbar

Eine eindeutigere Sachlage gibt es für dich bei Konzertkarten oder anderen Tickets, die du für ein Event gekauft hast. Findet die Veranstaltung nicht statt, steht dir die Erstattung des Preises bis auf wenige Ausnahmen zu. Allerdings kann es sein, dass die Veranstaltung nachgeholt wird, dann behalten die Tickets oftmals ihre Gültigkeit, weswegen dir nicht automatisch eine Erstattung zusteht. Frag auch hierzu am Besten bei deinem Anbieter nach und versucht eine gemeinsame Lösung zu finden.

Grundsätzlich gilt für alle Fälle, freundliche Kommunikation ist der Schlüssel zum Glück. Doch eines sollten wir dabei nicht vergessen: Auch hinter den jeweiligen Betrieben stecken Mitarbeiter, die ebenfalls aktuell um ihren Job und somit ihr Einkommen bangen müssen. In Zeiten wie diesen ist es deswegen wichtig, dass wir alle miteinander arbeiten und gemeinsam versuchen die besten Lösungen zu finden. 

So erleben Supermarkt-Mitarbeiter die Corona-Krise wirklich

So erleben Supermarkt-Mitarbeiter die Corona-Krise wirklich
Bilderstrecke starten (16 Bilder)

Bildquelle: Getty Images/Explora_2005

Hat dir dieser Artikel gefallen? Diskutiere mit uns über aktuelle Trends, deine Lieblingsprodukte und den neuesten Gossip im Netz – auf Instagram und TikTok. Folge uns auch gerne auf Flipboard und Google News.