Jeden Monat treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft und Preise verändern sich. Wir fassen die wichtigsten News für Verbraucher*innen zusammen. Im Juli 2023 dürfen Rentner*innen sich über mehr Geld freuen, Kinderlose zahlen hingegen höhere Beiträge für die Pflegeversicherung und die Gasspeicherumlage sorgt bei allen für Mehrkosten.
Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung
Zum 1. Juli steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von aktuell 3,05 Prozent vom Bruttolohn auf 3,4 Prozent für Menschen mit Kindern und von 3,4 Prozent auf 4 Prozent für Menschen ohne Kinder. Allerdings müssen nicht alle Arbeitnehmenden auch mehr zahlen. Der Pflegeversicherungsbeitrag teilt sich standardmäßig in einen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil auf. Der Arbeitnehmeranteil richtet sich fortan stärker nach der Anzahl der Kinder. Für Menschen ohne Kinder steigt er auf 2,3 Prozent, für Menschen mit einem Kind auf 1,7 Prozent. Menschen mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren hingegen zahlen zukünftig sogar einen geringeren Arbeitnehmeranteil.
Höhere Renten
Rentner*innen dürfen sich ab Juli über mehr Geld freuen. Im Westen steigt der Rentensatz um 4,39 Prozent, im Osten sogar um 5,86 Prozent.
Änderungen beim Bürgergeld
Auf Bürgergeld-Beziehende kommt im Juli gleich eine ganze Reihe an Änderungen zu. Unter anderem steigen die Freibeträge für den Hinzuverdienst. Bei einem Einkommen von 520 bis 1.000 Euro dürfen fortan 30 anstatt 20 Prozent behalten werden. Minijobber, die bis zu 520 Euro verdienen, haben einen Freibetrag von 100 Euro und können zusätzlich 20 Prozent ihres Gehalts behalten. Bürgergeld-Beziehende unter 25 Jahren können zudem einen Betrag bis zu 520 Euro vollständig behalten. Zudem gibt es neue Förderungen für Weiterbildungen und Mutterschaftsgeld und Erbe werden nicht mehr dem Einkommen zugerechnet.
Gasspeicherumlage steigt
Die Gasspeicherumlage wurde 2022 als Reaktion auf die gefährdete Gasversorgung durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine eingeführt. Sie betrug bisher 59 Cent pro Megawattstunde und wird im Juli um mehr als das Doppelte erhöht. Fortan werden für Verbraucher*innen 1,45 Euro pro Megawattstunde fällig. Das Geld geht an die Firma Trading Hub Europe, die für die deutsche Gasmarktorganisation zuständig ist und soll die Mehrkosten, die für die Befüllung der Gasspeicher über Sonderausschreibungen entstanden sind, ausgleichen. Die neue Umlage von 1,45 Euro pro MwH sorgt bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt für Mehrkosten von rund 20 Euro im Jahr.
Zugang zu Kurzarbeitergeld wird schwieriger
Die meisten Corona-Maßnahmen sind längst gefallen. Bis zum Juli konnten Firmen jedoch noch vereinfacht Kurzarbeitergeld beantragen. Das ändert sich nun. Ab dem 1. Juli gelten wieder die Regelungen aus Prä-Pandemiezeiten.
Keine Papier-Prospekte mehr bei Rewe
Rewe verabschiedet sich im Juli vom Papier-Prospekt und möchte zukünftig nur noch auf digitale Aktionsangebote, etwa über die Rewe-App, setzen. Ziel ist es, dadurch Papier einzusparen. Die Aktion wird unter anderem vom NABU unterstützt.
Neue Einlöse-Möglichkeit für das E-Rezept
Auch Rezepte auf Papier sollen bald nicht mehr nötig sein. Das E-Rezept wurde bereits im September eingeführt, stieß vielerorts aber noch nicht auf allzu viel Akzeptanz. Das soll sich nun ändern, denn ab Juli gibt es eine neue Möglichkeit, das Rezept in der Apotheke einzulösen, die kein Smartphone vorsieht. Rezepte sollen fortan direkt auf der Versichertenkarte hinterlegt werden und in der Apotheke am Kartenlesegerät abgerufen werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach erhofft sich, dass bis Ende Juli 80 Prozent der Apotheken an das neue System angeschlossen sind. Alternativ können Rezepte auch weiterhin in der offiziellen E-Rezept-App vorgelegt werden oder als QR-Code in der Praxis ausgedruckt werden.
Pfändungsgrenze wird erhöht
Wer seine Schulden lange nicht zurückzahlt, dem droht im schlimmsten Fall eine Pfändung des Gehalts. Allerdings gibt es hierfür bestimmte Pfändungsfreigrenzen. Wer weniger verdient, dessen Gehalt kann nicht gepfändet werden. Bisher lag die Pfändungsfreigrenze bei einem Nettoeinkommen von 1339,99 Euro. Im Juli steigt sie auf 1409,99 Euro. Ab einem Einkommen von 1.410 Euro netto darf das Gehalt also gepfändet werden.
Hier haben wir noch mal die wichtigsten Änderungen im Juni zusammengefasst.