Immer wieder kommt es im Einzelhandel zu Rückrufen einzelner Produkte oder Chargen, da diese fehlerhaft sind oder eine Gefahr für Verbraucher und Verbraucherinnen darstellen. Auch in der Drogerie Müller kommt es immer wieder zu Rückrufen!
29.08.2022: Warnung vor Schimmel in Brotaufstrich!
Aktuell kommt es bei Müller zu einem Rückruf: Wie produktwarnung.eu berichtet, müssen Verbraucher*innen vom Verzehr eines bestimmten Lebensmittels absehen, da das Risiko eines Schimmelbefalls besteht. Folgendes Produkt ist betroffen:
- Artikel: Bio-Dattel-Haselnuss-Creme der KoRo Handels GmbH
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 27. Februar 2023 und 08. März 2023
- Inhalt: 330g
- EAN: 4260654783421
- Verkaufszeitraum: Juni 2022 bis August 2022
Natürlich sollte das Produkt unter keinen Umständen verzehrt werden! Käufer*innen können die Creme auch ohne Kassenbon in den Filialen zurückgeben. Bei Produkten mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten kann eine Verunreinigung mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
Video-Tipp: Das sollte man bei einem Rückruf tun, wenn man betroffen ist!
+++ Müller-Rückrufe aus der Vergangenheit +++
18. Dezember 2020: Früchtetee-Rückruf
Achtung, Weihnachtstee-Fans: Müller ruft aktuell seine Teesorte „Müllers Teestube – Früchtetee Süße Mandel“ (von der Krämers Teehandel GmbH) zurück. Betroffen ist die Charge mit der Nummer CH0806287, der EAN 2200251661014 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.04.2022. Der Tee wurde seit 19. Oktober in Müller-Filialen verkauft, seit 14. Dezember ist er bereits aus dem Handel genommen.
Wie Müller selbst hier mitteilt, kann es vereinzelt zur Falschetikettierung der Rückseiten der Verpackungen gekommen sein, wodurch die Zutatenliste nicht dem Produkt entspricht. Das große Problem dabei: Durch die Falschetikettierung fehlt der Allergiker-Hinweis auf Mandeln und dass das entsprechende Allergen im Produkt vorkommt. Bist du also gegen Mandeln allergisch, solltest du den Tee auf keinen Fall trinken!
Hast du eines der betroffenen Produkte zu Hause und kannst bzw. willst es nicht mehr weiterverwenden, kannst du es auch ohne Kassenbon in eine Müller-Filiale zurückbringen und erhältst den Kaufpreis zurückerstattet.
14. Dezember 2020: 7-Monatsschutzmaske
Die Drogeriekette Müller hat die Mund-Nasen-Schutzmaske des Herstellers „viral Protect“ zurückgerufen. Die sogenannte „7-Monatsschutzmaske“ wurde seit dem 30. Oktober 2020 in den Müller-Filialen und im Onlineshop der Drogeriekette verkauft. Als Grund für den Rückruf nannte Müller in einer Mitteilung „starken Geruch“, Risiken seien aber nicht bekannt. Die Drogerie versichert, es handele sich um einen präventiven Rückruf. Müller rät: „Bitte prüfen Sie die Betroffenheit Ihres Artikels und stellen Sie die Nutzung […] umgehend ein.“
Der Hersteller Media Chain Products teilt unterdessen mit, dass im Zuge einer internen Qualitätsprüfung bei der chemischen Analyse im Einfassband einer Maske Anilin im verwendeten Azo-Farbstoff entdeckt worden sei. Anilin ist ein potenziell krebserregender Stoff.
Das Rückruf-Produkt im Überblick:
- 7-Monatsschutzmaske der Marke „viral Protect“
- Farbe: schwarz
- Größen: M und L (EAN: 4260537362347 und 4260537362354)
- Charge: 100406
Die Maske kann in jeder Müllerfiliale auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird erstattet.
Rückruf Reinigungstücher
Die Drogerie Müller ruft „Perfect Lift verwöhnende Reinigungstücher von Cadea Vera“ zurück, da diese bakteriell verunreinigt sind.
Der Hersteller Dr. Schumacher sowie die Drogerie Müller rufen bestimmte Chargen der Reinigungstücher von Cadea Vera vorsorglich zurück. Der Grund: Bei Augenkontakt besteht die Gefahr einer Verunreinigung durch Bakterien. „Bitte prüfen Sie die Betroffenheit Ihres Artikels und stellen die Nutzung umgehend ein“, warnt der Drogeriemarkt.
Reiningungstücher-Rückruf: Diese Artikel sind betroffen
Betroffen sind alle Artikel mit der Chargennummer 214915, die zwischen dem 18. September 2019 und dem 22. Januar 2020 verkauft wurden. Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt auf dem Portal lebensmittelwarnung.de vor dem Gebrauch der Tücher und nennt als Grund eine „mikrobiologische Belastung des Produktes“. Hast du eine Packung der betroffenen Reinigungstücher gekauft, kannst du sie in jeder Müller-Filiale, auch ohne Vorlage des Kassenbons, zurückgeben und dir den Kaufpreis erstatten lassen.
Bildquelle: imago images / Pius Koller, Müller