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Kommentar

Ich will endlich über Abtreibung reden

Helena § 219 a

Nachdem in Deutschland die Frauenärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie Frauen offen über Abtreibung informierte, bildet sich in Deutschland nun der Widerstand. Das Frauenmagazin „Edition F“ rief im Namen der Solidarisierung zu einer Foto-Aktion auf. Im Deutschen Bundestag wurde der Paragraf 219 a StGB nun endlich auch diskutiert. Durch diesen Paragrafen erlebte ich vor einigen Jahren einen wahren Schockmoment und sage heute: Schafft dieses Verbot endlich ab!

Ohne Information bleibt nur Hass

Als ich 20 Jahre alt war, kam ich einmal in diese Situation: jung, Beziehungsstatus nicht einzuordnen und dann bleibt auch noch die Periode aus. In meiner Panik googelte ich zunächst alle Ursachen für ausbleibende Monatsblutungen. Und schließlich gab ich in das Suchfeld meinen Wohnort und das Wort „Abtreibungen“ ein. Denn bei einer Sache war ich mir zu 100 Prozent sicher: Ein Kind würde ich in meiner Situation niemals bekommen wollen.

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Welche Suchergebnisse dann aufgelistet wurden, verstörte mich noch mehr als die Vorstellung schwanger zu sein: Eine fundamentalistische, christliche Gruppe hatte eine Karte meiner Stadt online gestellt. Höllenflammen markierten die Kliniken, die angeblich Abtreibungen durchführten. Frauen und Ärzten wurde das Schlimmste an den Hals gewünscht. Das war der „sachlichste“ Beitrag, den ich überhaupt finden konnte. Anstatt Informationen und Hilfe fand ich nur Vorverurteilung und Hass. Meine mentale Verfassung war auf einem Tiefpunkt.

Auch heute finde ich bei meiner Google-Suche noch Ergebnisse, die mich schlucken lassen. Zum Beispiel die fragwürdige Seite abtreiber.com. Der Abtreibungsgegner und Betreiber dieser Seite erstattete übrigens auch Anklage gegen die Frauenärztin, die er auf seiner Internetseite als „Tötungsspezialistin für ungeborene Kinder“ bezeichnet.

Das Recht auf Wissen

Zum Glück konnte ich am nächsten Morgen einen Schwangerschaftstest machen, der negativ war. Die Erinnerung an diese Erfahrung steckt mir bis heute in den Knochen. Als ich vor einigen Monaten von der Anklage gegen Kristina Hänel hörte, erfuhr ich zum ersten Mal, dass die gezielte Vorinformation ohne Anfrage von Ärztinnen über Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 219 a StGB verboten ist. Nun wurde mir einiges klar und ich verstand, wie ich so schnell auf die menschenverachtenden Seiten hatte stoßen können. Auf meinen „Aha“-Moment folgte die Wut. Wie kann es sein, dass im Jahr 2018 in einem aufgeklärten Land wie Deutschland sachliche Information über einen medizinischen Eingriff verboten bleibt?

#wegmit219

Mit der Foto-Aktion von Edition F und dem Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung positionieren sich nun viele Frauen und auch Männer für das Informationsgespräch. Dabei verkleben sich die Personen den Mund. Das Klebeband mit der Aufschrift „§ 219 a“ steht für die Zensur, unter der unsere Gesellschaft leidet. Ich habe an diesem Projekt teilgenommen. Auf dem Titelbild oben siehst du mein Foto mit verklebtem Mund. Auch die angeklagte Frauenärztin Kristina Hänel ließ sich von Edition F so fotografieren:

Der erste Widerstand

Eine Fotokampagne im Kampf gegen frauenfeindliche Gesetze ist schon eine Tradition. „Wir haben abgetrieben“ war 1971 die Schlagzeile des Sterns und der Beginn einer Kampagne gegen das bestehende Abtreibungsverbot. 374 prominente und nicht prominente Frauen bekannten öffentlich, eine Schwangerschaft abgebrochen zu haben und damit gegen geltendes Recht verstoßen zu haben. Dafür standen sie auf dem Cover des Sterns mit ihren Gesichtern ein.

