Das neue Jahr ist noch recht jung und wir werden uns wohl noch ein paar Tage daran gewöhnen müssen, Dokumente und Rechnungen mit der neuen Jahreszahl zu datieren. Anwälte und Verbraucherschützer warnen jedoch davor, das Datum im aktuellen Kalenderjahr als Zeitersparnis abzukürzen – zum eigenen Schutz.
Im Jahr 2019 war es noch unproblematisch, die Jahreszahl mit „19“ abzukürzen. Doch einfach nur „20“ solltest du niemals schreiben, um dich vor Dokumentenfälschern zu schützen. Denn hinter die 20 können Kriminelle eine weitere Zahl eintragen und so den Eindruck erwecken, das Dokument sei bereits viel früher, also bereits 2019, 2018, 2017 usw., unterschrieben worden.
Die Polizei Brandenburg warnte auf Anraten der Verbraucherzentrale bereits vor der fiesen Betrugsmasche:
Ratenzahlung, Mietverträge, Fristen: Das richtige Datum spielt eine Rolle
Durch Rückdatierung kann eine Zahlungsfrist, die noch nicht verstrichen ist, als nicht eingehalten dargestellt werden. „Wird beispielsweise eine Forderung im Jahr 2020 begründet und der Vertrag anschließend auf das Jahr 2016 umgeschrieben, könnte sich der Schuldner in einem Prozess auf die Verjährung der Forderung berufen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Krämer auf anwalt.de. Im Betrugsfall müsstest du also erst nachweisen, dass die Zahlungsforderung später entstanden ist und die Frist noch nicht überschritten ist. „Sofern keine anderen Beweismittel vorliegen und der Beweis der tatsächlichen Unterschrift nicht gelingt, geht der Prozess verloren und die Forderung ist nicht durchsetzbar,“ so der Anwalt weiter.
Auch der Beginn einer Ratenzahlung, die erst 2020 beginnen sollte, kann auf 2019 oder früher zurückdatiert werden. Somit würden im Ernstfall viele zusätzliche Raten fällig.
Aber auch eine Datierung in die Zukunft kann problematisch werden: Wird das Datum eines Mietvertrags zum Beispiel von 2020 auf 2022 geändert, so ist er zum eigentlichen Einzugsdatum noch nicht gültig. Der Mieter könnte so jederzeit vor die Tür gesetzt werden.
Auch diese Regelungen ändern sich ab 2020: