Wir brauchen im öffentlichen Leben Regeln und Vorschriften, das ist klar. Aber bei manchen Bußgeldern, die in Deutschland für einige Dinge verhängt werden, na ja, da kann man nur den Kopf schütteln. Und es gibt wirklich für aaaaaalles einen Bußgeldkatalog.
Normalerweise liest man den ja eher ungern. Doch manchmal kann das auch ganz schön spaßig sein. Denn diese absurden Vorschriften sind dort aufgelistet:
#1 Tier vom Auto aus führen
Mit dem Hund Gassi gehen steht natürlich auf der Tagesordnung jedes Besitzers oder jeder Besitzerin. Dabei liegt der Fokus wohl auf dem Wort „gehen“. Denn wer auch immer auf diese absurde Idee kommen würde, muss fünf Euro bezahlen, wenn der Hund aus dem Auto heraus geführt wird. Einfach Fenster auf, Leine raus und der Hund läuft neben dem Auto her? Die Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt das Gassigehen für Faule aus dem Kfz heraus in § 28 Abs. 1.
#2 Rülpsen in der Öffentlichkeit
2016 musste ein Mann in Wien eine Strafe zahlen, weil er in der Öffentlichkeit laut aufgestoßen hatte – und das nicht gerade wenig. Weil ein Polizist in der Nähe war und das „Geschehen“ mitbekam, musste der Mann wegen Verstoßes gegen den öffentlichen Anstand 70 Euro zahlen.
#3 Mit dem Fahrrad auf die Autobahn
Warum auch immer man das machen sollte … Es kostet auf jeden Fall! Wer mit dem Fahrrad auf die Autobahn fährt, zahlt mindestens ein Bußgeld von 10 Euro.
#4 Schräg über die Straße gehen
Kommt gerade kein Auto, sind die meisten von uns wohl schon mal schnell über die leere Straße geflitzt. Wenn schon nicht über eine grüne Ampel, dann doch aber bitte wenigstens im rechten Winkel zur Straße. Denn wer schräg überquert, läuft Gefahr, eine Strafe zu zahlen. Weil die Straße auf dem kürzesten Weg zu überqueren ist, kann ein Bußgeld von fünf Euro winken.
#5 Auf der falschen Seite gehen
Wo Autos und Fahrräder fahren müssen, ist natürlich klar. Bei Fußgänger*innen sieht das etwas anders aus. Bei ihnen ist es theoretisch egal, auf welcher Straßenseite sie laufen – zumindest innerhalb geschlossener Ortschaften. Außerhalb MÜSSEN sie nämlich auf der linken Seite gehen, das ist amtlich verordnet und kann sonst gerne mal fünf Euro Strafe kosten.
#6 Höhenkontrolle des Elbtunnels auslösen
Ja, richtig gehört! Der Elbtunnel hat einen eigenen Paragrafen im Bußgeldkatalog. Wer hier nämlich eine Höhenkontrolle auslöst, musst tief in die Tasche greifen. 240 Euro und ein Punkt in Flensburg sind die Konsequenzen.
#7 Freihändig fahren
Im Auto eher schwieriger, auf dem Fahrrad machbar: das freihändige Fahren. Dabei solltest du allerdings gut aufpassen. Denn wenn du erwischt wirst, musst du fünf Euro Strafe zahlen – weil das freihändige Fahren streng genommen als Akrobatik zählt.
#8 Tüten am Fahrradlenker
Generell darf Gepäck, das auf dem Fahrrad transportiert wird, den oder die Fahrer*in nicht beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist es auch verboten, Tüten an den Lenker zu hängen. Wer es trotzdem tut läuft Gefahr, 5 Euro Strafe zahlen zu müssen.
#9 Anweisungen der Polizei ignorieren
Weist die Polizei einen an stehenzubleiben, sollte man das lieber tun. Widersetzt man sich der Anweisung, ist auch das gesetzlich geregelt. „Sie befolgten als Fußgänger nicht das Haltegebot der Polizei“. Strafe: 5 Euro.
Damit du nicht in eine unangenehme Situation kommst oder womöglich noch tief in die Tasche greifen musst, findest du hier einiges darüber, was du dir im Straßenverkehr erlauben kannst und was nicht.