Erst wurden Lockerungen für die Feiertage angekündigt, jetzt werden diese von einem Bundesland nach dem anderen wieder gestrichen. Weihnachten und Silvester stehen in diesem Jahr unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Welche Regeln für deine Region gelten, verraten wir dir hier.
Nachdem der Lockdown Light auch über den November hinaus verlängert wurde, gab es wenigstens in Bezug auf Weihnachten und Silvester einen Grund zur Freude. Die Bundesregierung sprach zunächst von einer Lockerung der aktuellen Beschränkungen vom 23. Dezember bis 1. Januar. Umgesetzt werden diese jetzt zum größten Teil aber wohl nicht. Denn die Infektionszahlen haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt – die Todeszahlen steigen. Welche Einschränkungen dich und deine Familie an den Feiertagen betrifft, erfährst du hier.
Diese Corona-Regeln gelten für Weihnachten und Silvester
Baden-Württemberg
Zwischen dem 23. und 27. Dezember dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 14 Jahren sind dabei nicht eingeschlossen. Außerdem gibt es keine Regel zur Anzahl der Haushalte. Hotelübernachtungen sind für Familienbesuche erlaubt. Silvester wird es allerdings keine Lockerungen geben. Aktuell wird sogar eher über eine weitere Verschärfung der Maßnahmen nach Weihnachten spekuliert.
Bayern
Vom 23. bis 26. Dezember sollen sich in Bayern maximal zehn Personen treffen dürfen. Auch hier können Kinder unter 14 Jahren noch hinzukommen. In Stein gemeißelt ist diese Regel aber noch nicht. Ministerpräsident Söder macht eine Verschärfung abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen vor den Feiertagen. Für Silvester steht jetzt schon fest: Fünf Personen aus zwei Hausalten – mehr soll nicht gehen. Zudem gilt bereits eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die bis zum 5. Januar Bestand haben soll.
Außerdem ist geplant, den Einzelhandel von 24. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen. Ausgenommen hiervon wären natürlich Geschäfte des täglichen Bedarf wie Supermärkte oder Apotheken.
Berlin
Berlin hatte von Anfang an deutlich gemacht, dass es für Weihnachten und Silvester keine Lockerungen geben kann. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen demnach die Feiertage miteinander verbringen. Um Familienangehörige zu beherbergen, dürfen sogar Hotels öffnen, damit sich die Menschen nicht auf zu dichtem Raum in den Wohnungen tummeln. Sightseeing oder Shopping-Touren sind von den betreffenden Personen jedoch zu unterlassen.
Brandenburg
Vom 23. bis 27 Dezember sollen in Brandenburg maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Bekanntenkreis zusammenkommen dürfen. Silvesterpartys sind aber auch in diesem Bundesland gestrichen.
Bremen
In Bremen darf man da schon ein bisschen mehr. Vom 23. Januar bis 1. Dezember dürfen sich bis zu zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis treffen. Die Anzahl der Haushalte spielt bei dieser Regelung keine Rolle und auch Kinder unter 14 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Auch hier sind Hotelübernachtungen für zwingende private Besuche erlaubt.
Hamburg
Noch kann in Hamburg an den Feiertagen alles so stattfinden, wie seit Ende November geplant. Zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar können sich zehn Personen aus insgesamt vier Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden wieder nicht mitgezählt. Um diese Zusammenkünfte zu ermöglichen, sollen auch in der Hansestadt Hotels über die Feiertage öffnen dürfen.
Hessen
Hessen will sich aktuell noch nicht festlegen. Zwar seien Ausnahmen zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar geplant. Die Entscheidung soll laut Website des hessischen Sozialministeriums Mitte Dezember getroffen werden. Es heißt also noch ein paar Tage warten.
Mecklenburg-Vorpommern
Aufgrund der vergleichsweise geringen Infektionszahlen dürfen sich in Mecklenburg-Vorpommern von 23. Dezember bis 1. Januar bis jetzt maximal zehn Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden hier wie auch in den anderen Bundesländern nicht mitgezählt. Hotels dürfen für diesen Zeitraum öffnen, um Familienbesuche zu ermöglichen.
Niedersachsen
Ähnlich wie in Hessen ist auch in Niedersachsen noch nichts entschieden. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt lediglich bis zum 20. Dezember und erlaubt maximal fünf Personen aus zwei Haushalten, sich zu treffen. Ob und wie die Regelungen zu Weihnachten und Silvester gelockert werden, wird wohl erst kurz vor Ablauf der aktuellen Verordnung sicher sein.
Nordrhein-Westfalen
Derselbe Fall ist es in NRW. Auch hier gilt die aktuelle Verordnung nur bis zum 20. Dezember. Ein Weihnachtsfest mit bis zu zehn Personen sollte zwar ursprünglich erlaubt sein, noch ist jedoch nichts offiziell entschieden. Es kommt also auch in diesem Bundesland alles auf die Entwicklung der Infektionszahlen an.
Rheinland-Pfalz
Frühzeitig entscheiden will sich auch die Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in Rheinland-Pfalz nicht. Es kann sein, das sich zwischen dem 23. und 27. Dezember maximal zehn Personen aus drei Haushalten sehen können, offiziell ist aber nichts beschlossen. Sicher ist jetzt aber bereits: Lockerungen an Silvester wird es in keinem Fall geben.
Saarland
Im Saarland dürfen sich im öffentlichen Raum zwischen dem 23. und 27. Dezember höchstens zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Im privaten Raum, also der eigenen Wohnung, dürfen drei Haushalte zum eigenen Haushalt hinzukommen. Die Gesamtanzahl der Personen steigt dabei nicht. Kinder bis 14 Jahren werden wieder nicht dazugezählt.
Sachsen
In Sachsen wird ab dem 14. Dezember aus dem Lockdown Light ein richtiger Lockdown. Schulen, Kitas und die meisten Geschäfte müssen aufgrund der hohen Infektionszahlen schließen. Trotzdem soll es Lockerungen an Weihnachten geben. Zwischen dem 23. und 27. Dezember dürfen sich demnach bis zu zehn Personen treffen. Die Silvesterparty hingegen muss ausfallen.
Sachsen-Anhalt
In Sachen-Anhalt können die Menschen noch hoffen. Über die Feiertage muss auch hier erst noch entschieden werden. Fest steht aber: Über Silvester wird es keine Lockerungen geben.
Schleswig-Holstein
Am 10. Dezember soll in Schleswig-Holstein über mögliche Maßnahmen-Verschärfungen angestimmt werden. Die Aussichten für Weihnachten sind so nicht gerade rosig.
Thüringen
Keine Lockerungen für Weihnachten und Silvester in Thüringen. Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen sich, wie bereits jetzt schon, an Weihnachten und Silvester treffen. Das Fest mit der ganzen Familie muss ausfallen.
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