Das Chaos wird immer größer und man verliert fast vollkommen den Überblick: Wer darf eigentlich noch welchen Impfstoff bekommen? Wann bin ich dran? Und welcher Arzt darf überhaupt impfen? Vielen stehen mittlerweile Fragezeichen im Gesicht. Also aufgepasst: Wir erklären dir, wer eigentlich impfen darf!
Es gibt kein Thema, das präsenter ist in den Medien als die Corona-Pandemie — und mit ihr die deutsche Impfkampagne. Nach anfänglichen Schwierigkeiten sollte es nun endlich bergauf gehen. Es soll mehr Impfstoff geben und generell mehr Möglichkeiten, sich überhaupt impfen zu lassen. Dabei gibt es allerdings immer wieder Neuerungen und Vorschriften, wer was darf.
Wer darf die Impfstoffe bestellen?
Apotheken sammeln fleißig die Bestellungen der Arztpraxen für die Covid-19-Impfstoffe. Dabei standen sie irgendwann vor der Frage, wer eigentlich impfen darf. Hausärzte? Fachärzte? Betriebsärzte oder Privatärzte? Jeder Arzt und jede Ärztin einzeln oder die Betriebsstätte in ihrer Gesamtheit? Fragen über Fragen. „Bei steigenden Impfstoffmengen werden auch die Fachärzte sowie Betriebsärzte entsprechend einbezogen“, hieß es in einem Beschluss der Bund und Länder. Und das ist nun wohl der Fall.
Denn ab Juni sollen nun auch Betriebsärzte die Impfung durchführen dürfen. Nachdem die deutsche Impfkampagne mit der Beteiligung der Hausärzte endlich in Gang gekommen ist, sollen nun auch die Betriebsärzte mithelfen dürfen. Aber damit noch nicht genug. Auch Gynäkolog*innen, Onkolog*innen, Internist*innen und Kinderärzt*innen sollen bald impfen, wie der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, gegenüber der F.A.Z verrät.
Beeinträchtigung der Bestellbestätigung
Die Impfkampagne gewinne im zweiten Quartal deutlich an Geschwindigkeit, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Dennoch gebe es eine Bedingung an die Ärtzt*innen. Nach Angaben des Landesapothekerverbands (LAV) und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Schleswig-Holstein ist die Bestellmöglichkeit an das Vorhandensein einer lebenslangen Arztnummer (LANR) geknüpft – unabhängig davon, wie viele Hausärzte sich eine Betriebsstätte teilen. Privatärzte hingegen sollen an der Impfkampagne übrigens erst einmal nicht beteiligt sein. Eindeutig geklärt ist dieser Punkt allerdings noch nicht.
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