Nach den Protesten der feministischen Bewegung gegen das Verbot dürfen Frauen nach einer Beratung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei abtreiben. Jedoch müssen sie sich zuvor einem Beratungsgespräch unterziehen. Die behandelnden Ärzte dürfen diese Beratung jedoch nicht durchführen.

Ein Gesetz mit dunkler Vergangenheit

Jegliche Information durch einen Gynäkologen über Abtreibung außerhalb eines Beratungsgesprächs fällt unter die strafbare „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.“ Kristina Hänel wurde wegen eines Hinweises auf mögliche Abtreibungen auf ihrer Homepage, was laut Amtsgericht Gießen rechtlich gesehen gegen Paragraf 219 a StGB verstößt, zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Dieser hat seinen Ursprung allerdings in der NS-Zeit und geht zurück auf ein Gesetz vom 26. Mai 1933, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Denn wer leben durfte und wer nicht, sollte damals von den Nationalsozialisten bestimmt werden. Platz für weibliche Selbstbestimmung gab es in ihrer faschistischen Ideologie nicht.

Das sagt der Bundestag

Im Deutschen Bundestag wurde gestern anlässlich der Verurteilung Kristina Hänels erstmalig über die Abschaffung von Paragraf 219 a StGB diskutiert. Die Debatte wurde von Aktivisten auf Twitter verfolgt und kommentiert:

Die Union, AfD und eine fraktionslose Abgeordnete sprachen sich gegen die Reform aus. Silke Launert (CDU/CSU) sagte laut dem Humanistischen Pressedienst, der Staat sei verpflichtet, das „ungeborene Leben mit seinem Recht auf Leben" zu schützen. Die SPD, Die Grünen und die Linke forderten die Streichung des Paragrafen, wobei die SPD auf einen eigenen Gesetzesentwurf verzichtete. Die FDP will einen „Kompromiss“: Der Paragraf soll nur noch Werbung unter Strafe stellen, die in „grob anstößiger Weise“ erfolge.

Kanada voran, Irland weit zurück

Der internationale Vergleich spricht eindeutig im Namen der Gesundheit für liberale Abtreibungsgesetze. In Kanada wird ein Schwangerschaftsabbruch seit 1988 wie jeder andere medizinische Eingriff behandelt. Das Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch vergleicht die positiven Werte Kanadas mit denen des Nachbarlands USA: „Kanada hat ein Drittel weniger Abbrüche (...). Ein weiteres positives Resultat: Kanada hat die geringste Zahl an Komplikationen beim Eingriff und die geringste Müttersterblichkeit der ganzen Welt.“ In Irland ist Abtreibung hingegen fast vollständig verboten. Mehrere Zeitungen berichteten 2012 vom Tod einer 31-Jährigen. Sie starb, schwanger in der 17. Woche, in einem irischen Krankenhaus. Eine beginnende Fehlgeburt hatte eine Blutvergiftung verursacht. Die Ärzte weigerten sich einzugreifen. Solche und andere Geschichten machen mich unfassbar wütend.

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Eine Möglichkeit, keine Pflicht

Ich möchte erst Kinder bekommen, wenn sie nicht mehr in eine engstirnige Welt hineingeboren werden, die von religiösen Maßstäben geprägt wird, sondern die auf gesundem Menschenverstand und Frauenrechten basiert. Dazu stehe ich auch mit meinem Gesicht.

Für Menschen, die sich ein Kind wünschen, ist eine Schwangerschaft etwas Wunderbares. Doch eine Schwangerschaft sollte eine Möglichkeit sein, eine Familie zu gründen – kein Zwang, keine Verpflichtung. Du solltest diese Entscheidung für dich treffen und darfst von keinem Menschen oder dem Staat dazu gedrängt werden. Was hältst du vom Paragraf 219 a? Bist du für oder gegen das Informationsrecht von Gynäkologen?

Helena Serbent

Bildquelle: desired

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