Der Einkauf im Supermarkt oder der Drogerie gehört für die meisten zum Alltag. Daher sollte man davon ausgehen, dass wir alle wissen, was dort erlaubt ist und was nicht. Denkste: Viele Kund*innen begehen sogar immer wieder kleine Straftaten. Wir verraten dir, welche 14 Dinge bei Lidl, dm und Co. strengstens verboten sind.
#1 An Shampoo & Co. riechen
Mal eben an der Bodylotion oder am Duschgel schnuppern, um herauszufinden, ob man es mag? Das ist in den meisten fällen sogar in Ordnung. Aber nur, wenn sich die Verpackung wieder ganz und ohne Makel schließen lässt und das Produkt nicht beschädigt wird. Das kann zum Beispiel schnell passieren, wenn wir beim Riechen auf die Tube drücken. Geht gar nicht!
#2 Geld, das man findet, behalten
Geld, das man findet, darf man behalten. Oder? Nicht ganz! Oft fällt Kund*innen beim Einkaufen Kleingeld auf den Boden. Findest du es in einem Laden, gehört es dem Geschäft und nicht dir.
#3 Zeitungen & Zeitschriften lesen, ohne sie zu kaufen
Manchmal erwischt man sich dabei, wie man einen Moment zu lang in Zeitungen und Zeitschriften blättert. Kurz nachsehen, ob der Inhalt auch für einen interessant ist, ist okay. Die komplette Zeitschrift zu lesen und dann nicht zu kaufen, aber nicht!
#4 Nur mal eben probieren
Du bis dir nicht sicher, ob die Weintrauben wohl schmecken? Leider musst du das Risiko beim Kauf eingehen. Einfach eine zu probieren, ist tatsächlich Diebstahl.
#5 Vor dem Bezahlen etwas essen oder trinken
Auch wenn du vorhast, ein Getränk oder eine Tüte Gummibärchen gleich noch zu bezahlen, solltest du die Packung nicht schon im Laden öffnen. Das ist schlichtweg nicht erlaubt.
Günstiger Einkaufen
Wie du trotz all der Verbote aber auch noch Geld sparen kannst, verrät dir dieses Video.
#6 Kaputte Produkte nicht melden
Es kann jedem Mal passieren, dass eine Packung Zucker oder eine Dose Kondensmilch herunterfällt. In den meisten Fällen wird man auch nicht zur Kasse gebeten, da der Laden gegen solche Unfälle versichert ist. Dabei handelt es sich aber um reine Kulanz und man muss definitiv Bescheid sagen, wenn einem ein solches Missgeschick passiert.
#7 Produkte öffnen
Was steckt wirklich in dem Karton? Das herauszufinden, ist nur in Ordnung, wenn das Produkt und die Verpackung dabei keinen Schaden nimmt. Ansonsten verpflichtet es zum Kauf.
#8 Großeinkauf
Ja, richtig gehört: Großeinkäufe sind nicht erlaubt. Wenn es ein bestimmtes Produkt im Angebot gibt, ist es nicht erlaubt, dieses in rauen Mengen zu kaufen. So soll jedem Kunden ermöglicht werden, von der Aktion zu profitieren.
#9 Kleingeld loswerden
Es ist verlockend, das ganze Kleingeld einfach an der Kasse loszuwerden und in vielen Fällen werden sich die Kassierer*innen auch freuen. Nicht aber, wenn du mit einer ganzen Ladung an Kupfergeld um die Ecke kommst. Tatsächlich muss ein Kassierer nicht mehr als 50 Münzen annehmen.
#10 Lebensmittel umtauschen
Wenn man bei H&M einen Pullover kauft und er einem doch nicht gefällt, kann man ihn ungetragen mit Etikett und Kassenbon umtauschen. Bei Lebensmitteln ist das nicht so einfach. Diese können nur zurückgegeben werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum beim Kauf bereits abgelaufen war oder andere Mängel ersichtlich sind.
#11 Lebensmittel anfassen und wieder hinlegen
Einfach nach einem Brötchen greifen und es dann wieder zurücklegen? Ein absolutes No-Go! Genauso verpflichtet man sich zum Kauf, wenn man Lebensmittel an der Frischetheke bestellt oder etwas aus der Kühlung entnommen hat.
#12 Eigene Tasche zum Einkaufen nutzen
Wer aus Nachhaltigkeitsgründen eine eigene Tasche zum Einkaufen bei sich trägt, macht schon mal vieles richtig. Allerdings kann einen das beim Einkaufen auch in Schwierigkeiten bringen. Eigentlich ist es nicht erlaubt, Dinge in die eigene Tasche zu stecken, bevor sie bezahlt sind. Wenn du deine Einkaufstasche aber an der Kasse leer vorzeigst oder direkt eine durchsichtige Tasche verwendest, ist es in den meisten Fällen ok.
#13 Vor dem Wiegen das Grün entfernen
Das lästige Grün an Karotten oder Kohlrabi entfernst du immer direkt im Laden? Das ist auch in Ordnung – allerdings erst nach dem Wiegen. Der Kilopreis schließt auch das Grün mit ein.
#14 Einkaufswagen mitnehmen
Sollte allen klar sein, ist aber leider nicht so: Das Mitnehmen des Einkaufswagens ist absolut verboten und fällt unter Diebstahl. Genau auf diesem Grund haben die Einkaufswagen für Kinder auch diese lange Fahne – so kann der Wagen nicht so einfach geklaut werden, weil er nicht mehr in den Kofferraum passt.
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