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Schock für Ungeimpfte

2G-Regel bald auch im Supermarkt? Erstes Bundesland ermöglicht es

2G Supermarkt

Seit Anfang der Woche sind Coronatests nicht mehr kostenlos, vielerorts sind sie aber ohnehin kein Freifahrtsschein mehr, denn an immer mehr Orten gelten 2G-Regeln. Der Einzelhandel ist mittlerweile fast überall davon ausgenommen. Wer eine Maske trägt, darf in den Supermarkt, egal ob geimpft, genesen oder nichts von beidem. In Hessen könnte sich das bald ändern, nach Beratungen des Corona-Kabinetts verkündete Ministerpräsident Volker Bouffier, dass auch Einzelhändler fortan auf Wunsch von den 2G-Regeln Gebrauch machen können.

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Damit ist Hessen das erste Bundesland, das einen solchen Vorstoß wagt. Die Regierung reagiert damit „auf Wünsche aus der Branche hin“, wie der Hessische Rundfunk berichtet.

2G-Regeln: Einkaufen ohne Maske und Abstand?

Mit der 2G-Regel im Einzelhandel würde sich natürlich vor allem für Ungeimpfte, die noch keine Coronainfektion überstanden haben, etwas ändern – sie hätten fortan trotz negativem Test keinen Zutritt mehr zu Geschäften, die sich für diese Regelung entscheiden. Aber auch für Geimpfte und Genesene würde sich einiges ändern. So müsste die Regelung etwa am Eingang kontrolliert werden, was den Einlass eventuell verzögern könnte. Im Geschäft gäbe es dann aber eine große Erleichterung, denn dann könnten andere Schutzmaßnahmen, wie die Maskenpflicht und Abstandsregeln wegfallen.

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Um in Geschäfte zu kommen, die sich für die 2G-Regelung entscheiden, ist fortan der digitale Impfpass unerlässlich. Im Video erklären wir noch mal, wie er funktioniert:

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Ist die 2G-Regel auch im Supermarkt möglich?

Die neue Verordnung sieht eine Möglichkeit zur 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel vor. Das gilt auch für Supermärkte und Drogerien. Allerdings ist diese nicht verpflichtend. Händler*innen können sich selbst dazu entscheiden, sie einzuführen oder nicht. Bouffier geht davon aus, dass sie bei Geschäften für den alltäglichen Bedarf keine Anwendung finden wird. Gerade für größere Supermärkte könnte das Kontrollieren der Regel schlicht nicht umsetzbar sein. Denn gerade, wenn großer Andrang herrscht, könnte das zu langen Wartezeiten führen. Zudem zählen Supermärkte zur Grundversorgung, Menschen hier den Zutritt zu verwehren, wäre zwar nach der neuen hessischen Corona-Verordnung rechtens, ob die Regelung höheren Instanzen standhält, ist jedoch fraglich. Immerhin muss die Regelung hier gut begründet und verhältnismäßig sein. Sollte es Klagen gegen Supermärkte geben, die die Regel einführen, müsste darüber dann ein Gericht entscheiden.

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Bildquelle: istock/gopixa

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