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Neue Maßnahmen erklärt

Corona: 2. Lockdown beschlossen – Was ist verboten & welche Geschäfte schließen?

Angela Merkel Lockdown Corona

Wir befinden uns leider in der gefürchteten, zweiten Welle: Die Anzahl der neuen Corona-Infektionen steigt rasant an, wie bereits zu Beginn der Pandemie im März. Jetzt greift die Regierung mit harten Maßnahmen durch: Ein zweiter Lockdown erwartet uns im November.

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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer tagten am gestrigen Mittwoch, den 28. Oktober 2020, um gemeinsam strengere Corona-Regeln. Kurz darauf stand fest: Es geht bereits am Montag, den 2. November los mit den Einschränkungen. Außerdem wurden in einer öffentlichen Pressekonferenz alle Maßnahmen benannt. Wird der November also der neue März und alle Geschäfte des Alltags bis auf Supermärkte schließen? Worauf müssen wir uns vorbereiten? Alle Maßnahmen im Überblick.

Neue Beschränkungen: Welche Verbote erwarten uns privat?

Einer, der für Privatpersonen wichtigsten Beschlüsse ist, dass sich nur noch maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Verstöße gegen diese klare Kontaktbeschränkung würden von den Behörden auch geahndet werden. Damit soll vor allem großen Feiern Einhalt geboten werden, die in letzter Zeit oft Corona-Infektionsherde waren. Zudem wolle man im Hinblick auf die Weihnachtszeit vermeiden, dass die Infektionen jetzt weiter rasant hochgehen, sodass der Dezember ebenfalls von Einschränkungen betroffen wäre. Wenn wir die Pandemie im November durch härtere Maßnahmen also wieder in den Griff bekommen sollten, würde Weihnachten mit der Familie nichts im Wege stehen.

Der Lockdown, der ab dem 2. November bis Ende des Monats gelten soll, betrifft allerdings auch noch die weitere Freizeitgestaltung. Welche Betriebe schließen müssen:

  • Gastronomiebetriebe (also Bars, Restaurants etc.) müssen schließen, Essen darf nur noch geliefert bzw. im Laden abgeholt werden; eine Ausnahme sollen Kantinen sein, die geöffnet bleiben dürfen.
  • Kulturelle Veranstaltungen (Theater, Opern etc.) dürfen nicht mehr stattfinden, ebenso sollen Kinos und Freizeitparks schließen.
  • Auch öffentliche und private Sportanlagen müssen schließen. Das betrifft unter anderem auch Fitnessstudios. Profisport wie die Fußballbundesliga darf weitergehen, jedoch wieder komplett ohne Zuschauer.
  • Auch bestimmte Betriebe, die der Körperpflege gelten (dazu gezählt werden Tattoo-, Massage- und Kosmetikstudios) müssen schließen; ausgenommen sind Friseurläden sowie Logo-, Physio- und Physiotherapie.
  • Hotelübernachtung dürfen nur noch für „notwendige Zwecke” angeboten werden, heißt: Touristische Hotelaufenthalte dürfen nicht stattfinden.
  • Auch auf private Reisen, zum Beispiel zur Familie in die Heimat, soll, wenn möglich, verzichtet werden.

Wie Innenminister Horst Seehofer gegenüber Bild erklärt, werden die Grenzkontrollen zudem verstärkt, um eine Verbreitung der Pandemie durch Ein- und Ausreisende zu verhindern: „Die Schleierfahndung wird an allen deutschen Grenzen in einem Radius von 30 Kilometern intensiviert, um auch bei denjenigen, die per Auto aus Risikogebieten einreisen, die Einhaltung der Corona-Bestimmungen kontrollieren zu können.“

Was ist mit Schulen, Kindergärten und Kitas?

Der Erziehungsbetrieb soll erstmal normal weiterlaufen, Eltern können also zumindest teilweise aufatmen. Jedoch sollen hier weitere Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Angestellten folgen. Welche, ist noch nicht klar.

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Was bedeutet der Lockdown beruflich? Welche Geschäfte sind betroffen?

Zu den bereits genannten Berufsgruppen, deren Tagesgeschäft eingeschränkt wird, gibt es weitere Änderungen für den Zeitraum des kurzfristigen Lockdowns. Mitarbeiter und natürlich auch gerade Patienten von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die zur Risikogruppe gehören, sollen besser mit Schnelltests versorgt werden, um eine Corona-Infektion bei Symptomen möglichst schnell abzuklären.

Corona-Symptome: Das sind die häufigsten Krankheitszeichen

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Der Einzelhandel soll weiter geöffnet bleiben, jedoch wird es zu strengeren Hygieneauflagen kommen. Industrie und Handwerk sollen, so gut es geht, ebenfalls normal weiterarbeiten können, Arbeitgeber sollen jedoch dringend auf den Schutz ihrer Mitarbeiter achten und Home Office ermöglichen, wenn es die Arbeit zulässt.

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Den Betrieben, die aufgrund des Lockdowns schließen müssen, sichert der Bund erneut finanzielle staatliche Hilfen und Schnellkredite zu, um die Zeit zu überbrücken.

Auch, wenn der neue Lockdown sicher nichts ist, worauf man sich freut, ein kleines Plädoyer zum Schluss: Halte dich weiterhin an den Abstand, ans Händewaschen, an das richtige Tragen der Maske und achte auf dich und deine Mitmenschen. Je strenger wir uns jetzt daran halten, desto früher kann der Lockdown hoffentlich wieder aufgelöst werden.

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Bildquelle: Getty Images/Pool

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